Unternehmensberatung  •  Steuerberatung  •  Finanzdienstleistungen  •  Immobilien  •  ApothekenCOACH

Artikel vom Juni 2009

Ridißer Johann

Zins Caps – was steckt dahinter

von am 01.06.2009 in Kategorie Finanzierungen

Aktuell werden von einigen Banken sehr aktiv sogenannte „Zins-Caps“ angeboten. Zins-Caps sind eine Art Versicherung gegen steigende Zinsen. Sehr oft wird gefragt, ob es sinnvoll ist so eine Versicherung abzuschließen.
Um diese Frage beantworten zu können, sollte sich jeder Interessent die Rentabilität eines Produktes ermitteln lassen. Wichtig dabei ist, dass die persönliche Annahme über die Kreditzins- Entwicklung in den nächsten Jahren berücksichtigt wird. Nur dann kann man eine vernünftige Empfehlung aussprechen. Ihr KAPITAL & SICHERHEIT® – Betreuer verfügt über Spezialprogramme mit welchen man eine individuelle Aufwand- Ertrags-Rechnung erstellen kann. Ihr Berater wird Ihnen gerne dabei helfen, die für Sie richtige und ertragreiche Entscheidung zu treffen.

Wichtige Hinweise:

  • Beachten Sie, dass es sich bei einem Zins-Cap um eine Versicherung handelt. Versicherungen müssen grundsätzlich so kalkuliert werden, dass sie in Summe mehr an Prämien einnehmen als sie an Versicherungsleistungen ausbezahlen.
  • Der Verkauf von Zins-Caps bedeutet selbstverständlich auch für die Bank ein Zusatzeinkommen.
  • Es gibt auch noch andere Möglichkeiten die Zinsen nach oben zu begrenzen. (z.B. Fixzinssätze, Bauspardarlehen, Versicherungsdarlehen, etc.)

Beratung lohnt sich.

Unabhängig davon ob Sie im Augenblick eine Finanzierung am Laufen haben, in einiger Zeit einen Kredit aufzunehmen planen oder ob Sie unmittelbar davor stehen ein Darlehen in Anspruch zu nehmen. Es empfiehlt sich eine Finanzierungsberatung durch einen FinanzierungsBROKER® der Firma KAPITAL & SICHERHEIT®.

Welche Vorteile bieten sich:
Die Finanz- und Bankenkrise hat dazu geführt, dass die Angebote der Banken, Sparkassen und Bausparkassen einerseits schwerer vergleichbar sind und andererseits die tatsächlichen Konditionen (Zinsen, Spesen, Kreditvertragsbedingungen, etc.) große Differenzen aufweisen. Das bedeutet in der Praxis, dass ein Großteil aller Kreditnehmer zuviel für Ihre Finanzierungen bezahlen, ohne es zu wissen.
Hinzu kommt, dass die aktuelle Wirtschaftslage eine große Chance für alle Kreditnehmer (und alle jene die es noch werden möchten) ist. Dazu ist es allerdings erforderlich, die richtigen Schritte zu setzen.
Der erste Schritt sollte daher ein unverbindlicher Termin mit Ihrem Ansprechpartner von KAPITAL & SICHERHEIT® sein.

Denn nirgendwo kann man so viel Geld einsparen wie bei einer richtig gestalteten Finanzierung.

Diesen Artikel bookmarken Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • MisterWong
  • Y!GG
  • Webnews
  • Digg
  • del.icio.us
  • Reddit
  • Alltagz
  • Bloglines
  • blogmarks
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Infopirat
  • Linkarchiv
  • Linkarena
  • LinkedIn
  • MySpace
  • Oneview
  • Spurl
  • YahooMyWeb
Hauser Wolfgang

Wieviel ist Ihr Unternehmen wert?

von am 01.06.2009 in Kategorie Unternehmen

Eine professionelle Unternehmensbewertung ist die Grundlage für die Preisfindung eines Unternehmens und zeigt Ihnen einen für Externe objektiv nachvollziehbaren Wert.

Die Ermittlung des Unternehmenswertes ist nicht nur bei Verkaufsabsichten relevant, sondern aus vielen anderen Gründen ebenso. So ist das Wissen um den aktuellen Unternehmenswert oft die ideale Benchmark um die Zukunftsstrategie entsprechend zu adaptieren. Das heißt, wenn Unternehmen bereits heute konkret wissen was den Wert des eigenen Betriebes künftig steigen lässt, so hat dies unermesslichen Mehrwert bei der künftigen Planbarkeit des Unternehmenserfolges!

