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Artikel vom Dezember 2009

Ridißer Johann

Historisch niedrige Kreditzinsen – Wie lange noch?

von am 02.12.2009 in Kategorie Finanzierungen

Aktuell liegt der Leitzinssatz der EZB (Europäische Zentralbank) bei 0,75 %. Das ist der historisch tiefste Stand und bedeutet für die Kreditnehmer zumeist besonders niedrige Zins- bzw. Kreditrückzahlungen. Viele stellen sich nun aber auch berechtigterweise die Frage, wie lange diese Phase noch anhalten wird. Naturgemäß ist die Beantwortung dieser Frage nicht einfach, denn man kann nicht mit Sicherheit vorhersagen, wann die EZB die aktuelle Geldpolitik umkehrt. Sicher ist allerdings, dass es in den nächsten Jahren wieder zu einer Anhebung der Zinsen kommen wird – dann nämlich, wenn sich eine deutliche Erholung der wirtschaftlichen Lage abzeichnet.

Entwarnung

Im nächsten Jahr können alle Kreditnehmer weiterhin mit noch sehr niedrigen Zinssätzen kalkulieren. Aufgrund der aktuellen Wirtschaftsprognosen und der Lage am Weltmarkt ist davon auszugehen, dass es bis Ende 2010 – wenn überhaupt – nur eine kleine Erhöhung des Leitzinssatzes von ca. 0,5% geben wird, was sich in etwa gleicher Größenordnung auch auf die Kreditzinsen auswirken wird.

Gunst der Stunde nützen

Viele unserer Klienten haben bereits eine spezielle Beratung bei Ihrem AllfinanzCOACH® in Anspruch genommen und nutzen die Gunst der Stunde indem sie die Vorteile des KAPITAL & SICHERHEIT® – AIRBAGS ausnützen. Dieser sogenannte „AIRBAG“ ist die gewinnbringendste und mit Abstand günstigste Form sich vor steigenden Zinsen zu schützen. Ziel dieser Absicherung ist der Aufbau einer entsprechenden Liquiditätsreserve, auf welche der Kreditnehmer in Zeiten hoher Zinsen zurückgreifen kann. Aufgrund des aktuell besonders niedrigen Zinsniveaus ist es möglich, dass in relativ kurzer Zeit ein „AIRBAG“ erreicht werden kann, welcher ausreicht um über die gesamte Restlaufzeit des Kredites gegen steigende Zinsen abgesichert zu sein.

Fremdwährungsfinanzierungen aktuell

Dieser Artikel richtet sich an all jene Kreditnehmer deren Finanzierungen aktuell in fremder Währung (zumeist Schweizer Franken) laufen. In den letzten Monaten ist es um dieses Thema sehr ruhig geworden und man hört in den Medien praktisch nichts dazu. Der Grund dafür liegt meiner Einschätzung nach vor allem darin, dass die Horrorszenarien, welche einige Banken unmittelbar nach Ausbruch der Finanzkrise in die Welt gesetzt haben, in keinster Weise eingetreten sind.

Ausblick Zins- und Kursentwicklung

Auch beim Schweizer Franken wird der extrem niedrige Kredit-Zinssatz (3m LIBOR bei 0,25 %) so gut wie sicher auch noch im ersten Halbjahr 2010 erhalten bleiben. Erst in der zweiten Jahreshälfte ist mit einem leichten Anstieg parallel zum Euro zu rechnen.
Eine weitere Auswirkung der sich abzeichnenden wirtschaftlichen Erholung wird, meiner Einschätzung nach, ein steigender CHF-Kurs sein, weil die Schweiz ihre Funktion als sicherer Hafen sukzessive verliert. Daher sind nach meiner Erwartung bereits im Laufe des nächsten Jahres wieder EUR/CHF-Kurse über 1,55 möglich.
Glaubt man diesen Prognosen bedeutet dies für alle Kreditnehmer, deren Finanzierung aktuell in Schweizer Währung ausgenützt ist, dass es keinen Handlungsbedarf gibt. Laut den oben angeführten Prognosen werden sich sowohl die Zinsen als auch der Wechselkurs zum Euro positiv entwickeln.

