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Artikel vom Januar 2010

Schneider Johannes

inländische – blütenweiße – weiße – schwarze Investmentfonds

von am 22.01.2010 in Kategorie Investments

Was verbirgt sich hinter diesen Begriffen?

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen inländischen und ausländischen Investmentfonds. Von einem inländischen Investmentfonds spricht man, wenn die verwaltende Fondsgesellschaft „Kapitalanlagegesellschaft“ (KAG) ihren Sitz in Österreich hat.

Alle Investmentfonds welche nun nicht in Österreich verwaltet werden, fallen demnach in die Kategorie „ausländische“ Investmentfonds.
Bei einem „inländischen“ Investmentfonds welcher auf einem inländischen Depot liegt erfolgt die Versteuerung automatisch. Für den Privatanleger ist somit ein „inländischer“ Investmentfonds in Bezug auf die Einkommenssteuer endbesteuert.

Ausländische Investmentfonds welche außerhalb von Österreich verwaltet werden, unterteilt man in drei Kategorien:

„blütenweiße” Investmentfonds:
Ein Investmentfonds hat den Status „blütenweiß“ wenn dieser in Österreich steuerlich vertreten ist und wenn die ausländische Fondsgesellschaft täglich Informationen über Nettozinserträge und Ausschüttungen an die österreichischen Kontrollbank (OeKB) übermittelt.
Blütenweiße Investmentfonds sind daher grundsätzlich inländischen Investmentfonds gleichgestellt.Wie kann ich nun feststellen, ob ein bestimmter Investmentfonds blütenweiß ist?
Alle Meldungen werden von der österreichischen Kontrollbank veröffentlicht.
Eine Abfragemöglichkeit besteht unter: http://www.profitweb.at/public/main/start.jsp

„weiße“ Investmentfonds:
sind Investmentfonds, die in Osterreich zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind und steuerlich vertreten werden. Die durch den steuerlichen Vertreter nachgewiesenen ausschüttungsgleichen Erträge müssen vom Investor in die Steuererklärung aufgenommen werden.

„schwarze“ Investmentonds:
sind Fonds, die in Österreich nicht steuerlich vertreten werden. Die steuerpflichtigen ausschüttungsgleichen Erträge werde pauschal ermittelt und sind vom Investor zu veranlagen. Dies kann im Einzelfall zu sehr hohen Steuerbelastungen führen.

Zusammenfassend sagen die unterschiedlichen Bezeichnungen aus, wie die einzelnen Investmentfonds steuerlich behandelt werden bzw. einfach gesagt ob ein Investmentfonds für den Anleger endbesteuert ist oder dieser noch vom Anleger selber in der eigenen Steuererklärung zu versteuern ist.
Inländische und blütenweiße Investmentfonds sind Endbesteuert durch den KEST-einbehalt der inländischen depotführenden Bank.

Daher ist bei der Auswahl eines bestimmten Investmentfonds neben andern Kriterien auch die Unterscheidung wesentlich, ob dieser „blütenweiß“ oder „nicht blütenweiß“ ist.
Bei Nichtbeachtung dessen kann es im nachhinein im Einzelfall zu großen Überraschungen kommen.

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Hauser Wolfgang

Kreditwürdigkeit?

von am 22.01.2010 in Kategorie Finanzierungen

Es ist immer wieder erstaunlich und in jüngster Zeit wieder besonders oft der Fall, dass Kreditwerber von Banken eine Absage bekommen, obwohl die Bonität durchaus ausreichen müsste eine Kreditzusage zu erhalten. Dass sich ein Kreditwerber nicht wirklich gut fühlt, wenn er von einer Bank zu geringe Kreditwürdigkeit attestiert bekommt, ist nachvollziehbar. Die meisten Kreditwerber beschäftigen sich dann mit der Frage, was sie wohl falsch gemacht hätten!?

Dass die Bank vielleicht nicht über genug finanzielle Fitness verfügt und deshalb eine Absage ausspricht, darauf kommen die allerwenigsten Kreditwerber. Aber genau dies ist sehr oft der Fall. Banken überlegen immer ganz genau, welches Geschäft sie noch in ihrem Kundenportfolio brauchen und welches eben nicht. Passt das Finanzierungsprojekt “aktuell” nicht in die strategische Ausrichtung der Bank, wird auch bei noch so exzellenter Bonität keine Kreditgewährung erfolgen.

Was viele Kreditwerber in so einem Fall nicht für möglich halten ist, dass es genug andere Bankinstitute gibt die dieses Finanzierungsprojekt liebend gerne annehmen würden und es spielend zu einer Kreditzusage kommen würde. Darin liegt auch einer der Hauptaufgaben des FinanzierungsBROKERS® von KAPITAL & SICHERHEIT®. Denn dieser ist in Zusammenarbeit mit der Bankenmanagement-Abteilung in der Lage eben genau diese Bankinstitute zu recherchieren bzw. herauszufinden, welche mit großer Freude eine Finanzierungszusage erteilen.

Es fühlt sich auch für den Kreditwerber wesentlich besser an, wenn er weiß, dass die Bank froh ist so eine Projekt finanziern zu dürfen, als wenn das Gefühl entsteht, dass es nur von Bankengnaden abhängig ist, ob es zur Kreditvergabe kommt. Für ein Geschäft braucht es immer zwei. Im Idealfall zwei Partner die sich auf gleicher Augenhöhe begegnen.

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