In diesem Zusammenhang ist immer wieder feststellbar, dass die Unternehmen den Wert des eigenen Unternehmens völlig anderen Gesichtpunkten unterziehen als dies nach den aktuellsten Standards und anerkannten Bewertungsmethoden der Unternehmensbewertung der Fall ist. Größter Unterschied ist die Gewichtung von ideellen Werten, welche in der Regel massiv von Unternehmen in der Selbstanalyse überbewertet werden. So kommt es am Tag „X“ oft zu unangenehmen Überraschungen.

Idealerweise ermittelt man den Unternehmenswert einmal im Jahr. So kann immer aktuell und effizient gehandelt werden.

Der aktuelle Unternehmenswert hat auch Auswirkungen auf sämtliche Finanzierungsfragen. Je höher der aktuelle Unternehmenswert ist, umso besser werden die Finanzierungsbedingungen sein. Und die Frage der Unternehmensfinanzierung ist eine kontinuierliche Herausforderung bzw. Angelegenheit.

Wir bewerten Ihr Unternehmen. Darüber hinaus plausibilisieren wir den ermittelten Unternehmenswert anhand von am Markt erzielbaren Kenngrößen. Sie erhalten eine hervorragende Grundlage für Verhandlungen bei Kauf- und Verkaufentscheidungen, Umgründungen, Beteiligungstransaktionen und anderen Bewertungsanlässen. Natürlich unterstützen wir Sie bei Bedarf persönlich in den diversen Verhandlungsanlässen. Scheuen Sie sich nicht uns diesbezüglich unverbindlich zu kontaktieren.

„mehr Rentabilität bedeutet mehr Sicherheit“

Diesen Artikel bookmarken Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • MisterWong
  • Y!GG
  • Webnews
  • Digg
  • del.icio.us
  • Reddit
  • Alltagz
  • Bloglines
  • blogmarks
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Infopirat
  • Linkarchiv
  • Linkarena
  • LinkedIn
  • MySpace
  • Oneview
  • Spurl
  • YahooMyWeb
Hauser Wolfgang

Internationale Börsen mit 30 % bis 60 % im Plus

von am 01.06.2009 in Kategorie Investments

Obwohl die Banken- & Finanzkrise sowie die daraus resultierende Weltwirtschaftskrise nach wie vor das bestimmende Thema in den Medien ist, sind die Börsenkurse weltweit beachtlich gestiegen.

Diese Erholung ist den meisten Anlegern nicht in aller Klarheit aufgefallen. Es liegt in der Natur des Menschen, dass er sich permanent von Negativmeldungen beeinflussen lässt.

Was bedeuten diese Zahlen, wenn man alle emotionalen Aspekte weglässt?
Rational betrachtet haben all jene Anleger mit antizyklischer Vorgehensweise (gegen den Strom agierend) im Idealfall o.g. Gewinnspanne für sich verbuchen können. Natürlich ist die Kuh noch lange nicht vom Eis, was die Weltwirtschaftskrise angeht und die Börsenkurse werden vermutlich noch viele Schwankungen (ja, auch nach unten) mitmachen, bis es eine nachhaltige Aufwärtsphase geben wird. Jedoch zeigen uns diese Zahlen erneut eindrucksvoll, wie chancenreich Krisenzeiten sein können. Selbstverständlich nur für jene Menschen, die in solch herausfordernden Zeiten einen kühlen sowie klaren Kopf bewahren und in diesen Zeiten kontinuierlich Geld in den Markt investieren – idealerweise in Form von monatlichen Sparbeträgen. Damit wird eine entsprechende Streuung erreicht.

Prinzipiell ist zu erwarten, dass Anleger in den kommenden fünf Jahren den gleich hohen Ertrag mit Monatssparplänen erreichen werden, wie in Normalzeiten in ca. neun bis zehn Jahren.

Was unterscheidet antizyklische von prozyklische Anleger?

