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Artikel vom September 2009

Hauser Wolfgang

Cost Average Effect in der Praxis

von am 01.09.2009 in Kategorie Investments

Dem interessierten Leser unserer Newsletter wird der Begriff des „Cost Average Effects“ (CAE) nicht unbekannt bzw. neu sein. Der CAE kommt jenen Anlegern zugute, welche monatlich ansparen. Welcher Zeitraum eignet sich besser als die vergangenen zwei Jahre um darzustellen, welch großer Segen der CAE für die Anleger sein kann. Anhand u.a. Beispiels kann festgestellt werden, dass der Anleger im nervenaufreibenden Zeitraum trotzdem einen Gewinn von ca. 5 % erreichen konnte.

Wie hat sich im gleichen Zeitraum der globale Aktienmarkt entwickelt? Hier die Zahlen im gleichen Zeitraum wie oben.

Der globale Aktienmarkt ist im genannten Zeitraum um 46 % gefallen, was eine Steigerung von +85 % erfordert um den einstigen Höchststand wieder zu erlangen. Von diesen +85 % konnte der Markt in den vergangenen fünf Monaten bereits ~23 % wieder aufholen. Dies reichte beim monatlichen Sparplansparer bereits aus um in die Gewinnzone zu kommen. Es benötigt nur wenig Vorstellungsvermögen um sich klarzumachen was passiert, wenn der Markt sich komplett erholt und die restlichen ~62 % ebenfalls noch aufholt!? In diesem Fall hat sich das eingesetzte Kapital beim Einmalerlagsanleger gerade mal wieder hergestellt. Beim Sparplansparer wird ein enormer Zugewinn der Fall sein.

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Ridißer Johann

Finanzierungen – die Unterschiede waren noch nie so groß

von am 01.09.2009 in Kategorie Finanzierungen

Von Beginn der Banken- bzw. Finanzkrise im Herbst 2008 an bis heute, hat sich das Verhalten von Banken in Bezug auf die Kreditvergabe stark verändert. Bei einem Großteil der Kreditinstitute steht mittlerweile nicht mehr die Steigerung des Kreditvolumens im Mittelpunkt, sondern vielmehr die Vergabe von sicheren Krediten. Das bedeutet, dass neben dem Erfordernis eines Mindestanteils an Eigenmitteln vor allem auch die Konditionen (Zinssatz, Spesen, Gebühren, etc.) zum Teil angepasst wurden bzw. werden. Diese Änderungen erfolgen sehr uneinheitlich und mit großen Differenzen zwischen den verschiedenen Bankunternehmen.
Die Folge daraus sind enorme Unterschiede bei den Kreditkonditionen, welche aktuell am Markt angeboten werden. Zu beachten ist, dass diese Unterschiede oft nicht auf den ersten Blick erkennbar sind. Vor allem bei größeren Vorhaben im Bereich der Wohnraumschaffung (Kauf einer Eigentumswohnung, Errichtung eines Wohnhauses, Sanierung, etc.) sollten umfangreiche Vergleiche angestellt werden. Diesbezüglich ist zu empfehlen, den Rat eines Experten einzuholen. Denn bei der Gegenüberstellung der Angebote ist nicht nur der Zinssatz zu beachten sondern oft mehr als 30 weitere kreditrelevante Positionen und Klauseln. Mit dem richtigen Know-how kann jeder Kreditnehmer derzeit enorme Vorteile aus der aktuellen „Finanzkrise“ ziehen.

