Was verbirgt sich hinter diesen Begriffen?
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen inländischen und ausländischen Investmentfonds. Von einem inländischen Investmentfonds spricht man, wenn die verwaltende Fondsgesellschaft „Kapitalanlagegesellschaft“ (KAG) ihren Sitz in Österreich hat.
Alle Investmentfonds welche nun nicht in Österreich verwaltet werden, fallen demnach in die Kategorie „ausländische“ Investmentfonds.
Bei einem „inländischen“ Investmentfonds welcher auf einem inländischen Depot liegt erfolgt die Versteuerung automatisch. Für den Privatanleger ist somit ein „inländischer“ Investmentfonds in Bezug auf die Einkommenssteuer endbesteuert.
Ausländische Investmentfonds welche außerhalb von Österreich verwaltet werden, unterteilt man in drei Kategorien:
„blütenweiße” Investmentfonds:
Ein Investmentfonds hat den Status „blütenweiß“ wenn dieser in Österreich steuerlich vertreten ist und wenn die ausländische Fondsgesellschaft täglich Informationen über Nettozinserträge und Ausschüttungen an die österreichischen Kontrollbank (OeKB) übermittelt.
Blütenweiße Investmentfonds sind daher grundsätzlich inländischen Investmentfonds gleichgestellt.Wie kann ich nun feststellen, ob ein bestimmter Investmentfonds blütenweiß ist?
Alle Meldungen werden von der österreichischen Kontrollbank veröffentlicht.
Eine Abfragemöglichkeit besteht unter: http://www.profitweb.at/public/main/start.jsp
„weiße“ Investmentfonds:
sind Investmentfonds, die in Osterreich zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind und steuerlich vertreten werden. Die durch den steuerlichen Vertreter nachgewiesenen ausschüttungsgleichen Erträge müssen vom Investor in die Steuererklärung aufgenommen werden.
„schwarze“ Investmentonds:
sind Fonds, die in Österreich nicht steuerlich vertreten werden. Die steuerpflichtigen ausschüttungsgleichen Erträge werde pauschal ermittelt und sind vom Investor zu veranlagen. Dies kann im Einzelfall zu sehr hohen Steuerbelastungen führen.
Zusammenfassend sagen die unterschiedlichen Bezeichnungen aus, wie die einzelnen Investmentfonds steuerlich behandelt werden bzw. einfach gesagt ob ein Investmentfonds für den Anleger endbesteuert ist oder dieser noch vom Anleger selber in der eigenen Steuererklärung zu versteuern ist.
Inländische und blütenweiße Investmentfonds sind Endbesteuert durch den KEST-einbehalt der inländischen depotführenden Bank.
Daher ist bei der Auswahl eines bestimmten Investmentfonds neben andern Kriterien auch die Unterscheidung wesentlich, ob dieser „blütenweiß“ oder „nicht blütenweiß“ ist.
Bei Nichtbeachtung dessen kann es im nachhinein im Einzelfall zu großen Überraschungen kommen.




















