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Artikel vom März 2009

Hauser Wolfgang

Die Gewinner der Finanzkrise

von am 01.03.2009 in Kategorie Investments

Wo es Verlierer gibt, gibt es auch bekanntlich Gewinner. Wer sind eigentlich die Gewinner dieser Finanzkrise? Man muss kein Spekulant sein um zu den Gewinnern zu zählen.

Ganz im Gegenteil. Die Realität sieht folgendermaßen aus.

1. Die Kreditnehmer

Denn die Zinsen sind zur Freude der Kreditnehmer dramatisch gesunken.

  • im EUR von ~5,50% auf ~2,25%
    (inkl. Bankenaufschlag ~3,50%)
  • im CHF von ~3,00% auf ~0,50%
    (inkl. Bankenaufschlag ~1,75%)

Konkrete Auswirkungen bei einer Darlehenshöhe vonn bspw. 150.000 EUR:

  • EUR – Kreditnehmer leisten aktuell eine Zinszahlung von 438 EUR / Monat. Zuvor waren es noch 844 EUR / Monat
  • CHF – Kreditnehmer leisten aktuell eine Zinszahlung von 219 EUR / Monat. Zuvor waren es noch 531 EUR / Monat

2. Die Anleger mit Fondssparplänen

Denn die jetzt erworbenen Anteile je Monatsprämie erzielen bei Normalisierung der Märkte eine Turbowirkung.

Anleger neigen dazu überwiegend in gutgehenden Börsezeiten zu investieren (prozyklisch). In schwierigen Marktzeiten können sich nur wenige Anleger dazu durchringen entsprechend zu investieren (antizyklisch).

Die höchsten Zugewinne erzielen Anleger dann, wenn sie antizyklisch vorgehen. Ja und genau das machen Anleger mit Monatssparplänen. Oft unbewusst, da der Sparplan auch jetzt in diesen Zeiten einfach weiterläuft.

Überprüfen Sie Ihre eigenen Anlageprodukte. Wenn Sie überwiegend in hochwertigen monatlichen Fondssparplänen investiert sind, dann werden Sie in einigen Jahren, wenn sich die Märkte wieder normalisieren, reichlich dafür belohnt.

Sollten sie jetzt noch über zusätzliche monatliche Mittel verfügen (geringere Kreditkosten, niedrigerer Benzinpreise, etc.), dann sind Sie gut beraten, wenn Sie eine Aufstockung der monatlichen Sparquote andenken.

3. Grundbücherlich gesichertes Immobilieneigentum

Es ist kein Geheimnis, dass die Immobilie unter Einhaltung einiger wichtiger Grundregeln zu den krisenresistentesten Anlageformen zählt. Große und dauerhafte Vermögen zeichnen sich damit aus, dass der Immobilienvermögensanteil entsprechend hoch ist. Gerade bei generationenüberdauernden Vermögen ist der Immobilienanteil historisch stets sehr hoch.

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Gossenreiter Markus

Ruhe bewahren und das Anlagekonzept nicht aus den Augen verlieren

von am 01.03.2009 in Kategorie Investments

Genau diese Worte kann ich Ihnen als Ratschlag in diesen hektischen Tagen mitgeben. Zuerst einmal Ruhe bewahren. Ja das ist schwierig, aber ohne Frage gibt es Marktsituationen die oft irrational erscheinen.

Wenn man als Anleger nicht auf Sicht von 3 bis 5 Monaten sondern auf Sicht von 5 bis 10 Jahre oder länger agiert, dann kann man ohne Frage gelassener bleiben.

Ich möchte Ihnen 30 Gründe aufzeigen, warum Menschen nicht in Aktien investieren …

Die äußerst negativen Schlagzeilen in den Medien rund um den Globus sind momentan Gesprächsthema Nummer eins. Schlagzeilen wie Subprime-Krise; Weltfinanzkrise; Bankenkrise; Rezession u.v.a.m. werden groß in den Zeitungen abgedruckt.

In der Vergangenheit gab es IMMER Gründe, warum Menschen keine Aktien kauften. In den letzten 60 Jahren haben Anleger einige Krisen überstehen müssen.

Aktuell erschüttern uns die faulen Kredite rund um die Welt.

Die Gründe, warum Menschen nicht in Aktien investierten…

1914 Erster Weltkrieg
1929 Weltwirtschaftskrise
1939 Zweiter Weltkrieg
1948 Berlin-Blockade
1950 Korea-Krieg
1956 Suez-Konflikt
1956 Aufstand in Ungarn
1957 Sputnik-Schock
1961 Bau Berliner Mauer
1962 Kuba-Krise
1963 Kennedy-Attentat
1966 Kohle-Krise an der Ruhr
1967 Sieben-Tage-Krieg im Nah-Ost
1968 Niederschlagung Prager Frühling
1970 Ausweitung Vietnam-Krieg
1973 Erste Öl-Krise
1974 Watergate: Rücktritt Präsident Nixon
1979 Dollar fällt auf 1,73 DM
1979 Russen-Einmarsch in Afghanistan