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Hauser Wolfgang

Wieviel Controlling braucht ein Unternehmen?

von am 01.12.2009 in Kategorie Unternehmen

Große Erfolge sind ohne ein Mindestmaß an Controlling nicht möglich. Mit einem effizienten Controlling stellen Sie sicher, dass Sie regelmäßig aktuelle und verlässliche Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung und die relevanten Eckdaten Ihres Unternehmens erhalten. Dieser Überblick ermöglicht Ihnen das Erkennen der Schlüsselfaktoren zur Erfolgssteigerung.

Um ein effizientes Controlling im Unternehmen zu installieren sind zwei Schritte erforderlich.

  1. Zu Beginn gilt es fünf bis acht wesentliche Kenngrößen bzw. Stellschrauben zu definieren. Diese sollten jene Bereiche sein, welche klar messbar sind und einen wesentlichen Einfluss auf das Geschäftsergebnis haben. Beispiel dafür können sein: Personalkosten, Wareneinsatz, Kundenfrequenz, Umsatz pro Kunde u.a.m.
  2. Sind die wesentlichen Kenngrößen definiert, gilt es nun Vergleichswerte zu organisieren. Vergleichswerte bzw. Benchmarks von Marktteilnehmern, dem Marktdurchschnitt oder der jeweiligen Elite eines Bereiches.

Beispiel: Wenn Sie die Personalkosten in Ihrem Unternehmen mit denen von anderen Marktteilnehmern vergleichen, könnte sich dies wie folgt darstellen:
Angenommen, Sie eruieren in Ihrem Unternehmen Personalkosten in der Höhe von 12,0 % vom Umsatz. Wenn nun die durchschnittlichen Personalkosten des gesamten Marktes (in Ihrer Branche) bei 13,5 % liegen, könnten Sie zur Erkenntnis gelangen, dass alles bereits in bester Ordnung ist. Eruieren Sie hingegen noch die Daten von den besten Unternehmen bzw. von der absoluten Elite und würden die Personalkosten beispielsweise 10,5 % vom Umsatz betragen, dann sieht das schon wieder anders aus. In diesem Fall wird klar, dass es noch Ressourcen bzw. Steigerungspotentiale gibt. Daraus leitet sich meist auch schon ein Maßnahmenpaket ab, wie dieses Ziel erreicht werden könnte.

Der Vergleich mit dem Marktdurchschnitt sowie mit der Elite kann auch dazu führen, dass man überraschenderweise erkennt, bereits jetzt der Elite anzugehören und jeder weitere Energieaufwand in diesem Segment eine Fehlinvestition wäre. Ganz bestimmt kann in so einem Fall der Energieeinsatz in anderen Bereichen wesentlich gewinnbringender eingesetzt werden.

Sie sehen, Controlling bringt Licht ins Dunkel. Controlling hilft bestehende Ressourcen effizienter und zielgerichteter einzusetzen und führt definitiv zu besseren Geschäftsergebnissen.

Neben dem internen Controlling ist es auch möglich sich um ein externes Controlling zu bemühen. Dies ist zumeist der sicherste Weg zum Erfolg. Denn erfahrungsgemäß sind jene Unternehmen, die eine Optimierung des Controlling-Systems am dringendsten benötigen würden, am wenigsten dazu in der Lage es selbst hinzubekommen.

Externes Controlling kostet nicht viel und bringt im Gegenzug nicht für möglich gehaltenen Mehrwert.

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Hauser Wolfgang

Angst vor Inflation

von am 01.12.2009 in Kategorie Investments

Noch weiß niemand genau, ob es in naher Zukunft zu einer unangenehmen Anhebung der Inflation kommen wird. Was bedeutet in diesem Zusammenhang „in naher Zukunft“?