Prozyklisches Verhalten

  • Schwimmen gerne mit dem Strom mit. Motto: „Was die meisten machen, kann auch für mich nicht schlecht sein!“
  • agiert meist emotional
  • Problemdenker: „wie schlecht könnte es noch werden„
  • handelt ungern in unsicheren Zeiten… lässt das Gewitter inaktiv vorüber ziehen…
  • handelt meist zu spät oder gar nicht

Antizyklisches Verhalten

  • Handelt oft entgegen der Mehrheitsmeinung. Nicht aus Prinzip sondern nach genauem Studium der Faktenlage
  • agiert überwiegend rational
  • Lösungsdenker: „Wo sind die Chancen …”
  • ist hellwach in unsicheren Zeiten… ist handlungsfähig und handlungswillig …
  • entscheidet und agiert rechtzeitig

Prozyklische Anlegermentalität erkennt man daran, dass in Krisenzeiten oft die Nerven blank liegen und Verluste realisiert werden. D.h. hier trennt sich der Anleger von seinen Produkten. Auf der anderen Seite wird meist nur dann investiert, wenn das Anlageprodukt bereits eine erfolgreiche Performance in der jüngsten Vergangenheit unter Beweis gestellt hat. D.h. hier ist die mentale Einstiegshürde am geringsten. Der Anleger fühlt sich gut dabei, obwohl die Wahrscheinlichkeit eines Kursrückganges um ein Vielfaches höher ist, als die Fortsetzung der Aufwärtsphase.

Fazit: Ja, antizyklische Anlageentscheidungen sind definitiv eine mentale Herausforderung. Aber die damit erreichbaren Erträge sind es allemal wert, sich damit entsprechend auseinander zu setzen.

Diesen Artikel bookmarken Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • MisterWong
  • Y!GG
  • Webnews
  • Digg
  • del.icio.us
  • Reddit
  • Alltagz
  • Bloglines
  • blogmarks
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Infopirat
  • Linkarchiv
  • Linkarena
  • LinkedIn
  • MySpace
  • Oneview
  • Spurl
  • YahooMyWeb
Schneider Johannes

Reisezeit – Versicherungstipps rund um den Urlaub

von am 01.06.2009 in Kategorie Versicherungen

Die schönste Zeit im Jahr, der wohlverdiente Urlaub steht vor der Tür und in Folge auch so manche Frage:

  • Bin ich im Falle einer plötzlichen Erkrankung richtig versichert?
  • Soll ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?
  • Benötige ich eine Grüne Karte wenn ich mit dem Auto in den Urlaub fahre?
  • Ist mein Auto im Ausland kaskoversichert?
  • u.v.a.m.

Reiseversicherung:
Ein medizinisch notwendiger Rücktransport wegen einer schweren Erkrankung oder wegen eines Unfalles vom Urlaubsort nach Hause kann in Einzelfällen sehr teuer werden. Die Kosten können je nach Aufenthaltsort bis zu einer sechsstelligen Summe ansteigen.
Daher ist eine entsprechende Reiseversicherung unumgänglich. Bei Reiseversicherungen gibt es zwei wesentliche Untergruppen:

  • Auslandsreise-Krankenversicherung (inkl. Rückholung)
  • Reiserrücktrittsversicherung

Auslandsreise-Krankenversicherung:
Eine gute Auslandsreiseversicherung beinhaltet nachfolgende Absicherungen:

  • Kostenersatz bei ambulanten oder stationären Behandlungen
  • Nottransport in die Heimat, wenn nötig auch mit einem Ambulanz-Jet
  • Bergungskosten
  • Reisegepäckversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Unfallvorsorge u.a.

Reisekrankenversicherungen inkl. Rückholung sind in vielen Produkten wie Kreditkarten, ÖAMTC Schutzbrief, hin und wieder bei Unfallversicherungen oder Krankenversicherungen (Sonderklassetarif) integriert.
Diesbezüglich empfiehlt es sich genau nachzulesen beziehungsweise zu hinterfragen ob in den bestehenden Verträgen bereits ein ausreichender Auslandsreise-Krankenversicherungs-Schutz besteht.

Kreditkarten:
Hier ist zu prüfen ob die Karte einen Versicherungsschutz integriert hat. Wenn ja, welche Bedingungen sind hinterlegt? Achten Sie auf Benutzung der Kreditkarte in den letzten Monaten.

Wichtiger Hinweis: Bei den meisten Kreditkarten ist nur der Karteninhaber versichert, nicht jedoch Familienangehörige.

Private Krankenversicherung:
Einige Sonderklassetarife haben eine Auslandsreise-Krankenversicherung integriert. Auch hier ist darauf zu achten, ob die gesamte Familie versichert ist oder nur eine einzelne Person. Achten Sie auch auf die Dauer der Reise. Für Reisen, welche über 90 Tage hinausgehen, gibt es am Markt eigene Produkte.