Weiter Gründe von 1981 bis 2007

1981 Kriegsrecht in Polen
1982 Sturz sozialliberale Koalition
1987 Börsen-Crash
1991 Golf-Krieg
1991 Putsch gegen Gorbatschow
1992 Balkan-Krieg
1993 Attentat auf World Trade Center
1995 Dollar fällt auf 1,35 DM
1997 Asien-Krise
1998 Hedge-Fonds: Milliarden-Schieflage
1999 Angst vor Jahrtausend-Umstellung
2000 Absturz der Technologie-Werte
2001 Terroranschläge in den USA
2003 Irak-Krieg; Wirtschaftskrise
2007 Subprime-Krise
2008 Finanzkrise

… und ein entscheidender Grund, warum Sie langfristig in Aktien investieren sollten

Sie sehen es hat immer wieder Krisen gegeben und dennoch:
Wer 10.000 € im Jahr 1950 in den Aktienmarkt investierte (Welt-Leitindex Dow Jones), hatte Ende 2008 435.100 €. Wer stärkere Kursrückgänge, die es immer wieder gegeben hat (Cost Average Effekt bei Monatssparer), zum KAUFEN statt VERKAUFEN nutzte, erhöhte diesen Wert noch drastisch.

Dow Jones Index ab 01.01.1950: 4.251% Wertsteigerung der Aktien.
Jahr für Jahr gab es für Menschen Gründe, keine Aktien zu kaufen, aber immer wieder bietet die Börse bessere Wertsteigerungen als die meisten anderen Geldanlagen. In den letzten 58 Jahren gab es an den Börsen praktisch nur Aufwärts- und Seitwärtsbewegungen. Dabei kamen Korrekturen wie aktuell immer wieder vor.

Auch bei einer noch längerfristigen Betrachtung wird deutlich, dass die Märkte letztlich immer stiegen. 1949 bis 1965 und 1982 bis 2000 erlebten wir zwei große Boomphasen und 1965 bis 1982 eine lange Seitwärtsbewegung. Selbst in den Seitwärtsphasen waren schärfere Kursrückgänge exzellente Einstiegsmöglichkeiten. Besonders deutlich sehen Sie das bei der Ölkrise im Jahre 1973, dem schwarzen Freitag 1987 und beim Absturz der Technologie-Werte und den Terroranschlägen im Jahre 2000/2001.
Die Frage besteht darin ob es bei dieser Korrektur wieder so sein wird? Die Wahrscheinlichkeit spricht sehr dafür.

Aktien sind aktuell sehr günstig bewertet.

Es kommt jetzt ein wesentlicher Faktor hinzu:

  • Die Unternehmen sind aktuell viel, viel günstiger bewertet als vor anderen größeren Kurskorrekturen. Das ist auch der Grund, warum gerade jetzt viele erfolgreiche Investoren an KAUFEN statt an VERKAUFEN denken.

Der „Cost Average Effekt”

„Die Finanzkrise: Fluch, oder Segen?”
So könnte man eine durchaus ernstgemeinte Frage stellen. Während jene Kunden mit Einmalerlägen in Fonds vor dem Problem der gefallenen Kurse stehen, stellt sich die Situation für Kunden mit Sparplänen (Fondssparplänen, oder Fondsgebundenen Lebensversicherungen) vollkommen anders dar.

Für Kunden mit Einmalerlägen, sind die Kurse gefallen. Bei Kunden mit Sparplänen müsste die richtige Formulierung jedoch lauten:
„Die Fondsanteile sind derzeit extrem günstig zu bekommen”. D.h., für den Betrag der monatlichen Sparrate bekommen diese Sparplansparer in der derzeitigen Situation extrem viele Fondsanteile.

Die Zeiten der Finanzkrise werden also automatisch genutzt, um sehr viele Fondsanteile „anzusammeln”. Steigt der Kurs des Fonds innerhalb des geplanten Sparzeitraums (z.B. der Laufzeit des Darlehens) wiederum an, dann gewinnen die vielen – in der Zeit der Krise – angesammelten Fondsanteile plötzlich massiv an Wert. Entscheidend für den Mandanten ist also nicht der heutige Wert seiner Fondsanteile, sondern, wieviele Fondsanteile hat der Anleger während der Laufzeit angesammelt, wie hoch ist der Kurs dieser Fondsanteile zum Verkaufszeitpunkt.

Speziell in diesen Zeiten ist es gut sich auf seine ursprünglichen Ziele zu besinnen und sich nicht von der Panik anstecken zu lassen.

Keiner kann heute seriös das Ende der Krise vorhersagen, jedoch ist festzuhalten, dass nach jeder Krise auch wieder ein Aufschwung kommen wird.

In diesem Sinn wünsche ich den Anlegern viele Fondsanteile für die Zukunft!

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Ridißer Johann

Finanzkrise – Vor- oder Nachteil für Kreditnehmer?

von am 01.03.2009 in Kategorie Finanzierungen

Die Finanzkrise ist genau genommen eine Bankenkrise. Wie der Name schon sagt, sind die Banken in der Krise und nicht automatisch auch deren Kunden. Ganz im Gegenteil. Sowohl für laufende Kredite als auch für Kreditnehmer, die gerade davor stehen eine Finanzierung in Anspruch zu nehmen ist die Situation so gut wie selten zuvor!

Was sind nun die konkreten Vorteile für Kreditnehmer:

1. Die Kreditzinsen befinden sich auf einem historischen Tiefpunkt und das bedeutet, wesentlich geringere Rückzahlungsraten als noch vor wenigen Wochen.
2. Aufgrund dieser gesunken Zinszahlungen ist es nun für jeden Kreditnehmer möglich entsprechende Reserven aufzubauen
3. Der Aufbau dieser Reserven kann ebenfalls besonders günstig erfolgen, weil die Einkaufspreise am Kapitalmarkt so günstig sind wie schon lange nicht mehr.