Tilgungsträger entwickeln sich ausgezeichnet

All jene Kreditnehmer, welche aktuell mittels eines endfälligen Kredites finanziert sind und für die Rückzahlung monatlich in einen dafür geeigneten Tilgungsträger (Fondssparplan bzw. fondsgebundene Kapitalversicherung) ansparen, dürfen sich freuen. Durch den monatlichen Kauf von Fondsanteilen ergibt sich bei den aktuell sehr stark schwankenden Kursen ein positiver Effekt (Cost Average bzw. Einkauf zu günstigeren Durschnittspreisen). Dies führt dazu, dass man gerade in Krisenzeiten besonders profitiert. Zu beachten ist, dass es diesbezüglich auch Missverständnisse geben kann, denn der große Vorteil des oben genannten Effektes, ist nicht immer sofort an einer höheren Rendite erkennbar sondern erste einige Monate später, möglicherweise aber auch erst nach ein bis drei Jahren. Die Folge dieser Unsicherheit ist nicht selten ein Stopp der Ansparung oder – noch schlimmer – die Auflösung oder Umschichtung des angesparten Kapitals.
Beides ist in dieser Phase keinesfalls zu empfehlen – im Gegenteil: Gerade in Zeiten wie diesen kann durch eine Erhöhung der Ansparung ein toller zusätzlicher Effekt erzielt werden. Im Moment wird dies begünstigt durch die stark gefallenen Kreditzinsen, die zu wesentlichen monatlichen Einsparungen geführt haben.

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Hauser Wolfgang

Mehr Rentabilität bedeutet auch mehr Sicherheit!

von am 01.09.2009 in Kategorie Unternehmen

In wirtschaftlich stürmischen Zeiten wünschen sich viele Unternehmer mehr Sicherheit. Dieses Bedürfnis verstärkt sich bei vielen Unternehmern immer dann, wenn ein diesbezügliches Defizit bereits eingetreten ist. Nicht minder oft wird dann dieses Defizit zur unüberwindbaren Hürde und Unternehmen kommen ins Wanken.

Was können nun Unternehmen zur Steigerung der Sicherheit tun? Nun, vorab gilt es hier festzuhalten, dass die Rahmenbedingungen für ein hohes Sicherheitslevel in den guten Zeiten bzw. in den wirtschaftlichen Hochphasen erarbeitet werden sollten. Ist die Krise einmal ausgebrochen, muss das Sicherheitskonzept von Anfang an voll greifen. Die antizyklische Vorgehensweise ist auch hier die erfolgsversprechendste. Während die Unternehmen ohne ausreichendem Sicherheitskonzept um das blanke Überleben kämpfen, können die professionellen Unternehmen den Fokus rechtzeitig auf Wachstum und Expansion richten. Denn auch hier gilt, dass die Sieger in den Krisenzeiten die Voraussetzungen dafür bereits in den Boomphasen gelegt haben.

Unternehmen sollten sich präzise Antworten zu folgenden Fragen erarbeiten:

  1. Welche Ereignisse können das Unternehmen im schlechtesten Fall in Existenzgefahr bringen?
  2. Welche Ereignisse können das Unternehmen viel Geld kosten?

Eine clevere Vorgehensweise mündet nun darin, dass Unternehmen ein ganzheitliches Risikominimierungskonzept erstellen. Die meisten Fehler können Unternehmen mit einem Mehraufwand finanzieller Mittel abfedern, abwenden bzw. wieder gut machen. Das ist zwar unangenehm, weil es das Betriebsergebnis negativ beeinflusst – aber der Fortbestand des Unternehmens ist nicht gefährdet. Um extreme Ereignisse bestehen bzw. bewältigen zu können bedarf es erheblicher finanzieller Rücklagen bzw. einer enormen Eigenkapitalausstattung des Unternehmens.

Erfolgreiche Unternehmen bemühen sich daher stets um eine maximale Rentabilität. Dies ist die beste Absicherung um auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten bestehen zu können. Viele Unternehmen geben sich oftmals bereits mit einem mittelprächtigen Gewinn zufrieden, obwohl bei konzentriertem Vorgehen mehr möglich gewesen wäre.

Wir empfehlen unseren Klienten den Gewinn in einer Höhe anzustreben, welcher es erlaubt mind. 50 % des Gewinns im Unternehmen zu belassen. Dies erfordert natürlich eine gewisse Gewinndimension. Jedoch wird mit dieser Maßnahme das Unternehmen kontinuierlich von externen Einflüssen und Begebenheiten unabhängiger.