Reisesrücktrittsversicherung:
Versichert sind dabei die vom Versicherten dem Reiseunternehmen vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten, maximal jedoch die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.
Die Versicherung kommt zu tragen wenn eine Reise wegen einer plötzlichen Erkrankung, schweren Unfalles oder Tod nicht angetreten werden kann. Auch bei unerwartetem Verlust des Arbeitsplatzes (Kündigung durch Arbeitgeber), bei schweren Elementarschäden oder bei Einbruch greift die Reisestornoversicherung.

Allgemeine Tipps:

  1. Überprüfen Sie, welche Versicherungen bereits über Ihre Kreditkarten, Autofahrerklubs oder andere bestehende Versicherungen existieren.
  2. Fragen Sie bei der Buchung im Reisebüro nach, ob bereits ein Versicherungsschutz im Pauschalreiseangebot inkludiert ist.
  3. Achten Sie darauf, ab wann Versicherungsschutz besteht.
  4. Vergessen Sie nie die Notrufnummer des Reiseversicherers in den Urlaub mitzunehmen. Falls etwas passiert, setzen Sie sich sofort über diese Nummer mit dem Versicherer in Verbindung.
  5. Wenn Sie in einem Einfamilienhaus wohnen, vergessen Sie nicht den Hauptwasserhahn abzudrehen, wenn das Haus unbeaufsichtigt ist. Eine Obliegenheit in der Eigenheimversicherung besagt, wenn sie länger als 72 Stunden außer Haus sind, muss der Hauptleitungswasserhahn abgedreht werden.

Ein Prämienbeispiel:
Ein Komplettpaket für eine Familie inkl. einer Reisestornogebühr bis 2.200,- EUR kostet 82,00 EUR

Für alle die mit dem Auto in den Urlaub fahren, nachfolgend ein paar Tipps:

Die Grüne Karte:
Mit der Grünen Karte können Sie international nachweisen, dass Sie über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen. Für Länder des EWR und die Schweiz sowie Kroatien reicht als Nachweis der bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung das amtliche Kennzeichen. In den Ländern Albanien, Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro, Mazedonien, Moldawien, Türkei, Ukraine, Weißrussland und Russland muss die Grüne Versicherungskarte mitgeführt werden. Wenn Sie im Sommer einen Urlaub in Serbien oder Montenegro geplant haben, sollten Sie auf jeden Fall ihre Grüne Karte kontrollieren, denn die alte Grüne Versicherungskarte verliert mit 11. Juli 2009 ihre Gültigkeit. Betroffen sind all jene Grünen Karten, in deren Länderleiste SCG (Serbien und Montenegro) anstelle von SRB (Serbien) steht.
Eine neue Grüne Karte bekommen Sie am besten über Ihren persönlichen Betreuer von KAPITAL & SICHERHEIT® oder direkt bei Ihrem Versicherer.

Reisekasko für das Auto:
Bei einer Reise ins Ausland mit dem eigenen Auto stellt sich oft die Frage einer kurzfristigen Kaskoversicherung, wenn das Fahrzeug nicht kaskoversichert ist.
Bei Bestehen einer Kaskoversicherung ist man auch für Fahrten im Ausland bestens versichert. Der Deckungsbereich umfasst ganz Europa.
Wenn keine Kasko besteht gibt es die Möglichkeit einer kurzfristige Kaskodeckung.
ÖAMTC und ARBÖ bieten diesbezüglich spezielle Produkte an.

Vorsorgen in Zeiten der Wirtschaftskrise Wann mit der privaten Vorsorge beginnen?

Experten gehen davon aus, dass das Niveau der staatlichen Pension durch viele Faktoren, wie zum Beispiel der demographischen Entwicklung, langfristig sinken wird.
Wer sich auf die staatliche Pension verlässt, wird in Zukunft seinen Lebensstandard nicht mehr halten können.
Ein wichtiger Punkt ist, sich in Bezug auf die Vorsorge von der aktuellen Wirtschaftslage nicht beirren zu lassen. Abzuwarten ist der falsche Weg – es sprechen einige Gründe für das Sparen:

  • Günstige Marktsituation
  • Zinseszinseffekt beim Vermögensaufbau

Günstige Marktsituation:
Der derzeitige Investmentfonds-Markt ist momentan höchst interessant für Anleger oder jene die es noch werden wollen. Die Kurse für den Einkauf von Investmentfonds-Anteilen sind günstig. Der Cost Average Effekt (regelmäßiger Kauf von Investmentanteilen) kann voll ausgenützt werden.