Als ziemlich unwahrscheinlich gilt, dass es innerhalb der nächsten 12–18 Monate zu einer signifikanten Anhebung der Inflationsrate kommen wird. Inflationsbestimmende Faktoren sind u. a. die Geldmenge und die Leitzinsen. Beide Parameter werden in einer Zeit, in der das Wirtschaftswachstum noch zu Kräften kommen muss, nicht inflationstreibend geändert. Darüber hinaus ist aus heutiger Sicht noch nicht mit Bestimmtheit zu sagen, dass es nach diesen 12–18 Monaten tatsächlich zu einer exorbitant hohen Inflation kommen muss. Es ist auch denkbar, dass die Notenbanken eine sanfte Landung hinbekommen.

Was aber, wenn es nun doch zu einer hohen Inflation kommt?

Die Kernfrage lautet: „Welche Investments sind voraussichtlich ein Segen für die Anleger und welche Anlageformen wären ungeeignet?
Nun, es ist sicherlich keine neue Erkenntnis bzw. es ist nicht verwunderlich, dass alle „cash-nahen Anlageformen“ wie Festgeld, Sparbuch, Girokonto, etc. extrem an Wert verlieren würden.
Gibt es auch Anlagebereiche die von einer hohen Inflation profitieren?
Ja natürlich. Es profitieren immer jene Bereiche, welche mit einem hohen Zufluss von Anlagegeldern bzw. einer hohen Nachfrage rechnen können. Bekanntermaßen ist dies der Immobiliensektor. Geeignet wären grundbücherlich gesicherte Immobilien oder auch offene Immobilienfonds.
Meist überrascht der Hinweis, dass es noch eine weitere gute Wahl bei hohen Inflationsszenarien geben kann. Aktien bzw. Aktienfonds. Ja in der Tat. Denn viele Aktiengesellschaften werden aufgrund höherer Preise auch höhere Umsätze und somit auch höhere Gewinne erzielen. Damit steigt auch der Unternehmenswert der Aktiengesellschaft und somit auch der Wert je Aktie. Klar ist, dass hier die richtige Wahl entscheidend sein würde.

Neben den Immobilien- und Aktienbereichen sind im Bereich der sog. „Alternativen Investments“ ebenfalls geeignete Instrumente zur Absicherung zu erwarten.

Was heißt dies nun in der Praxis?
Im Normalfall ist dem Anleger nicht damit geholfen, wenn er in der jeweiligen Situation selbst die notwendigen Schritte tätigen muss. Dies ist auch nicht zwingend der Fall. Es gibt mittlerweile auch Anlagekonzepte bzw. Fondskonzepte, welche darauf ausgerichtet sind, genau diese Aufgabe zu übernehmen. Investmentfondskonzepte die es dem Fondsmanagement laut Anlagegrundsatz erlauben in kürzester Zeit das Anlagevolumen aus den Gefahrenbereichen zu nehmen und in die chancenreichsten Felder zu investieren. Diese „Multi Asset“-Fondskonzepte investieren je nach Marktlage in Aktien, Anleihen, Immobilien und Alternative Investments.

Sie sehen also werte Leser, dass es in nahezu allen Lebenslagen auch entsprechend geeignete Anlageformen gibt.