Wir wünschen gutes Gelingen

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Schneider Johannes

Wie kann ich mein Einkommen günstig und optimal absichern?

von am 01.09.2009 in Kategorie Versicherungen

Zum Beispiel die Absicherung von schweren Erkrankungen:

Viele Menschen haben große Pläne für die Zukunft:

  • Gründung einer Familie
  • Schaffung von Eigentum durch Hausbau oder Wohnungskauf
  • Berufliche Weiterbildung
  • Schaffung finanzieller Unabhängigkeit
  • Vorsorge für das Alter (Pension)

So kann zum Beispiel eine schwere Erkrankung das Leben aus den Fugen geraten lassen. Oft ist eine berufliche Tätigkeit überhaupt nicht mehr oder nur mehr eingeschränkt möglich. Die Leistung der gesetzlichen Pension in Bezug auf eine vorzeitige Berufsunfähigkeit ist sehr gering.
Bei jungen Menschen kann es vorkommen, dass es zu keinen Leistungen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung kommt und die Betroffenen auf Sozialhilfe angewiesen sind.

Hier ein Blick auf die Statistik in Österreich. Nachfolgend einige Zahlen / Beispiele…

Herzinfarkt
Jährlich erleiden 30.000 Menschen einen Herzinfarkt.
Krebs
Jährlich erkranken 36.000 Menschen an Krebs. Die Statistik besagt, dass ein heute 35-jähriger Mann mit einer Wahrscheinlichkeit von 1:3 an Krebs erkrankt oder einen Herzinfarkt vor dem 65. Lebensjahr erleidet.
Schlaganfall
24.000 Menschen pro Jahr erleiden einen Schlaganfall. Es trifft zunehmend auch jüngere Menschen.

Dread Disease – eine Versicherung gegen schwere Krankheiten:

Der Begriff „Dread Disease” wurde von britischen Lebensversicherern erfunden und bedeutet schwere Krankheit. Der Begriff „Critical Illness” bedeutet übersetzt kritische Krankheiten und wird auch als Synonym für eine Dread-Disease-Versicherung verwendet.
Die Dread-Disease-Versicherung ist eine Personenversicherung, die nach der Diagnose einer schweren Krankheit eine fest vereinbarte Versicherungssumme einmalig ausbezahlt.

Die Dread-Disease-Versicherung leistet Ihre Zahlungen sobald eine vorher vertraglich definierte Krankheit diagnostiziert wurde. Es wird keine monatliche Rente, wie z.B. bei einer Berufsunfähigkeits-Versicherung, gezahlt. Von der Versicherung wird eine Einmalzahlung in Höhe einer festgelegten Versicherungssumme geleistet. Dadurch erhält man trotz zum Teil schwerer gesundheitlichen Einschränkungen ausreichende finanzielle Unabhängigkeit, um sich z. B. von Krediten zu trennen, einen Spezialisten aufsuchen zu können oder kostspielige Umbauten in der Wohnung vorzunehmen.


Welche Risiken sind durch die Dread-Disease-Versicherung abgedeckt?

Neben gefürchteten Krankheiten wie zum Beispiel schwere Formen von Krebs, multipler Sklerose, Parkinson, Erkrankungen der Leber oder Lunge sind auch Risiken wie Schlaganfall oder Folgen von schweren Unfällen, Demenz, schwere Verbrennungen u.v.a.m. in einer Dread-Disease- Versicherung enthalten. Wie bei jeder Form der Versicherung ist auch bei der Dread- Disease-Versicherung der jeweilige Tarif dafür ausschlaggebend, welche Krankheitsbilder in der Versicherung als Risiken abgedeckt werden.
Am Markt gibt es große Unterschiede in der Definition der versicherten Krankheitsbilder. Hier ist eine genaue Analyse sehr wesentlich. Die Tarife variieren dabei zwischen 10 und 50 verschiedenen möglichen Krankheitsbildern. Mögliche zusätzliche Bausteine zur Ergänzung einer Dread- Disease-Versicherung sind der Todesfallschutz, Berufsunfähigkeitsversicherungen oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen oder der zusätzliche Abschluss einer Pflegeversicherung. Diese möglichen Bausteine muss man sich im Einzelfall gut überlegen und auch mit anderen (zusätzlichen) Einzelversicherungen vergleichen (Höhe der Beiträge/Prämien und jeweiligen Versicherungsleistungen).

Für Firmen gibt es noch eine zusätzliche Spezialform der Absicherung für schwere Erkrankungen. Diese ist besonders für Führungskräfte oder Spezialisten in einem Unternehmen gedacht.

Um einen möglichen finanziellen Verlust durch den Ausfall auszugleichen, gibt es die sogenannte Keyman-Versicherung.