Zinseszinseffekt:
Einstein hat einmal gesagt, der Zinseszinseffekt ist das achte Weltwunder. Dies kann man am besten mittels eines Rechenbeispieles darstellen.

Ein Mann mit 30 Jahren entscheidet sich 100 EUR für seine private Pension auf das 65. Lebensjahr anzusparen.
Er entschließt sich eine fondsgebundene Lebensversicherung zu machen. Angenommene Performance 9 %.
Wie sieht es mit dem Ertrag aus, wenn er nur ein Jahr zuwartet? Wie viel muss er mehr aufwenden um auf das selbe Ergebnis zu kommen?
Ablaufleistung 225.891 EUR
Beginn ein Jahr später (mit dem 31. Lebensjahr)
Ablaufleistung 206.620 EUR
Differenz: 19.271 EUR

Das eine Jahr zuwarten bedeutet für unseren Mann, für seine private Pension 19.271 EUR weniger zur Verfügung zu haben. Anders gerechnet: Er müsste über die Laufzeit 4.080 EUR mehr aufwenden um diesen Rückstand wieder aufzuholen und auf das gleiche Ergebnis zu kommen.

Diesen Artikel bookmarken Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • MisterWong
  • Y!GG
  • Webnews
  • Digg
  • del.icio.us
  • Reddit
  • Alltagz
  • Bloglines
  • blogmarks
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Infopirat
  • Linkarchiv
  • Linkarena
  • LinkedIn
  • MySpace
  • Oneview
  • Spurl
  • YahooMyWeb
Schuster Florian

Steuerreform 2009: Fallen beim Familienpaket für Arbeitgeberzuschüsse

von am 01.06.2009 in Kategorie Steuer

In den Medien wurde das Thema Steuerreform 2009 schon vor dem Beschluss im Nationalrat kontroversiell breitgetreten. Nach der Genehmigung der Reform vor geraumer Zeit möchte ich Ihnen nun punktgenau eine Förderung für die Familie aufzeigen.

Als Arbeitgeber können Sie Zuschüsse für Kinderbetreuungskosten Ihrer Arbeitnehmer bis zu einem Höchstbetrag von 500,00 EUR pro Kalenderjahr und Kind steuer- und sozialversicherungsfrei ab 2009 gewähren. Dies eröffnet neue Gestaltungsmöglichkeiten, um Ihre Mitarbeiter finanziell spürbar zu unterstützen und zudem begleitend an das Unternehmen zu binden. Allerdings müssen steuer- und arbeitsrechtliche Details ausreichend berücksichtigt und dokumentiert werden, um im Nachhinein nicht negativ überrascht zu werden.

Ein Zuschuss kann nur steuerfrei an jene Arbeitnehmer gewährt werden, denen der Kinderabsetzbetrag persönlich zusteht. Häufig ist es jedoch so, dass der Kinderabsetzbetrag nicht dem Arbeitnehmer selbst, sondern seinem (Ehe)Partner ausbezahlt wird. In solchen Fällen kann nur über eine Verzichtserklärung der (Ehe)Partner die Abgabenfreistellung des Arbeitgeberzuschusses hergestellt werden. Die Begünstigung für diese Zuschüsse gilt nur für jene Kinder, die zu Beginn des Kalenderjahres das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Eine weitere Bedingung ist es, dass die Zuschüsse allen oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern gewährt werden.

Der Zuschuss darf außerdem nicht im Zuge der laufenden Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung direkt an den Arbeitnehmer ausbezahlt werden. Die derzeit steuerlich anerkannten zwei Varianten können wie folgt realisiert werden: Einerseits in Form der direkten Zahlung an die Betreuungseinrichtung oder andererseits die Ausgabe eines Gutscheins, welcher dann vom Arbeitnehmer bei der betroffenen Betreuungseinrichtung eingelöst wird.

Zu beachten ist ergänzend:
Aus einer ursprünglich freiwilligen Zahlung kann eine verpflichtende werden. Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung verliert eine vom Arbeitgeber einem Arbeitnehmer regelmäßig und freiwillig gewährte Zuwendung den Charakter der Freiwilligkeit! Deshalb muss ein Widerrufsvorbehalt in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater ausgearbeitet werden, damit dieser bestimmte Anspruch für den Zuschuss nicht als vereinbart angesehen werden kann.

„Zukunft sichern – Steuern sparen – Ihr persönlicher Steuerberater“

Ist die e-card im Urlaub notwendig?