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Schneider Johannes

Einbruchdiebstahlversicherung – wichtige Details

von am 01.12.2009 in Kategorie Versicherungen

In letzter Zeit liest man sehr häufig, dass die Zahl der Einbrüche stetig im Steigen ist.
Daher stellen sich viele die Frage: Bin ich (richtig) versichert, wenn in meiner Wohnung, Geschäft, Büro oder Betrieb eingebrochen wird?
Die Einbruchdiebstahlversicherung bietet umfassenden Schutz Ihrer Güter.
Doch der kann nur so gut sein, wie sie selbst darauf Wert legen. Das Missachten von Sorgfaltspflichten erleichtert den Dieben ihre Arbeit und führt oft gleichzeitig zur Leistungsfreiheit der Versicherung.
Ein Beispiel dafür ist die Aufbewahrung von Tresorschlüsseln. Bei einem Einbruchdiebstahl ist eine Entschädigung nur dann zu erwarten, wenn der Schlüssel, mit dem ein Behältnis versperrt wird, wiederum in einem Behältnis mit gleichem Sicherheitsgrad aufbewahrt wird.
Der beste Tresor nützt nichts, wenn der Schlüssel dazu im Nebenraum am Schlüsselbrett hängt.
Um unliebsame Überraschungen im Schadensfall zu vermeiden, ist das Einhalten der Pflichten laut Versicherungsbedingungen daher unerlässlich.

Wohnung – Inhalt

In den meisten gängigen Haushaltsversicherungen ist die Sparte „Einbruch/Diebstahl“ inkludiert.
Versichert ist der gesamte Wohnungsinhalt, welcher sich in den in der Polizze bezeichneten „Versicherungsräumlichkeiten“ befindet.
Dies sind alle beweglichen Güter einschließlich Wertsachen und Bargeld, die dem privaten Gebrauch oder Verbrauch dienen. Für Bargeld, Einlagebücher ohne Klausel, Schmuck, Edelsteine, Briefmarken- und Münzsammlungen ist in jeder Polizze eine Haftungsbegrenzung definiert. In der Fachsprache spricht man von Erstrisikosummen.
Dasselbe gilt für Inhalte in Tresoren bzw. eisernen feuerfesten Geldschränken. Die Höhe der Erstrisikosummen richtet sich dabei nach dem Gewicht und der Sicherheitsklasse des Geldschrankes.

Fahrräder

Fahrräder sind auch in Gemeinschaftsräumen, im Stiegenhaus und im Freien – aber nur auf dem Grundstück der Wohnung bzw. des Hauses – versichert.
Wichtig ist dabei, dass nur gesicherte Fahrräder versichert sind. Bei den meisten Verträgen ist nur der Diebstahl des gesamten Fahrrades versichert.
Nicht versichert ist ein Teildiebstahl (Beispiel: Der Sattel wird abmontiert und gestohlen).

Weiters sind in den oben genannten Räumlichleiten auch Gartenmöbel, Gartengeräte, Krankenfahrstühle, Kinderwägen und Wäsche gegen Diebstahl versichert.
Oft sind gestohlene Fahrzeugteile wie Winterreifen und dgl. aus der Garage ein Thema.
Diese sind, wenn sie in der Garage oder in Gemeinschaftsräumen gelagert sind, im Regelfall in der Haushaltsversicherung nicht auf Diebstahl versichert.
Auf dem Dachboden(-abteil), im Keller(-abteil) oder Ersatzraum sind nur Möbel, Werkzeuge, Kraftfahrzeug-Zubehör, Reise- und Sportutensilien, Wäsche, Lebensmittel, Gartengeräte und -möbel, Waschgeräte, Heizmaterial und sonstiger Kellerkram versichert.

Inventarversicherungen für Büros, Geschäfte und Betriebe

Im Gewerbebereich ist die „Sparte“ Einbruch/ Diebstahl als eigene Sparte zu versichern. Diese wird im Regelfall in den gesamten Vertrag mit Feuer, Sturm, Leitungswasser, u. s. w. eingebündelt.
Auch im Gewerbebereich ist auf die Erstrisikosummen in Bezug auf Bargeld und Wertsachen zu achten.