Nachfolgend einige Vorteile der Dread-Disease-Versicherung in Bezug auf die Absicherung bei schweren Erkrankungen:

  • Auszahlung einer fixen Summe nach Diagnose – die Arbeitsfähigkeit des Versicherten hat diesbezüglich keine Bedeutung.
  • Durch die sofortige Auszahlung einer fixen Summe erhält man trotz zum Teil schwerer gesundheitlichen Einschränkungen ausreichende finanzielle Freiheit, um sich z.B. von Krediten zu trennen, einen Spezialisten aufzusuchen zu können oder kostspielige Umbauten in der Wohnung vorzunehmen.
  • Die Auszahlung der Versicherungssumme erfolgt im Regelfall bereits ca. 30 Tage nach Diagnosestellung.
  • Ergänzend kann eine Berufsunfähigkeitsvorsorge (Zusatzbaustein) abgeschlossen werden – dann sind auch psychische Erkrankungen oder Erkrankungen von Gelenken / Rücken und der damit verbundene Arbeitskraftverlust abgesichert.
  • Ideale und günstige Absicherung für selbstständig Tätige, Gewerbetreibende und Freiberufler.
  • Keyman-Versicherung für Unternehmen – durch die schnelle Auszahlung der Versicherungssumme ist sie besser geeignet als eine Berufsunfähigkeitsvorsorge.
  • Neu am österreichischen Versicherungsmarkt „fondsgebundene Versicherungslösung“.
  • Bis zu 50 schwere Krankheiten können abgesichert werden.
  • Lebenslange Vorsorgemöglichkeiten (bis zum 100. Lebensjahr).
  • Auch für Kinder abschließbar.

Prämienbeispiel einer fondsgebundenen Lösung:
Weiblich, 25 Jahre, Nichtraucher, Absicherung gegen schwere Krankheiten und Todesfall mit 100.000,00 Euro bis zum 100. Lebensjahr.
Abgekürzte Prämienzahldauer bis zum 60 Jebensjahr
Monatlicher Beitrag: 57,65 Euro
Fondsvermögen im Alter von 60 Jahren bei einer angenommenen
Performance von 8 % : 31.593,70 Euro
(das Fondsvermögen kommt zur Auszahlung wenn kein Leistungsfall vorliegt)

Informieren Sie sich bei Ihrem AllfinanzCOACH über diese neue (fondsgebundene) Vorsorgemöglichkeit.

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Schuster Florian

Tun Sie Ihren Mitarbeitern etwas Gutes

von am 01.09.2009 in Kategorie Steuer

Sehr oft kommt bei Arbeitgebern der Gedanke auf, den treuen Dienstnehmern etwas zu schenken. Am liebsten wäre es beiden Seiten, das Ganze ohne Nebenkosten – quasi zu 100 % – vom Dienstgeber zum Dienstnehmer übergehen zu lassen. Und tatsächlich gibt es einige Zuwendungen an Mitarbeiter, welche sogar lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei sind – was für Dienstgeber und Dienstnehmer Vorteile bringt.

Geschenke – maximal 186 Euro steuerfrei
Der Arbeitgeber kann jedem seiner Mitarbeiter Geschenke bis zu 186 Euro pro Jahr lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei überreichen. Dies gilt allerdings nur für Sachgeschenke und nicht für Bargeld. Als Zuwendung zu empfehlen sind daher vor allem Gutscheine, die nicht in Bargeld abgelöst werden können. Das heißt, den Mitarbeitern können Gutscheine (z. B. Kaufhausgutscheine) steuerfrei geschenkt werden, aber nie Geld!

Betriebsveranstaltungen – maximal 365 Euro steuerfrei
Auch für Betriebsveranstaltungen gibt es einen Freibetrag. Dienstgeber können für verschiedene Anlässe wie z. B. Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern, usw., einen Betrag von 365 Euro pro Dienstnehmer ausgeben. Alle Veranstaltungen des gesamten Jahres werden dabei zusammengerechnet. Wendet der Arbeitgeber einen höheren Betrag auf, so ist der übersteigende Teil lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Dieser Freibetrag gilt pro Jahr. Wird er in einem Jahr nicht genützt, kann er nicht über mehrere Jahre zusammengerechnet werden.