Eine der unangenehmsten Erfahrungen ist es, sich während des wohlverdienten Urlaubes zu verletzen oder zu erkranken. Plant man einen Urlaub im Ausland, so sollte man sich daher vor der Abreise über den Krankenversicherungsschutz informieren. Eine „beruhigende Pille“ bereits vorab: Die e-card ist zum Teil auch im Ausland gültig. Wichtig ist es, sie möglichst früh vorzuweisen, wenn man eine medizinische Betreuung in Anspruch nehmen muss.

Mit der integrierten Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) auf der Rückseite jeder e-card ist die kostenlose Behandlung bei Vertragsärzten und öffentlichen Spitälern in der gesamten EU, in den EWR-Staaten sowie in der Schweiz vorgesehen. Die Europäische Krankenversicherungskarte kann somit bei allen Vertragsärzten und Vertragskrankenanstalten in der EU- und in den EWR-Staaten sowie in der Schweiz verwendet werden. Die ausländische Krankenversicherung rechnet in weiterer Folge die Kosten mit der zuständigen Krankenversicherung in Österreich ab. Bei privaten Kliniken und privaten Ärzten muss die Rechnung vorerst selbst bezahlt werden. Gegen Vorlage der Originalrechnung und der Zahlungsbestätigung erhält man aber für medizinisch notwendige Behandlungen eine Kostenerstattung (meist nur einen Teil des ursprünglich bezahlten Geldbetrages) vom zuständigen Krankenversicherungsträger.

Mit folgenden Staaten, in denen die Europäische Krankenversicherungskarte nicht gilt, hat Österreich zwischenstaatliche Abkommen abgeschlossen: Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Serbien, Montenegro und der Türkei. Für Reisen in diese Länder gibt es einen Urlaubskrankenschein. Diesen erhalten Dienstnehmer bei ihren Dienstgebern. Pensionisten sowie Bezieher einer Leistung nach dem Arbeitslosengesetz bekommen den Schein bei ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger.

Wenn Sie zum Ausstellungszeitpunkt der Europäischen Krankenversicherungskarte nicht oder erst kurz versichert waren, verfügen Sie über keine gültige EKVK. In diesem Fall sind einige Datenfelder der Europäischen Krankenversicherungskarte nur mit Sternen versehen. Sie können und sollten dann vor Reiseantritt bei Ihrem Krankenversicherungsträger eine Bescheinigung als provisorischen Ersatz für die EKVK beantragen.
Mein Rat an Sie, wenn Sie in ein anderes Land verreisen:
Die e-card oder den Urlaubskrankenschein mit im Gepäck schont im Ernstfall nicht nur Ihre Gesundheit sondern vor allem Ihr Urlaubsglück!

Diesen Artikel bookmarken Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • MisterWong
  • Y!GG
  • Webnews
  • Digg
  • del.icio.us
  • Reddit
  • Alltagz
  • Bloglines
  • blogmarks
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Infopirat
  • Linkarchiv
  • Linkarena
  • LinkedIn
  • MySpace
  • Oneview
  • Spurl
  • YahooMyWeb
Kopf Sonja

Vorsorgen statt zocken: Wo ist der hartverdiente Euro am besten gebettet?

von am 01.06.2009 in Kategorie Immobilien

Trend ist, die Ersparnisse nicht nur wertbeständig, sondern auch möglichst gewinnbringend zu veranlagen.

Schlagwörter wie „Grundbuch statt Sparbuch“, „Vorsorgewohnung statt Sparstrumpf“, „Versicherungen mit Garantien“ etc. kursieren in den Köpfen. Das Anlageverhalten der Österreicher ist bisher immer noch von einer hohen Sparquote gekennzeichnet. Fast 50 % des Finanzvermögens eines Haushaltes ist in Bargeld und Einlagen „geparkt”, ca. 15 % in Aktien und festverzinslichen Wertpapieren, 12 % in Investmentzertifikaten und 22 % in Versicherungs- und Pensionskassen. Im internationalen Vergleich wendet man in Österreich durchschnittlich nur 4.- Euro pro Quadratmeter auf (abzüglich Betriebskosten). Bargeld ist in den österreichischen Haushalten also vorhanden.
(Quelle OIZ Österreichische Immobilienzeitung, April 2009).