Vorteile sollten genützt werden:

  • Die vielen Vorteile, die sich im Augenblick für alle Kreditnehmer ergeben, müssen natürlich auch ausgenützt bzw. von den Kreditnehmern in Anspruch genommen werden, damit diese auch zu ihren eigenen Vorteilen werden!
  • Es ist gerade jetzt besonders zu empfehlen, den Rat von unabhängigen Experten einzuholen, denn …
    die Bank ist derzeit nicht der Freund der Kreditnehmer. Banken müssen im Augenblick alles tun, um ihre Verluste wieder zu kompensieren – dazu sind ihnen oft viele Mittel recht. Wir schließen uns hier den Empfehlungen von Arbeiterkammern und Konsumentenschutzvereinen an, die dringend davor warnen, Schriftstücke der Bank ohne Rücksprache mit einem unabhängigen Experten zu unterfertigen.
  • Lassen Sie sich von einem Experten beraten, denn dieser verschafft Ihnen Ihren Vorteil.

Der FinanzierungsBROKER® ist wichtiger denn je

  • für alle Personen, welche aktuell bereits laufende Finanzierungen haben. Der FinanzierungsBROKER® von KAPITAL & SICHERHEIT® schützt seine Klienten vor Kreditvertragsänderungen welche zu dessen Nachteil erfolgen würden.
  • für alle Menschen, die beabsichtigen eine Investition mit Hilfe einer Finanzierung zu tätigen.

Kreditzinsen stark gesunken – Spüren Sie es schon?

Seit Ende Oktober 2008 sind die Leitzinsen sukzessive gefallen.

  • Die meisten Kreditnehmer werden die geringeren Kreditzahlungen aber erst mit dem 1. Quartalsabschluss 2009, also Ende März am Konto bemerken. Dies liegt daran, dass die Zinsen im Nachhinein verrechnet werden. Wurde der Zinssatz beispielsweise per 01. 01. 2009 gesenkt, dann bemerkt man die geringe Zahlung erst drei Monate später, wenn die Zinsen fällig sind.
  • Dafür kommen bei steigenden Zinssätzen die höheren Zahlungen erst später zur Wirkung.

Fremdwährungskredite im aktuellen Umfeld – Grund zur Freude!

Warum gibt es so große Unsicherheiten in Bezug auf Fremdwährungskredite in der aktuellen Situation? – Der Grund liegt darin, dass Banken mit allen Mitteln versuchen Fremdwährungskredite auf Euro umzustellen, weil sie dadurch wesentlich mehr verdienen. Die Begründungen dieser Vorgangsweisen durch Banken mit dem angeblich zu großen Risiko von Währung und der angeblich schlechten aktuellen Lage der Tilgungsträger sind daher reine Ausreden.
In Wirklichkeit kann der Vorteil von Fremdwährungskrediten gerade jetzt noch weiter ausgebaut werden.

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Hauser Wolfgang

Intelligentes Finanzierungsmanagement schafft Sicherheit

von am 01.03.2009 in Kategorie Unternehmen

In Zeiten wie diesen, wird vielen Unternehmern wieder einmal gnadenlos veranschaulicht, welche Bedeutung bzw. Einfluss die Banken auf den Werdegang von Unternehmen haben. Weigert sich die Bank entsprechende Kredite zu vergeben, so ist dies meist gleichzusetzen mit Stillstand und somit Rückschritt für das betroffene Unternehmen.

So wie Autos von der kontinuierlichen Zufuhr von Sprit abhängig sind, so sind es Unternehmen vom kontinuierlichen (Fremd-) Kapitalfluss. Ohne Sprit bzw. ohne finanzielle Mittel geht rein gar nichts.

Wollen Unternehmen deren Abhängigkeit von Kreditinstituten verringern, so ist dies nur mit einem professionellen Finanzmanagement im Unternehmen möglich, welches vordergründig darauf ausgerichtet ist die Eigenkapitalquote massiv zu steigern. Dies ist ein Prozess und erfordert kontinuierlich richtige Verhaltensweisen. Leider sind Unternehmen meist nicht in der Lage diese Erfolgskriterien kontinuierlich einzuhalten. Das Tagesgeschäft abverlangt meist alle Energie und Konzentration. Da fällt meist die Konzentration ab vom so wichtigen professionellen Finanzmanagement. Viele Unternehmen lenken immer dann die erforderliche Energie in die Finanzen, wenn es wieder einmal fünf vor zwölf geschlagen hat.

Die dauerhafte Lösung sieht natürlich anders aus. Ein Segment wie die Finanzen, welches eine derartige Bedeutung für den Unternehmenserfolg einnimmt verlangt nach intensiven Support von Professionisten. Professionisten wie dem KAPITAL & SICHERHEIT® – UnternehmensCOACH®. Einem Coach welcher nicht nur in den Kreditverhandlungen unverzichtbar ist, sondern auch als kontinuierlicher Wegbegleiter dafür sorge trägt, dass sich die finanzielle Gesundheit bzw. Fitness eines Unternehmens dauerhaft verbessern. Damit wird eine nachhaltige Steigerung der Lebensqualität von Unternehmen gesichert.