Täglich Steuern sparen mit Essensbons
Essensbons bleiben bis zu einem Wert von 4,40 Euro pro Arbeitstag steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Die Speisen dürfen nur in einem Gasthaus oder Restaurant am Arbeitsplatz (z.B. Kantine) oder in nahe gelegenen Gaststätten, welche in der Mittagspause erreichbar sind, abgegeben werden.
  • Die abgegebenen Speisen dürfen nicht nach Hause mitgenommen werden und
  • es darf keine Möglichkeit bestehen, die Essensbons an arbeitsfreien Tagen einzulösen.

Als Gaststätten gelten solche, die an den jeweiligen Arbeitstagen ein Vollmenü, das einem üblichen Kantinenessen (Suppe oder Vorspeise und Hauptspeise) entspricht, anbieten. Beträgt der Wert des Essensbons nicht mehr als 1,10 Euro, so können diese auch steuerfrei bei Lebensmittelgeschäften, Fleischhauergeschäften oder Würstelständen eingelöst werden.

Sachbezüge

  1. Des weiteren könnte man gerade in finanziell schwierigen Zeiten den Arbeitnehmern unter die Arme greifen. Es kann ein Betrag von max. 7.300,– Euro in Form eines Arbeitgeberdarlehens oder eines Gehaltsvorschusses verliehen werden, ohne dass Zinsen verrechnet werden müssen. Wird der Freibetrag von 7.300,– Euro überschritten, müssen vom übersteigenden Betrag 3,5 % Zinsen verrechnet werden.
  2. Wird als Unterstützung für den Arbeitnehmer ein Abstell- oder Garagenplatz in einer parkraumbewirtschafteten Zone zur Verfügung gestellt, muss ein Fixbetrag von 14,53 Euro pro Monat in der Lohnverrechnung erfasst werden. Im Vergleich zu den tatsächlichen Kosten, welche beim Arbeitgeber voll als Betriebsausgabe abgesetzt werden können, stellt auch diese Form der Begünstigung ein interessante Möglichkeit dar.

Nutzen Sie die Möglichkeit der steuerfreien Zuwendung an Mitarbeiter! Oft ist es besser statt einer Gehalts- bzw. Lohnerhöhung Gutscheine zu schenken oder Sachbezüge anzubieten – sowohl der Dienstgeber als auch der Dienstnehmer sparen dabei!

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Kopf Sonja

Leben und Arbeiten in Ötz/Tirol

von am 01.09.2009 in Kategorie Immobilien

Geschäfts-/Wohngebäude, Mischobjekt
The innovative health resort

Direkt am Anfang des 60 km langen Ötztales liegt der idyllische Ort Ötz mit ca. 2.300 Einwohnern.

Ötz ist für Familienurlaube im Sommer sowie im Winter bekannt. Im Winter bietet Hochötz bestens präparierte 34 Pistenkilometer, im Sommer erfrischt man sich im nahe gelegenen Piburger-See. Ötz ist ein beliebter Tourismusort mit ca. 246.000 Nächtigungen pro Jahr.

Direkt am Ortsbeginn gegenüber des Lebensmittelgeschäftes MPREIS wird dieses moderne Neubauprojekt errichtet. Zu Fuß und auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind Kindergärten, Freizeiteinrichtungen, Einkaufszentren etc. erreichbar.

Geschäfts-/Wohngebäude Ötz
Design mit Weitblick

Wohnungen, interessant für Anleger
Die Wohnanlage entspricht der Bauweise eines Niedrigenergiehauses. Im Erdgeschoss befindet sich die Edelweiß-Apotheke von Herrn Mag. Perktold und eine weitere, noch verfügbare Geschäftsräumlichkeit mit Terrasse (Gastronomie, Boutique, etc.)

Im 1. Obergeschoss sind zwei Arztpraxisräume bzw. Büroräumlichkeiten vorgesehen und im Dachgeschoss werden drei moderne Wohnungen errichtet. Insgesamt stehen ca. 24 Parkplätze, davon 10 Carports, zur Verfügung.

Das Dachgeschoss verfügt über drei lichtdurchflutete Wohnungen mit großzügigen Balkonen und einem Lift.