Versicherung von Kassen

Der Inhalt von Kassen ist auch dann versichert, wenn diese während der Geschäftszeit aufgebrochen werden.
Die Schlüssel zu den Kassen dürfen nicht in den Versicherungsräumlichkeiten verwahrt werden, sondern sind von den beauftragten Personen in persönliche Verwahrung zu nehmen. Registrierkassen sind nach Geschäftsschluss zu leeren und unversperrt zu lassen!
Der Inhalt von Tresoren ist auch dann versichert, wenn der Täter diese mit Originalschlüssel öffnet,

  • sofern diese Originalschlüssel in einem Behältnis verwahrt waren, welcher mindestens denselben Sicherheitsgrad aufweist wie die versicherten Tresore selbst
  • und der Täter sich durch Aufbrechen dieses Behältnisses in den Besitz der Originalschlüssel gebracht hat.

Botenberaubung

Dabei handelt es sich um einen Zusatz zur „Einbruch/Diebstahlversicherung“ der extra vereinbart werden muss wenn Gelder oder Geldwerte vom Geschäft zur Bank geliefert werden. Versichert sind Beraubungsschäden durch Anwendung oder Androhung tätlicher Gewalt gegen die vom Versicherungsnehmer angestellten Boten während der ihnen obliegenden Dienstwege. Der Versicherungsschutz beginnt mit der ordnungsgemäßen Übernahme und endet mit der ordnungsgemäßen Übergabe der Gelder.

Allgemeine Informationen zur Einbruchdiebstahlversicherung

(Auszug aus den Versicherungsbedingungen – diese werden dadurch in keiner Weise ergänzt oder geändert)
Ein Einbruch liegt dann vor, wenn der Täter in die Versicherungsräumlichkeiten

  • durch Eindrücken oder Aufbrechen von Türen, Fenster, Wände, Fußböden oder Decken einbricht
  • heimlich einschleicht und dann später aus den abgeschlossenen Räumlichkeiten Sachen entwendet
  • mit falschen Schlüsseln eindringt
  • mit richtigen Schlüsseln eindringt wenn er davor diese Schlüssel durch Einbruchdiebstahl in Räume eines Gebäudes oder durch Raub entwendet hat.

Nur in der Haushaltsversicherung gilt auch der „einfache Diebstahl“ als versichert. Dieser liegt vor wenn die oben genannten Punkte nicht zutreffen und Sachen aus der Wohnung entwendet werden.

Kosten von Schlossänderungen

Bei Abhandenkommen von Originalschlüsseln sind auch Kosten für die erforderlichen Schlossänderungen bis zu einem festgelegten Höchstbetrag versichert, sofern diese Schlüssel durch Einbruchdiebstahl in Räume eines Gebäudes oder durch Raub abhanden gekommen sind.

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Schuster Florian

Betreuungskosten für behinderte Kinder

von am 01.12.2009 in Kategorie Steuer

Rückwirkend wurde noch eine Begünstigung für Betreuungskosten behinderter Kinder beschlossen.

Ab dem Jahr 2009 ist es möglich, Kosten für Kinderbetreuung steuerlich abzusetzen. Pro Kind und Jahr können bis zu 2.300,– Euro als außergewöhnliche Belastung steuermindernd berücksichtigt werden. Folgende Voraussetzungen müssen für die Absetzbarkeit erfüllt werden:

  • Für das Kind muss mehr als sechs Monate im Jahr Familienbeihilfe bezogen werden.
  • Das Kind darf noch nicht zehn Jahre alt sein.
  • Die Betreuung muss entweder durch eine Kinderbetreuungseinrichtung erfolgen, die den landesgesetzlichen Vorschriften entspricht oder durch eine pädagogisch vergleichbar tätige Person.

Der Betrag von 2.300,– Euro kann auf mehrere Steuerpflichtige aufgeteilt werden. Gibt es keine Einigung über die Aufteilung, so wird der Betrag entsprechend der Kostentragung aufgeteilt. Mit dieser Bestimmung können Sie somit bis zu 1.150,– Euro pro Jahr und Kind an Einkommensteuer sparen!