Das Sparbauch ist zwar bis Ende 2009 für die Gesamteinlagen noch sicher, aber aufgrund des geringen Zinssatzes von rund netto 2 % nicht gerade eine werterhaltende Angelegenheit. Die Bereitschaft das „geparkte“ Bargeld in Immobilien zu investieren, bedarf eines umfassenden Wissens, da es sich um komplexe Veranlagungsformen handelt. Das Veranlagen in Immobilien hat nichts mit zocken zu tun. Wer darin das schnelle Geld sieht, kann sich schnell verspekulieren.

Fakt ist, dass die Immobilie sowohl zur Anlage als auch zur Vorsorge geeignet ist und zu den sichersten Anlageformen zählt. Vorausgesetzt die Eigenkapitalquote und die Kapitalrate für die Finanzierung ist vorhanden.
Immobilien sind mittel- und langfristig betrachtet die Krisensicherste und beständigste Anlageform.

KAPITAL & SICHERHEIT® bietet seit Jahren exzellente Anlegerwohnungen an, die in der Abwicklung so einfach sind wie ein Sparbuch, nur wesentlich ertragreicher! Diese Anlageform ist eine krisen- und inflationssichere Form mit sehr guten Renditen. Der Ertrag aus den Anlagewohnungen erfolgt durch die Kombination aus Mieteinnahmen, Wertsteigerung und der Nutzung aller steuerlichen Vorteile und Möglichkeiten. Der Eigentümer wird Vermieter und profitiert durch die Rückvergütung der im Kaufpreis enthaltenen Umsatzsteuer als Vorsteuer. Die Kreditzinsen sowie die AFA wirken sich steuermindernd aus.

Das Risiko eines Mietausfalls ist bei Neubauten und Wohnungen in Hauptstädten wie beispielsweise Wien zu vernachlässigen, da dies der größte Mietermarkt in Österreich ist und – wie eine Studie von Immobilien.NET zeigt – der Markt mit den attraktivsten Mieteinnahmen.
Österreichweit liegt Wien mit einem durchschnittlichen Netto-Quadratmeterpreis von 9,36 Euro an der Spitze, dicht gefolgt von Innsbruck mit 9,33 Euro. Am Ende der Skala findet sich St. Pölten mit 5,99 Euro. Die Mietpreise entwickeln sich besonders in Wien vermieterfreundlich, da laut Statistik der Immobilienplattform www.immobilien.net die Mieten seit 2007 um vier Prozent gestiegen sind und im Vergleich der ersten beiden Quartale 2007 und 2008 sogar um sieben Prozent. Außerdem besitzt die Weltstadt Wien laut einer Studie der Beratungsgesellschaft Mercure aus dem Jahr 2008 hinter Zürich die zweithöchste Lebensqualität weltweit.

Expertentipp:
Die goldene 3-L-Regel für gute Ertragsimmobilien mit Wertsteigerungspotential ist LAGE, LAGE, LAGE!
Für die Kautionshöhe gibt es keine gesetzliche Regelung. Erlaubt sind bis zu sechs Bruttomonatsmieten, üblich sind drei. Laut Musterprozesse der AK ist es verboten leichte Kratzer im Parkett, Bohrlöcher oder andere Wandfarben bei Auszug des Mieters von der Kaution abzuziehen.
Die Kaution muss dem Mieter inkl. Zinsen rückerstattet werden.

Diesen Artikel bookmarken Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • MisterWong
  • Y!GG
  • Webnews
  • Digg
  • del.icio.us
  • Reddit
  • Alltagz
  • Bloglines
  • blogmarks
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Infopirat
  • Linkarchiv
  • Linkarena
  • LinkedIn
  • MySpace
  • Oneview
  • Spurl
  • YahooMyWeb
Illichmann Clemens