Die Heizung und Wärmeversorgung erfolgt zentral über eine Pelletskesselanlage, die automatisch durch eine Außentemperaturregelung gesteuert wird.
An allgemeinen Einrichtungen stehen ein Wasch- und Trockenraum, Fahrrad- sowie Müllraum zur Verfügung. Weiters wurde jeder Wohnung ein Kellerabteil zugeordnet.

Besonderer Wert wurde auf die Verwendung von hochwertigen Baustoffen, optimale Schall- und Wärmedämmung und auf aktuelle baubiologische Erkenntnisse gelegt.

Die Raumaufteilungen der einzelnen Wohnungen entsprechen den Anforderungen modernen Wohnens. Eine Mitgestaltung bzw. individuelle Wünsche sind noch möglich!

Gewerbefläche
Einzigartige Gelegenheit auf ca. 90 qm einen gastronomischen Treffpunkt für Jung und Alt zu schaffen. Die 65 qm Terrasse bereichert jedes Kaffee, Restaurant oder Bar. Ausreichend Parkplätze sind vorhanden.

Arztpraxen/Büros
Fachärzte, Therapeuten, Allgemeinmediziner finden in Kombination mit der Apotheke ein ideales Arbeitsfeld vor.

Diese hellen freundlichen Büros bieten für Steuerberater, Rechtsanwälte, Architekturbüros etc… ein angenehmes Klima.

Urban Lifestyle in Salzburg

Die Immobilie als Anlageobjekt
Mit Sicherheit zu attraktivem Ertrag

Gerade beim Thema Anlage und Rendite ist das Wort Sicherheit heutzutage das entscheidende Argument: Was noch bis vor kurzem als sicher gegolten hat, konnte oft die Erwartungen nicht erfüllen. Der Trend zur Immobilie trägt dieser Entwicklung Rechnung. Die Vorteile einer Immobilie als Ertragsobjekt sprechen eine eindeutige Sprache.

Grundbuch oder Aktie?
Mit der Immobilie sind mittel-/langfristig Renditen wie bei der Aktie möglich. Nur mit viel geringerem Risiko. Entgegen anderer Beteiligungsmöglichkeit ist man bei der Immobilie sofort als Wohnungseigentümer im Grundbuch, das gibt sofortige Sicherheit.

Grundbuch oder Sparbuch?
Das Sparbuch ist nicht vergleichbar. Keine Rendite. Die Zinsen decken aktuell nicht einmal die Inflation ab. Achtung 25 % KESt!

Optimaler Beitrag für stabiles Vermögen
Durchgängige Vermietbarkeit als Renditehebel

Entscheidend für den langfristigen Erfolg einer Immobilie ist eine durchgängige Vermietbarkeit mit möglichst kurzen Leerständen. Bei diesem Bauprojekt wurde darauf geachtet, die Erlösmöglichkeit nicht kurzfristig auszureizen, sondern durch ein perfektes Preis-/ Leistungs-Verhältnis eine durchgehende Vermietbarkeit zu sichern.

Die Vorteile der Immobilie als Anlageobjekt:

  • Krisensicher
  • Börsenunabhängig
  • Inflationsgeschützt
  • Sicherheit durch Treuhänder
  • steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten

Repräsentative Energiesparbüros, Innsbruck

Planungsziel:
Die Errichtung eines Bürohauses in Niedrigenergie-Bauweise mit Null-Emissionen.

Im Erdgeschoss befindet sich die moderne ECO-Lounge, die während des Tages zum Kaffee, mittags zum Essen und abends zum Chillen einlädt.

600 qm Büroräumlichkeiten sind ab sofort zur Vermietung verfügbar.


Energiesparbüros Imst

Ein weiteres ECO-Center / Bürogebäude in Niedrigenergie-Bauweise entsteht 2011 in Imst (Oberland Tirol)

„Vergeude keine Energie, nutze sie!”