Neuerung für behinderte Kinder
Für behinderte Kinder wurde jetzt noch ein positiver Beschluss gefasst: Rückwirkend ab 01.01.2009 können Aufwendungen für die Betreuung behinderter Kinder in Höhe von 2.300,– Euro jährlich nicht nur bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres, sondern bis zur Vollendung des sechzehnten Lebensjahres geltend gemacht werden. Zusätzlich kann auch noch der Freibetrag für außergewöhnliche Belastungen bei Behinderung angesetzt werden. Voraussetzung dafür ist der Bezug der erhöhten Kinderbeihilfe. Erhöhte Familienbeihilfe steht dann zu, wenn der Behinderungsgrad zumindest 50 % ausmacht und nicht nur vorübergehend vorliegt.
Der Freibetrag ist vom Grad der Behinderung im Sinne einer Verminderung der Erwerbsfähigkeit abhängig und beläuft sich von 75,– Euro bis zu 726,– Euro jährlich.
Alternativ zum Freibetrag können die tatsächlich durch die Behinderung hervorgerufenen Mehraufwendungen angesetzt werden. Diese sind gegebenenfalls um den Betrag eines bezogenen Pflegegeldes zu kürzen. Wird eine erhöhte Familienbeihilfe bezogen, kann alternativ ein Freibetrag von 262,– Euro monatlich ohne Nachweis von Kosten geltend gemacht werden. Dieser verringert sich um den Betrag eines bezogenen Pflegegeldes.

Prüfen Sie die optimale Aufteilung der Betreuungskosten auf die Eltern!

Spenden

Zahlungen an bestimmte Organisationen sind steuerlich absetzbar
Seit Beginn des heurigen Jahres können Spenden an bestimmte Vereine und Einrichtungen von der Steuer abgesetzt werden. Das Bundesministerium für Finanzen veröffentlicht auf einer Liste im Internet jene Organisationen, an die steuerbegünstigt gespendet werden kann. Allerdings sind Spenden nur dann steuerlich abzugsfähig, wenn die Zahlung nach dem Aufnahmedatum in das Verzeichnis erfolgt. Zu finden ist diese Liste mit den begünstigten Spendenempfängern samt Datum der Aufnahme unter www.bmf.gv.at.

Spendet man als Privatperson, ist der Spendenabzug mit 10 % der Vorjahreseinkünfte begrenzt. Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung werden dann die bezahlten Spenden als Sonderausgaben abgesetzt. Eine Einkommensteuergutschrift für die geleisteten Zuwendungen kann man allerdings nur dann vom Finanzamt erhalten, wenn vom Lohn bzw. Gehalt Lohnsteuer einbehalten wird.

Auch Unternehmer können maximal 10 % des Vorjahresgewinnes spenden und als Betriebsausgabe geltend machen. Damit wird der Gewinn entsprechend gemindert und es verringert sich die Steuerbelastung. Zusätzlich kann ein Unternehmer auch als Privatperson spenden und die Zahlungen als Sonderausgabe absetzen.
Will man als Organisation auf die Liste der begünstigten Spendenempfänger, muss man mildtätige Zwecke verfolgen, Entwicklungs- oder Katastrophenhilfe betreiben oder für diese Zwecke Spenden sammeln. Die notwendigen Angaben und Voraussetzungen für den entsprechenden Antrag findet man ebenfalls auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen www.bmf.gv.at.

Mit der Absetzbarkeit von Spenden zahlt der Staat bis zu 50 % mit – so nützt Ihre Spende doppelt!