“mehr Rentabilität bedeutet mehr Sicherheit”

Was in der Welt des Sports allgegenwärtig ist, hat sich bei vielen Unternehmen noch nicht ganzheitlich durchgesetzt. Die Inanspruchnahme von guten Coaches unterscheidet das Lager der Amateure vom Lager der Profis. Dies ist keine Frage des Geldes sondern eine Frage der Cleverness.

Intelligentes Finanzierungsmanagement sichert Ihrem Betrieb:

  • ausreichende Liquidität
  • höhere Eigenkapitalquoten
  • optimale Balance zwischen Eigen- bzw. Fremdkapital
  • bestmögliche Finanzierungs- & Bankkonditionen
  • Reduzierung von Sicherstellungen gegenüber Banken
  • Ausnützung aller steuerlichen Möglichkeiten
  • Ausnützung sämtlicher Förderungsmöglichkeiten
  • mehr Sicherheit für das Unternehmen
  • höhere Rentabilität in allen Bereichen
  • maximale Unabhängigkeit von Banken
  • etc.
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Schneider Johannes

Vorsorge im Rahmen des AllfinanzCOACHING® – Prinzips

von am 01.03.2009 in Kategorie Versicherungen

In diesem Zusammenhang konnten bereits bei vielen Mandanten große Ersparnisse lukriert werden. Auch bei unseren bestehenden Mandanten gibt es ebenfalls immer wieder Einsparungsmöglichkeiten, sei es durch Veränderung der Lebenssituation oder durch neue nochmals verbesserte und günstigere Tarife.

Aktuelles Beispiel bei einer Kfz Haftpflicht:

  • VW Golf; 85 KW; Bonus-Malusstufe 09
    teuerste Prämie 202,49,
    günstigste Prämie € 103,64
    Einsparung monatlich € 98,85

Anmerkung:
Ein Versicherungswechsel ist mit keinerlei Kosten verbunden.

Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist das Sparen für viele in der Bevölkerung wieder ein großes Thema geworden. Ein Hauptthema, neben vielen anderen, ist die Vorsorge für das Alter.
Wenn diese Einsparung zum Beispiel für die Altersvorsorge verwendet wird, ergibt dies bei einer Laufzeit von beispielsweise 35 Jahren ein Kapital von 111.480,00 (Annahme Performance 6% p.a.) oder 214.421,00 (Annahme Performance 9% p.a.)

Private Pensionsvorsorge:
74 Prozent der Österreicher sehen Schwierigkeiten, wenn es um die Sicherheit der eigenen staatlichen Pension geht. (Quelle: KfV)

Hier einige Gründe warum die Sicherheit der staatlichen Pension
in der Höhe nach gefährdet ist:

  • Rückgang der Geburten
  • steigende Lebenserwartung
  • Erwerbspotential (Bevölkerung zw. 15 und 60) sinkt kontinuierlich
  • Die Altersstruktur verschiebt sich deutlich hin zu den älteren Menschen.
  • Dazu genügt auch ein Blick auf die Statistik Austria und deren Prognose zur österreichischen Bevölkerungsentwicklung im Jahr 2030:

Derzeit sind 1,9 Millionen (oder 22,8% ) Österreicher 60 Jahre oder älter. Im Jahr 2030 sollen es bereits 2,8 Millionen (oder 31,2%) sein! (Quelle: Statistik Austria)
Tatsache ist, dass die private Altersvorsorge ein Pflichtthema für jedermann ist, welcher sich in der Pension seinen aufgebauten Lebensstandard halten will um das gewohnte Leben auch in der Pension weiterzuführen.
Es gibt verschiedenste Wege und Möglichkeiten für das Alter vorzusorgen.
Ein Weg davon ist das Ansparen der Altersvorsorge über eine fondsgebundene Lebensversicherung. Unter den vielen Anbietern am Markt gibt es große Unterschiede. Wichtig ist daher die Wahl des Versicherers für seine Vorsorge. In den letzten Jahren wurden die Bedingungen der fondsgebundenen Lebensversicherung laufend zu Gunsten des Konsumenten verbessert.

Nachfolgend einige gute Gründe für eine fondsgebundene Lebensversicherung:

  1. Maximaler Anlegerschutz: Veranlagung ist Sondervermögen – dies bedeutet Sicherheit
  2. Flexibilität in der Veranlagung – von konservativ bis dynamisch oder Fonds mit täglichen bzw. monatlichen Höchststandsgarantien.
  3. Ausnützung des „Cost Average Effektes“ durch den regelmäßigen Kauf von Fondsanteilen.
  4. Jederzeitige kostenfreie Veränderung der Veranlagung. Absicherung der Veranlagung.
  5. Steuerschonende Veranlagung – Erträge und Auszahlung sind von der Kapitalertragssteuer und Einkommens- bzw. Lohnsteuer befreit. Nur auf die Prämie ist die Versicherungssteuer in der Höhe von vier Prozent zu entrichten.
  6. Möglichkeit einer Vereinbarung über einer vertraglich garantierten lebenslangen Pension.
  7. Rententarife sind steuerlich über die Sonderausgaben (§18 EStG) absetzbar.
  8. Einschließbarer Versicherungsschutz:
    Durch entsprechende Zusatzversicherungen, die je nach Bedarf auch auf Zeit eingeschlossen werden können, wird die Lebensversicherung zu einem existenzsichernden privaten Vorsorgeinstrument. Beispiel: Übernahme der Prämienzahlung bei Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit. Einschluss einer Lebenskasko.
  9. Unkompliziert vererbbar: Durch die Vereinbarung von namentlichen Bezugsrechten, die jederzeit ohne Aufwand veränderbar sind, kann man die Versicherungen einfach weiter vererben. Im Fall der Fälle hat dies den Vorteil, dass die Behebung der Versicherungsleistung durch die Bezugsberechtigten sofort erfolgen kann ohne die oft länger dauernden Hinterlassenschaftsverfahren abwarten zu müssen.
  10. Lebenslange Vertragsgestaltung – es wird eine Prämienzahlungsdauer vereinbart – danach geht der Vertrag in ein „endbesteuertes Depot“ oder wie in der Fachsprache „flexible Entnahmephase“ über mit allen Möglichkeiten wie kostenfreier Fondswechsel, kostenfreier Verkauf…
  11. Flexible Teilentnahmemöglichkeiten nach einer Vertragslaufzeit von beispielsweise 10 Jahren ohne Kosten.

Da eine Lebensversicherung ein langfristiger Vertrag ist, sei es für die Altersvorsorge, Kindervorsorge oder Tilgungsträger, ist es wesentlich solche Verträge auf keinen Fall vorzeitig zu beenden. Den nur dann kann das gesetzte Sparziel wie die private Altersvorsorge auch erreicht werden.

Wintersportrisken – wie kann man am besten vorsorgen?

Pro Jahr verunglücken ca. 55.000 Menschen auf Österreichs Pisten so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen. Mehr als 500 tragen Verletzungen davon, die zu dauerhafter Invalidität führen können (Quelle: KfV).

Private Unfallvorsorge:
Das Hauptaugenmerk legen wir bei der privaten Unfallvorsorge Richtung dauernder Invalidität. Gerade bei einer hohen dauernden Invalidität fallen sehr oft hohe Kosten an welche dann über die private Unfallvorsorge abgedeckt sind.
Zu den oft hohen Kosten der Genesung und Rehabilitation kommen Kosten dazu wie zum Beispiel Wohnungsumbau, Lifteinbau, Fahrzeugumbau u.v.a.m.
Die dauernde Invalidität wird berechnet über eine sogenannte Gliedertaxe (Prozentuelle Bewertung einzelner Körperteile bei 100% iger Einschränkung) und über eine vertraglich vereinbarte Progressionsstaffel.
Die Progressionsstaffel bewirkt, dass die Leistungen bei hoher Invalidität im Verhältnis stärker ansteigen.

Ein weiterer wichtiger Baustein sind die Übernahme von evtl. anfallenden Hubschrauberbergekosten oder Suchkosten. Wichtig dabei ist, dass egal welcher Hubschrauber zum Einsatz kommt, die Kosten immer bezahlt werden.
Zusätzlich werden nach einem Unfall anfallende Unfallkosten wie Physiotherapiekosten, Behandlungskosten für die Genesung bezahlt.

Private Haftpflicht:
Bei einem Zusammenstoß mit einem anderen Wintersportler kann es bei Verletzungen des anderen zu Schadenersatzansprüchen kommen. Diese können sein Regressforderungen von der Sozialversicherung, Schmerzensgeldzahlungen, Rentenzahlungen bei bleibender Invalidität u.v.a.m..
Solcherart Schadenersatzansprüche werden von einer Privat- und Sporthaftpflicht abgedeckt.
Eine zweite wichtige Funktion der Privat- und Sporthaftpflicht ist die Abwehr ungerechtfertigter Schadenersatzforderungen. Eine Privathaftpflicht ist in meisten Haushaltsversicherung inkludiert oder kann auch als eigenständiger Vertrag abgeschlossen werden. (Prämien belaufen sich bei ca. 22,- Euro im Jahr)

Rechtsschutz:
Die private Rechtsschutzversicherung (Schadenersatz und Strafrechtsschutz im Privatbereich) dient zum Unterschied zur Privathaftpflicht für Schadenersatzforderungen wenn einem selber ein Schaden zugefügt wird.
Mit einer privaten Rechtsschutzversicherung können ohne Kostenrisiko evtl. Schadenersatzansprüche dritter Personen eingefordert werden.
Zusätzlich gibt es auch Deckung bei evtl. strafrechtlichen Verfahren zum Beispiel im Zuge eines Sportunfalls.

Mit dem AllfinanzCOACH®-Prinzip von KAPITAL & SICHERHEIT® sind Sie auf alle Fälle für alle Eventualitäten kostengünstigst gerüstet.

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Schuster Florian

Ist die Arbeitnehmerveranlagung verpflichtend oder freiwillig?

von am 01.03.2009 in Kategorie Steuer

Vielen Arbeitnehmern wird während dem Jahr und ganz besonders nach Ablauf der Kalenderjahre ein Brief des Finanzamtes zugestellt. Sie werden aufgefordert bis Ende Oktober 2009 die Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2008 oder ältere Jahre abzugeben. Nun stellt sich die Frage warum man dieses Schreiben bekommen hat bzw. wie man in weitere Folge vorgehen sollte.
Es ist empfehlenswert sich bei solchen Angelegenheiten mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen, um nicht unbewusst in eine finanziell negative Falle zu tappen.