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Illichmann Clemens

Pauschalreise – Erholung oder Enttäuschung

von am 01.09.2009 in Kategorie Recht

Der Sommer ist nun bald zu Ende und viele sind von der lang erwarteten Urlaubsreise wieder zurück. Gerade bei Pauschalreisen kommt es nicht selten vor, dass der Transfer oder die Umstände vor Ort nicht den im Reiseprospekt bzw. Internet dargestellten oder vom Reisebüro versprochenen Annehmlichkeiten entsprichten. Sei es, dass beispielsweise der Strand nicht direkt vor dem Hotel liegt, sondern die zu überquerende stark befahrene Hauptstraße das unmittelbare Sonnenbad beeinträchtigt, sei es, dass das Hotel wegen eines Buchungsfehlers heillos überbucht ist und Sie daher in ein anderes Hotel befördert werden, welches beispielsweise einen geringeren Standard aufweist. Fest steht, dass die Angaben im Prospekt des Veranstalters bzw. im Internet stimmen müssen. Abweichungen, die zu Lasten des Reisenden gehen, können zu Ansprüchen gegenüber dem Reiseveranstalter führen.

Es handelt sich dabei keineswegs um Einzelfälle! Während der eine es hinnimmt, dass der Urlaub nun anders verläuft als dieser geplant war, macht der andere die Mängel beim Reiseveranstalter geltend. Dies kann dazu führen, dass die dadurch eingetretene Wertminderung der Reise vom Veranstalter zu refundieren ist.

Natürlich sollte der Mangel bereits vor Ort beanstandet werden, um dem Reiseveranstalter die Möglichkeit zu geben Abhilfe zu schaffen. Sollte dies nicht möglich oder tunlich sein, ist eine Rügebestätigung beim Hotel und die anschliessende Geltendmachung nach der Rückkehr vom Urlaub für die spätere Beweisführung nützlich.

Wichtig ist, dass die Mängel rechtzeitig geltend gemacht und dokumentiert werden. Je früher dies geschieht, desto leichter ist in der Regel die Beweisführung. Hierfür dienen beispielsweise Fotos oder Zeugen vor Ort, welche dies bestätigen.
Wichtig ist, dass Gewährleistungsansprüche spätestens nach zwei, und Schadenersatzansprüche nach drei Jahren ab Rückkehr von der Reise geltend gemacht werden müssen. Andernfalls ist das Recht darauf verwirkt.

Die Höhe der Ansprüche ergibt sich im Wesentlichen aus der Preisminderung für die mit Mängeln behaftete Reise. Einen Anhaltspunkt hierfür stellt die sogenannte „Frankfurter Liste“ dar. Dort werden Prozentsätze für häufige Mängel festgehalten, welche vom Reisepreis abgezogen werden. So beträgt die Reduktion auf den Reisepreis für eine Abweichung vom gebuchten Hotel (je nach Entfernung) beispielsweise zwischen 10 % und 25 %. Dabei gibt es für eine Vielzahl von Mängeln dieentsprechenden Abzüge. Diese „Frankfurter Liste“ wird von den österreichischen Gerichten angewandt.
Der Anspruch des Reisenden besteht immer in einer Geldleistung. Reisegutscheine werden zwar oftmals angeboten, müssen aber nicht angenommen werden.

Im Zusammenhang mit Urlaubsreisen ist auch Anspruch auf Schadenersatz möglich. Zu denken ist hier an Fälle wie verdorbenes Essen oder verunreinigtes Wasser. Brechdurchfälle sind die unangenehme Folge. Entschädigung gibt es jedoch nur in dem Fall, dass ein Verschulden einer mit der gebuchten Reise im Zusammenhang stehenden Person oder Firma vorliegt. Bei gravierenden Mängeln wie beispielsweise einer massiven Salmonellenvergiftung auf Grund des im Hotel konsumierten Essens können für die entgangene Urlaubsfreude darüber hinaus Beträge im Ausmaß von rund 80,– Euro pro Person und Tag gefordert werden.

Zu beachten ist aber an dieser Stelle, dass in manchen Ländern die Wasserqualität an sich schlecht ist. Hier wird regelmäßig vom Trinken des Leitungswassers abgeraten und Wasser in Flaschen empfohlen. In diesem Fall kann folglich niemandem Verschulden vorgeworfen werden, soweit man darüber aufgeklärt wurde.

Sollten auch Ihnen Unannehmlichkeiten oder gar ein Schaden widerfahren sein, so zögern Sie nicht und machen Sie von Ihren Rechten Gebrauch!

Gerne unterstützen wir Sie dabei.

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