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Kopf Sonja

Passivhaus – Aktivhaus

von am 01.12.2009 in Kategorie Immobilien

Unter einem Passivhaus wird in der Regel ein Gebäude mit einer Lüftungsanlage verstanden, welches aufgrund seiner guten Wärmedämmung keine klassische Heizung benötigt. Genauer betrachtet beschreibt der Begriff einen Energiestandard für ein Gebäude. Häuser werden „passiv“ genannt, weil der überwiegende Teil des Wärmebedarfs aus „passiven“ Quellen gedeckt wird, wie Sonneneinstrahlung und Abwärme von Personen und technischen Geräten. Der Begriff „Aktivhaus“ beschreibt, dass im Idealfall sogar Energieüberschüsse produziert werden können. Das Ergebnis ist ein hoher Wohnkomfort, gekoppelt mit einem niedrigen Energieverbrauch.

Eine Passivhaus Wohnhausanlage der besonderen Art wird in Tirol, im Ort Kramsach (Nähe Wattens), gebaut. Direkt an der Brandenberger Ache in unverbaubarere Südwest Lage. Gefördert wird das Projekt, das 15 Reihenhäuser und 45 Wohneinheiten umfasst, mit dem EU-Förderprogramm „neue Energien 2020“. Die Niedrigenergiestandard-Bauweise erfolgt mit besonders hochwertigen Materialien. Es kommen ausschließlich ökologische Baustoffe wie Holz (atmet und isoliert zugleich), Lehm als Innenputz (feuchtigkeitsregulierend, ca. 40–50 % Luftfeuchtigkeit, elektrosmog- und allergiehemmend), Holzparkettböden (aus lokal gewachsenem Holz), Lacke auf Pflanzenbasis (ohne Lösungsmittel), 3-fach isolierte Fenster aus Holz zum Einsatz. Die Heizungs- und Wärmebereitstellung erfolgt mittels Erdwärme und Photovoltaikanlagen. Ziel ist es, hochqualitatives, ökologisches und dauerhaft leistbares Wohnen zu realisieren.

Boardinghaus

Wohnen auf Zeit – nicht daheim und doch zu Hause
Das Boardinghaus vermittelt Annehmlichkeiten wie in der eigenen Wohnung und bietet ein Wohngefühl der Extra-Klasse. Die komplett ausgestatteten Studioappartments kann man tageweise bis hin zu 2 Jahren mieten und liegen bevorzugt in städtischer Umgebung mit guter Infrastruktur.
Diese Art der Vermietung erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Die Nachfrage nach kurzfristigem Mietbedarf steigt. Beispielsweise Manager, die in fremden Städten Projekte abwickeln, Geschäftsleute, Firmenpersonal, Lehrgangsteilnehmer, Profisportler, Botschaftsangehörige, Neo-Singles, zur Überbrückung von Übersiedelungen, Künstler, Studenten mit kurzfristigen Spezialprojekten, Urlauber oder auch für Verwandte die einige Tage zu Besuch sind.
Die Studios sind vollmöblierte Wohnungen (Küche, Dusche, Bad, WC, Kabel TV, WLAN, Geschirr, Bettwäsche, Handtücher…) in unterschiedlichen Größen und Ausstattungskategorien. Der Ablauf ist unkompliziert. Nach dem Check-in sind meistens keine zusätzlichen Dienstleistungen vorgesehen. Man ist Selbstversorger und beim Auszug ist eine Endreinigung inklusive. Manche Boardinghäuser bieten auch noch Fitnessstudio, Pool, Waschküche, Parkplätze, Fahrräder oder diverse Leihartikel (Wecker, Vase, Regenschirm, Bügeleisen, Fön, diverse Adapter) an. Zimmerpreise bereits ab 25,– Euro/Tag sowie unterschiedliche Pauschalangebote für z. B. eine Woche, ein Monat, ein Jahr etc.

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Illichmann Clemens

Datenschutz betrifft jeden!

von am 01.12.2009 in Kategorie Recht

Man hört viel von Datenschutz und dass Datenschutz auch sehr wichtig ist. Doch was beinhaltet dieser Datenschutz, welche Daten muss man wem gegenüber preisgeben und wie dürfen Dritte die eigenen Daten verwenden?