Diese Aufforderung erhält man, wenn man:

  • gleichzeitig Bezüge von mehreren Arbeitgebern erhalten hat oder man neben seiner Pension noch andere Einkünfte bezogen hat, die der Lohnsteuer unterliegen, wie z. B. Bezüge aus einem Dienstverhältnis und einer Pension oder gleichzeitiger Bezug von zwei Pensionen,
  • Krankengeld von der Gebietskrankenkasse oder Entschädigungen für Übungen beim Bundesheer aus einer Truppenübung bekommen hat,
  • beim Dienstgeber einen Freibetragsbescheid abgegeben hat, der die laufende Lohnsteuerzahlung vermindert.

Die Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung kann in Papierform mit dem Formular L1 oder per Internet eingereicht werden. Auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen www.bmf.gv.at bzw. https://finanzonline.bmf.gv.at finden Sie alle notwendigen Informationen und Downloads zur elektronischen Abhandlung.

Verschiedene Absetzposten können bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt werden.

Die wichtigsten sind:

  • Sonderausgaben: darunter fallen z. B. Kranken-, Unfall-, Lebensversicherungen, Rückzahlungen von Darlehen für Wohnraumschaffung und -sanierung, Kirchenbeiträge und Steuerberatungskosten.
  • Werbungskosten (hat nichts mit Werbung im engeren Sinne zu tun, wie Inserate usw.!): das sind Kosten in Verbindung mit der Arbeitstätigkeit, die der Arbeitgeber nicht ersetzt hat, wie z. B. Ausgaben für Fort- und Ausbildung, Fachliteratur, Reisekosten, Arbeitsmittel.
  • Außergewöhnliche Belastungen: das sind Kosten, die außergewöhnlich sein müssen und zwangsläufig erwachsen, wie z. B. Krankheitskosten, auswärtige Berufsausbildung der Kinder.
  • Beantragung des Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrages, sofern dieser nicht bei der laufenden Lohn-/Gehaltsabrechnung berücksichtigt wurde.
  • Es kann auch der Mehrkindzuschlag beantragt werden, wenn für mindestens drei Kinder Familienbeihilfe bezogen wir. Er beträgt derzeit noch 36,40 Euro monatlich für das dritte und jedes weitere Kind.

Wenn Sie vom Finanzamt zur Abgabe einer Arbeitnehmerveranlagung aufgefordert werden, so reichen sie diese, unter Berücksichtigung möglicher Absetzposten, auf jeden Fall ein. Machen Sie das nicht, wird ihre Einkommenssteuer ohne jegliche Minderung berechnet, was zu einer Einkommenssteuernachzahlung führt.

Sollten sich unklare Situationen ergeben, wäre ein Gespräch mit dem Steuerberater die optimalste Lösung. Selbstverständlich stehe ich Ihnen als Experte auf diesem Gebiet gerne zur Verfügung und würde mich freuen Ihnen beratend Hilfe leisten zu dürfen.

„Zukunft sichern – Steuern sparen – Ihr persönlicher Steuerberater“

Ist eine Kündigung während des Krankenstandes möglich?

Vermehrt tritt derzeit das Phänomen in der Arbeitswelt auf, dass Arbeitnehmer im Krankenstand gekündigt werden. Dies findet in den Gesetzen eine rechtliche Deckung, wobei als Ausfluss sehr wohl einige Konsequenzen daraus abzuleiten sind.
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung, wenn der Krankenstand länger dauert als die Kündigungsfrist. Natürlich sind Entscheidungen für eine Arbeitsverhältnisbeendigung auch immer eine Frage der moralischen Vertretbarkeit.

Grundsätzlich ist es zulässig, dass Arbeitnehmer während eines Krankenstandes gekündigt werden. Dauert der Krankenstand über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus, ist der Dienstgeber allerdings zu einer Entgeltfortzahlung verpflichtet – und zwar für die Dauer des Krankenstandes. Der vorgesehene Zeithorizont ist jedoch längstens für die gesetzlich festgelegte Dauer des sogenannten Entgeltfortzahlungsanspruches. Die verschiedenen Zeitrahmen sind abhängig von den bisherigen Dienstjahren, jedoch sind hier per Gesetz die Arbeiter den Angestellten gleichgestellt:

Unter 5 Dienstjahren:
6 Wochen volle + 4 Wochen halbe Entgeltfortzahlung
von 6 bis 15 Dienstjahren:
8 Wochen volle + 4 Wochen halbe Entgeltfortzahlung
von 16. bis 25 Dienstjahren:
10 Wochen volle + 4 Wochen halbe Entgeltfortzahlung
mehr als 25 Dienstjahre:
12 Wochen volle + 4 Wochen halbe Entgeltfortzahlung

Während der Wochen der halben Entgeltfortzahlung bezahlt die zuständige Gebietskrankenkasse den fehlenden Teil hinzu.

Die Bestimmung über die Entgeltfortzahlung gilt auch bei einem vom Dienstgeber verschuldeten vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers, sowie bei einer unberechtigten Entlassung.

