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Artikel vom Februar 2010

Hauser Wolfgang

Bank oder Bankenmakler?

von am 16.02.2010 in Kategorie Finanzierungen

Warum ist der Weg zum Finanzamt nicht optimal, wenn es darum geht die besten Steuerspar-Möglichkeiten in Erfahrung zu bringen?

Wie jeder weiß, ist es die Aufgabe des Finanzamtes Steuern einzufordern, aber sicher nicht die Bevölkerung mit genialen Steuerspartipps zu versorgen.
Der Steuerberater ist die anerkannt bessere und geeignetere Adresse dafür.

Preisfrage: Warum ist der direkte Weg zur Bank nicht optimal, wenn es darum geht die niedrigsten Kreditzinsen bzw. die besten Kreditkonditionen in Erfahrung zu bringen?
Wie jeder weiß ist es die legitime Absicht einer Bank möglichst hohe Kreditzinsen zu verlangen bzw. zu kassieren. Freiwillige Tipps und Wege, wie und bei welcher Konkurrenzbank man noch günstigere Kreditkonditionen erhält, darf man sich wohl nicht erwarten.
Oder sehen Sie das etwa anders?
Die Finanzierungs- & Bankenauswahl kann ohne einen unabhängigen Experten bzw. einen unabhängigen Bankenmakler sehr teuer werden. Das gleiche gilt bei der laufenden Betreuung der Kredite. Da auch hier noch immer viele Kreditnehmer alleine mit der Bank kommunizieren, wird erfahrungsgemäß unglaublich viel Geld verschenkt.

Die tägliche Praxis über 20 Jahre haben eines immer wieder verdeutlicht –> Der direkte Weg zur Bank ist mit Sicherheit der teuerste Weg. Schließlich geht man ja auch zum Steuerberater um Steuerspartipps zu erhalten und nicht zum Finanzamt.

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Illichmann Clemens

Zahlscheingebühren noch rechtmäßig ?

von am 16.02.2010 in Kategorie Recht

Mit 01. 11. 2009 ist das Zahlungsdienstegesetz in Kraft getreten, welches eine entsprechende EU-Richtlinie umsetzt. Mit dieser Richtlinie schafft die EU den Rahmen für einen leistungsfähigen, harmonisierten, europäischen Zahlungsverkehrsraum, der sich durch vergleichbare Produkte, Regeln und Systeme auszeichnen wird.

Konkret wird beispielsweise die Beschleunigung des Zahlungsverkehrs geregelt und auch, dass die Verrechnung von Extragebühren für die Verwendung von Zahlscheinen bei der Bezahlung von Rechnungen unzulässig ist. Die Unternehmen wollten mit dieser Regelung in der Vergangenheit einerseits die Kunden dazu bewegen Abbuchungsaufträge zu unterschreiben, da dies für die Unternehmen einen wesentlich geringeren administrativen Aufwand bedeutet. Überdies war erwiesen, dass Kunden Rechnungen auf Grund der automatischen Abbuchung oftmals weniger genau prüfen. Andererseits sicherte man sich durch die Gebühr zusätzliche Einnahmen. Dem wird nunmehr mit dem neuen Gesetz ein Riegel vorgeschoben. Dennoch bleibt es den Unternehmen laut diesem Gesetz unbenommen anstatt Extragebühren, Ermäßigungen bei Verwendung eines bestimmten Zahlungsinstruments (etwa Abbuchungsauftrag) anzubieten. Hintergrund der gesetzlichen Regelung ist vor allem, dass man der Notwendigkeit Rechnung tragen wollte, den Wettbewerb und die Nutzung effizienter Zahlungsinstrumente zu fördern.