Die zentralen Normen über den Datenschutz sind im Datenschutzgesetz 2000 geregelt. Grundsätzlich sind durch dieses Gesetz – abgesehen von bestimmten Ausnahmefällen – sämtliche personenbezogenen Daten eines jeden geschützt. Es handelt sich dabei um ein verfassungsrechtlich gewährleistetes Recht (Grundrecht). Zur Überwachung des Datenschutzes und zur Verwaltung des Datenverarbeitungsregisters ist die Datenschutzkommission in Wien eingerichtet. Jeder, der personenbezogene Daten im Rahmen einer Datenanwendung verarbeitet, hat Inhalt, Umfang und Zweck der Anwendung der Datenschutzkommission zu melden. Die hier gespeicherten Informationen sind öffentlich und jeder kann diese Daten abfragen (lassen). Ausgenommen von der Meldepflicht sind gewisse Standardanwendungen wie beispielsweise Kunden- oder Mitgliederverwaltung, Aktenverwaltung, Rechnungswesen, behördliche Evidenz etc.

Personenbezogene Daten sind alle Daten, die mit einer bestimmten Person in Zusammenhang gebracht werden. Dazu zählen sämtliche Informationen über Personen wie zum Beispiel Name, Adresse, Einkaufsgewohnheiten, physiologische Merkmale oder auch bestimmte Verhaltensweisen. Von sensiblen und damit besonders schutzwürdigen Daten spricht man beispielsweise bei Religionszugehörigkeit, ethnischer Herkunft, politischer Zugehörigkeit, Daten über die Gesundheit, etc. Die Verwendung dieser Daten ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Für den Gebrauch anonymisierter Daten gilt hingegen kein Datenschutz.

Das Datenschutzgesetz sichert den Betroffenen insbesondere:

  • die Geheimhaltung personenbezogener Daten,
  • den Anspruch auf Auskunft betreffend der über ihn gespeicherten Daten,
  • den Anspruch auf Auskunft über die Herkunft der Daten und den Zweck deren Verarbeitung,
  • den Anspruch auf Richtigstellung unrichtiger Daten und
  • den Anspruch auf Löschung unzulässigerweise verarbeiteter Daten.

Besonders strenge Bestimmungen gibt es beispielsweise betreffend Telefonunternehmen und Internetprovidern (Fernmeldegeheimnis gemäß dem Telekommunikationsgesetz), welche vor allem die Geheimhaltung von Anrufdaten sicherstellen müssen. Ausnahmen bestehen hinsichtlich der Gerichte, welche bei entsprechendem Verdacht einer Straftat über richterlichen Befehl auf diese Daten zugreifen können und auch Gespräche abhören dürfen. Auch die Polizei darf personenbezogene Daten nach dem Sicherheitspolizeigesetz speichern und verarbeiten (EKIS).

Auch wenn die Daten des Einzelnen gesetzlich geschützt sind, ist man insbesondere im Zeitalter des Internets und von E-Mail angehalten, sich genau zu überlegen, welche Daten man preisgibt. Beispielsweise bei Internetportalen wie etwa facebook© können persönliche Daten schnell und für jedermann sichtbar eingegeben werden. Aber nicht nur Privatpersonen, sondern auch Firmen greifen mittlerweile auf solche Plattformen zur Informationsgewinnung zu. Überdies können einmal im Internet gespeicherte Daten für gewöhnlich stets wiederhergestellt werden, auch wenn diese auf der jeweiligen Seite bereits gelöscht worden sind. Der Datenschutz greift hier nicht ein, da die Daten selbst veröffentlicht wurden.
Auch wenn vordergründig der Datenschutz oft als übertrieben dargestellt wird, so ist es dennoch angebracht mit den eigenen Daten vorsichtig umzugehen und die Verarbeitung durch Dritte allenfalls zu überprüfen um Nachteile für die Zukunft zu vermeiden.

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