Beginnt während der Entgeltfortzahlungsphase ein neues Arbeitsjahr, so entsteht bei Arbeitern mit Beginn des „fiktiven“ neuen Arbeitsjahres ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch. Die Grundlage ist allerdings, dass bei Erreichen des neuen Arbeitsjahres zumindest noch die Hälfte des Krankenentgeltanspruches besteht.

Ein Arbeitnehmer hat allerdings dann keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung über den Kündigungstermin hinaus, wenn:

  • er während des laufenden Krankenstandes kündigt,
  • er während der laufenden Kündigungsfrist erkrankt oder
  • das Dienstverhältnis während des Krankenstandes durch eine einvernehmliche Auflösung endet.

Rechtlich offen bzw. verschiedene Auffassungen gibt es allerdings bei der Frage des Entgeltfortzahlungsanspruches bei einer geplanten Wiedereinstellung nach dem Ende des Krankenstandes oder bei Vereinbarung eines unbezahlten Urlaubes für die Dauer des eigentlich entgeltfortzahlungspflichtigen Krankenstandes.

Ich wünsche Ihnen aber auf jeden Fall:

„bleiben Sie gesund!”

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Kopf Sonja

Sicherheit ist sexy

von am 01.03.2009 in Kategorie Immobilien

Träumen wird man ja noch dürfen: 38 Prozent der Österreicher sehnen sich nach einem eigenen Haus, bzw. 34% hätten gerne eine Eigentumswohnung, geht aus einer aktuellen Umfrage der Plattform Immobilien.NET hervor.

Österreichs Immobilienmarkt wird durch die globale Finanzmarktkrise nur peripher gestreift.
Dennoch gilt die Devise: „Sicherheit ist sexy“. Die Nachfrage nach Immobilien für die Eigennutzung sowie als Anlage derzeit uneingebrochen auch wenn die Finanzierungen etwas komplizierter geworden sind.

Die Immobilie als Direktanlage überzeugt in diesen Zeiten besonders.

Immobilien in guten Lagen steigen weiterhin im Wert. Um von den aktuellen Wirrungen des Aktienmarktes unabhängig zu sein schichten viele, die es sich leisten können, Teile ihres Barvermögens in Immobilienvermögen um, indem sie Anlegerwohnungen vorwiegend in Städten erwerben. Eine Renaissance der Städte ist allgemein zu bemerken, vermehrt legt man Wert auf gute Infrastruktur, sowie kurze Anfahrtszeiten zur Arbeitsstätte etc. (Umfrage Plattform Immobilien.NET). Eigentumswohnungen liegen oft in attraktiver Innenstadtlage und punkten mit günstigeren Erwerbs- und Unterhaltskosten – ein Plus vor allem in Zeiten steigender Energiepreise.

KAPITAL & SICHERHEIT® verfügt über exzellente Anlegerwohnungen direkt vom Bauträger, die konzeptionell von Immobilienexperten, FinanzierungsBROKERN®, Steuerberatern und Rechtsexperten zu einem genialen Gesamtkonzept über einige Jahre ausgetüftelt wurden.

Die Immobilienabteilung von KAPITAL & SICHERHEIT® hilft ihren Mandanten beim privaten und gewerblichen Kauf/ Verkauf von Liegenschaften aller Art.

Neuerungen im Immobilienbereich 2009

Mit Anfang Jänner 2009 wurde die Umsetzung der EU- Gebäuderichtlinie vollzogen. Dies bedeutet, dass beim Verkauf oder Vermietung einer Immobilie der Energieausweis vorgelegt werden muss. Dies ist vor allem für Käufer bzw. Mieter bei ihren Entscheidungen hilfreich.

Der Energieausweis gibt Auskunft über die Gesamtenergiezahl des Hauses sowie Empfehlungen für die Optimierung der Energieeffizienz. Ausstellen können diesen Nachweis Ziviltechniker, gerichtlich zertifizierte Sachverständige, Baumeister, Heizungstechniker, Lüftungstechniker, Elektrotechniker, Zimmermeister etc. Der Energieausweis ist für maximal 10 Jahre gültig. Die Kosten betragen beim Ein- und. Zweifamilienhaus zwischen 300,– Euro und 500,– Euro. Im Verkaufsfall trägt der Verkäufer die Kosten gleiches gilt für den Vermieter. Derzeit entstehen noch keine Rechtsfolgen, wenn der Energieausweis fehlt.

Expertentipp:
Oft werden die Kosten des Energieausweises auch im Wege des Verkaufspreises „eingepreist“. Es ist ratsam bei Wohnungseigentumsobjekten über den Verwalter einen Mehrheitsbeschluss einzuholen, damit der Energieausweis für das gesamte Gebäude über den Topf der Gemeinschaftskosten erstellt wird und nicht jeder einzelne Wohnungseigentümer separat einen Energieausweis erstellen lässt.