Unerwarteter Vertragsabschluss im Internet

von am 01.06.2009 in Kategorie Recht

Das Internet bietet unbegrenzte Möglichkeiten heißt es, doch die Gefahren bei der Nutzung dieses Mediums sind ebenfalls beträchtlich. Abgesehen von Computerviren und Trojanern gibt es auch Gefahren in Situationen, in welchen man sich in Sicherheit wiegt.
Viele Dienstleistungsanbieter im Internet stellen teilweise unentgeltliche Dienste zur Verfügung die Jedermann bzw. -frau in Anspruch nehmen kann. Meistens werden diese Dienste über die entsprechende Besucherfrequenz der Internetseite mit Werbung finanziert. Es gibt aber auch Internetseiten, die vermeintliche Gratisdienste anbieten. Schnell sind die persönlichen Daten eingegeben und man kann sofort den entsprechenden Dienst nutzen. Immer öfter kommt es vor, dass der Nutzer mit der Bestätigung seiner Daten auch einem kleinen Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters akzeptiert. Wer diesem Verweis gefolgt wäre und dort genau nachgelesen hätte, hätte festgestellt, dass nach kurzer Zeit ein kostenpflichtiger Vertrag zustande kommt. In der Regel sind die jeweiligen Internetseiten so aufgemacht, dass der Eindruck einer Gratisdienstleistung entsteht, da auch kaum jemand die undurchsichtigen AGBs liest. Zwar ist die Dienstleistung zunächst tatsächlich unentgeltlich, doch wer die Bindung nicht vorzeitig kündigt, geht einen kostenpflichtigen Vertrag ein. Diesen Umstand hat die Mehrheit der Benutzer natürlich nicht entdeckt und ist dementsprechend überrascht, wenn ein paar Wochen später eine Rechnung eines Internetdienstleisters im Postkasten liegt. Die Rechnungen enthalten meist schon die Aufklärung über die Umstände des Vertragsschlusses und den Hinweis darauf, dass eine Kündigung bzw. ein Rücktritt vom Vertrag nicht mehr möglich ist, da die Fristen bereits abgelaufen sind. Tatsächliche Rechtslage ist aber, dass Konsumenten ein 7-tägiges Rücktrittsrecht bei Internetgeschäften haben (§ 5e KSchG). In diesem Fall wussten die Konsumenten jedoch nicht, dass Sie einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen hatten und übten dadurch das Rücktrittsrecht nicht aus. Die Bundesarbeiterkammer Österreich hat sich dieses Problems angenommen und einem solchen Internetdienstleister den Kampf in Form einer Klage auf Unterlassung dieser Irreführung von Kunden beim Geschäftsabschluss in Österreich angesagt. Es handelte sich konkret um SMS-Dienste und die Erstellung von „Lebenserwartungsprognosen“.
Die betroffenen Internetseiten waren www.1sms.at, 1sms.ch, 1sms.de, esims.at, esims.ch, esims.de, 88sms.at und 88sms.ch sowie lebensprognose.com.
Das Ergebnis war, dass das Verfahren alle Instanzen durchschritten hat und schließlich der Oberste Gerichtshof einer solchen Vorgangsweise eine klare Absage erteilte (OGH, 4Ob 18/08p).

In seiner Begründung gibt der OGH an, dass irreführend gestaltete Webseiten mit versteckten Preisangaben gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.

Kostenpflichtige Webdienste sind somit dann irreführend, wenn:

  • Preisangaben ausschließlich im Kleingedruckten oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen.
  • Preis, Leistung und Rücktrittsbelehrung vor Vertragsabschluss nicht klar zum Ausdruck gebracht werden.

Eine E-Mail mit einem Link auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist zu wenig und damit auch rechtswidrig. Auch wenn die Judikatur eindeutig solche Vorgangsweisen als rechtswidrig qualifiziert hat, so ist doch bei sogenannten „Gratisdiensten“ weiterhin Vorsicht geboten. Es gibt für Konsumenten stets ein Rücktrittsrecht, welches jedenfalls binnen der gesetzlichen Fristen ausgeübt werden kann (schriftlich per Einschreiben wäre von Vorteil).
Auch wird oftmals von einschüchternden Vorgangsweisen bei erfolgten Vertragsschluss durch die Internetdienstleister berichtet, was meistens zu Folge hat, dass die Betroffenen lieber zahlen, als ein weiteres Risiko in Kauf zu nehmen. Die Einholung einer rechtlichen Einschätzung durch den Juristen wäre hier allenfalls die gebotene Vorgangsweise. Selbstverständlich stehe ich Ihnen als Experte auf diesem Gebiet gerne zur Verfügung und würde mich freuen Ihnen beratend Hilfe leisten zu dürfen.

Diesen Artikel bookmarken Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • MisterWong
  • Y!GG
  • Webnews
  • Digg
  • del.icio.us
  • Reddit
  • Alltagz
  • Bloglines
  • blogmarks
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Infopirat
  • Linkarchiv
  • Linkarena
  • LinkedIn
  • MySpace
  • Oneview
  • Spurl
  • YahooMyWeb
 
Die KAPITAL & SICHERHEIT Gruppe: Unternehmensberatung | Steuerberatung | Finanzdienstleistung | ApothekenCOACH | IMMO-VERMÖGEN
Copyright © KAPITAL & SICHERHEIT Holding Gmbh | Datenschutz