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Illichmann Clemens

Allgemeine Geschäftsbedingungen Wesentlicher Vertragsbestandteil oder reine Formsache?

von am 01.03.2009 in Kategorie Recht

Die Tragweite von Allgemeine Geschäftsbedingungen wird in der Regel (gerade bei Konsumenten) unterschätzt und deren Inhalt nicht oder nur in geringem Maße zur Kenntnis genommen. Dies könnte später allenfalls zu unliebsamen Überraschungen führen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsformblätter werden in der Regel kurz als „AGBs“ bezeichnet. Was im Einzelnen ausverhandelt wurde, wird rechtlich nicht unter den Begriff AGBs unterstellt. Im Gegensatz zu Unternehmern sind Verbraucher in der Regel im Umgang mit Vertragsschlüssen weniger versiert und sehen AGBs nicht selten als reine Formsache an, deren Inhalt quasi die Basis dessen darstellt, was im Rahmen des Rechtsgeschäftes ohnehin klar sein sollte. Auf Grund dessen genießen Konsumenten diesbezüglich von Gesetzes wegen auch größeren Schutz. Der Umstand, dass AGBs vorgefertigt sind (Formblätter) und jeweils unverändert dem Vertragspartner mehr oder weniger zur Kenntnis gebracht werden (meist nur ein kurzer Hinweis darauf im eigentlichen Vertrag), bedeutet noch nicht, dass deren Inhalt stets unbedenklich wäre. Bei Banken wird manchmal darauf verwiesen, dass die AGBs im Schalterraum ausgehängt sind. Doch wer stellt sich schon in den Schalterraum und liest AGBs?

Im Gesetz finden sich einzelne Bestimmungen, welche rechtliche Schranken für den Inhalt von AGBs setzen. Solche ergeben sich beispielsweise aus den guten Sitten. Eine gröbliche Benachteiligung des einen Vertragspartners ohne eine entsprechende sachliche Rechtfertigung in Vertragsklauseln stellt eine solche Schranke dar (§ 879 Abs. 3 ABGB).

Überdies gibt es im österreichischen Recht eine Formalschranke, wonach Bestimmungen ungewöhnlichen Inhalts in AGBs, die ein Vertragsteil verwendet hat, nicht wirksam werden, wenn sie für den anderen Vertragsteil nachteilig sind und dieser nach den Umständen nicht mit solchen Klausel zu rechnen brauchte, es sei denn die Bestimmungen wurden im Einzelnen ausgehandelt (§ 864a ABGB).

Wesentlich weitreichender gehen die Schutznormen des Konsumentenschutzgesetzes, welche allerdings (im Gegensatz zum Unternehmer) nur auf den Konsumenten aus den bereits genannten Gründen anwendbar sind. Dort werden eine Vielzahl von konkret beschriebener Klauseln für nicht verbindlich erklärt; dabei handelt es sich (auszugsweise) um Klauseln (§ 6 KSchG), wonach

  1. eine vom Verbraucher dem Unternehmer abzugebende Anzeige (Mitteilung) einer strengeren Form als der Schriftform oder besonderen Zugangserfordernissen zu genügen hat;
  2. dem Unternehmer auf sein Verlangen für seine Leistung ein höheres als das bei der Vertragsschließung bestimmte Entgelt zusteht, sofern nicht eine generelle Anpassung nach bestimmten Kriterien vereinbart wurde und die entsprechenden Parameter konkret umschrieben und gerechtfertigt sind;
  3. die Pflicht des Unternehmers zum Schadenersatz ausgeschlossen oder eingeschränkt wird, sofern der Schaden nicht lediglich durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurde;
  4. dem Verbraucher eine Beweislast auferlegt wird, die ihn von Gesetzes wegen nicht trifft;
  5. die Geltendmachung von Irrtum oder Wegfall der Geschäftsgrundlage im Vorhinein ausgeschlossen wird.

Überdies gibt es noch Schranken für nachteilige Bestimmungen, die nur dann nicht wirksam sind, wenn sie nicht im Einzelnen ausverhandelt wurden (auszugsweise):

  1. Rücktritt des Unternehmers vom Vertrag ohne sachliche Rechtfertigung;
  2. die Übertragung der vertraglichen Verpflichtungen des Unternehmers auf Dritte;
  3. Ausschluss von Schadenersatz hinsichtlich einer Sache die zur Bearbeitung übernommen wurde;
  4. Vereinbarungen dahingehend, dass ein möglicher Rechtsstreit von einem Schiedsgericht ausgetragen wird.

Schließlich sind in AGBs enthaltene Bestimmungen unwirksam, wenn sie unklar oder unverständlich abgefasst sind.

In letzter Zeit hat der Oberste Gerichtshof die AGBs einer Bank betreffend Kreditvertragsbestimmungen (OGH, 4 Ob 221/06p) geprüft und festgestellt, dass eine Reihe von Bestimmungen in den AGBs unwirksam sind. Ähnlich qualifizierte der Obersten Gerichtshofes in einer Entscheidung eine Reihe von Klauseln in einem Mietvertrag (OGH, 7 Ob 78/06f) im Rahmen des Konsumentenschutzgesetzes. Es handelte sich dabei um Mietvertragsformulare; auch dort wurden eine Reihe von Bestimmungen als unwirksam festgestellt und wird dieses Erkenntnis als richtungweisend angesehen.
AGBs sollten somit nicht als Faktum beim Vertragsschluss angesehen werden und jedenfalls gelesen und die Bestimmungen hinterfragt werden; allenfalls sollte bei Unklarheiten rechtliche Beratung eingeholt werden um vielleicht Nachteile in der Zukunft zu vermeiden.

Sollten sich unklare Situationen ergeben, wäre ein Gespräch mit dem Rechtsanwalt die optimalste Lösung. Selbstverständlich stehe ich Ihnen als Experte auf diesem Gebiet gerne zur Verfügung und würde mich freuen Ihnen beratend Hilfe leisten zu dürfen.

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