Einst, als die Mobilfunkbetreiber als Pioniere die Zahlscheingebühr eingeführt haben, war der Protest dagegen massiv. Folgedessen strebte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) einen Musterprozess an, bei welchem man jedoch in letzter Instanz unterlag. Daraufhin zogen neben den Mobilfunkbetreibern weitere Unternehmenssparten nach. Nunmehr, nach der Einführung des Zahlungsdienstegesetzes, macht sich eine Lobby im Lager der Unternehmer stark für eine Rückgängigmachung des Gesetzes, was aus heutiger Sicht aber als sehr unwahrscheinlich gilt. Überdies wird das neue Gesetz von Unternehmerseite anders ausgelegt, wonach die Zahlscheingebühr weiterhin zulässig sein sollte. Der VKI bereitet dieser Tage eine Sammelklage vor, welche ohne das baldige Einlenken der Mobilfunkbetreiber, vorerst einmal gegen diese eingebracht werden wird. Es würde sich damit um einen Präzedenzfall handeln, nach dessen rechtskräftiger Entscheidung ganz allgemein feststehen sollte, ob dies nun endgültig das Ende der Zahlscheingebühren bedeutet. Vorerst wird die Weiterzahlung der Zahlscheingebühr unter Vorbehalt empfohlen, um diese Gebühren allenfalls wieder rückfordern zu können.
Wir werden vom weiteren Verlauf bzw. vom endgültigen Ergebnis wieder berichten.

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Ridißer Johann

Kriterien für einen guten Tilgungsträger

von am 16.02.2010 in Kategorie Finanzierungen

Wie wichtig ist der Tilgungsträger bei endfälligen Finanzierungen?
Bei einer endfälligen Finanzierung ist ausschließlich der Tilgungsträger für die Rückzahlung des ausgeliehenen Geldes verantwortlich. Daher liegt es auf der Hand, dass dieser Sparform enorm große Bedeutung zukommt. Was aber sind nun die Kriterien für einen guten Tilgungsträger?

1. Renditewahrscheinlichkeit von mehr als 4,5% p.a.
Bei der Wahl der Anlageklassen ist darauf zu achten, dass Assets ausgewählt werden, die das Potential auf mehr als 4,5 % Durchschnittsertrag pro Jahr haben. Das bedeutet, dass Sparformen wie z. B. Bausparverträge, Sparbücher oder klassische Er- und Ablebensversicherungen nicht in Frage kommen!

2. Risikominimierung
Risikominimierung erreicht man durch die Einhaltung von Grundsätzen in der Veranlagung, wie z.B. breite Streuung des Investments und Kalkulation der Prämie mit niedrigen Renditen und Einbau von Reserven. Ein weiterer wesentlicher Grundsatz lautet, dass Einmalbeträge in Assets mit sehr geringer Volatilität und monatliche Beiträge in Anlageklassen mit möglichst hoher Schwankungsbreite investiert werden sollten.

3. Ablaufmanagement
Das Ablaufmanagement, also die professionelle Betreuung von Tilgungsträgerkonzepten ist eines der wichtigsten Kriterien für einen guten Tilgungsträger und in der Praxis nur äußert selten anzutreffen. Ablaufmangement bedeutet, dass der Tilgungsträger während der Laufzeit immer wieder entsprechend “eingestellt” wird. Dabei sind die bereits vergangene Zeit, die Restlaufzeit und die aktuelle Marktlage an den Kapitalmärkten fachmännisch zu berücksichtigen.

4. Konzeption und Strategietreue
Wesentlich bei der Wahl des Tilgungsträgers ist das Konzept bzw. die Strategie welche dahintersteht. In diesem Konzept sollten alle wesentlichen persönlichen (z.B. Risikofreudigkeit) und technischen Parameter (z. B. Kredithöhe und Kreditlaufzeit) berücksichtigt sein. Aus diesem Konzept ergibt sich eine Veranlagungsstrategie, welche man während der Laufzeit prinzipiell beibehalten und nicht ohne Rücksprache mit Ihrem AllfinanzCOACH von KAPITAL & SICHERHEIT verändern sollte.

Bei entsprechender Berücksichtigung der o. a. Faktoren wird das Risiko von Tilgungsträgern signifikant reduziert und die Wahrscheinlichkeit für erfreuliche Erträge enorm erhöht. Dies beweisen die von KAPITAL & SICHERHEIT® betreuten Tilgungsträgerkonzepte gerade in der aktuell schwierigen Zeit, welche nicht nur von der sogenannte Finanzkrise verschont geblieben sind sondern sogar stark davon profitiert haben.

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Hauser Wolfgang

Abhängigkeiten von Unternehmen

von am 15.02.2010 in Kategorie Unternehmen

Eine der am häufigsten genannten Gründe warum Menschen die Selbständigkeit wählen ist die Unabhängigkeit. Für viele Unternehmer ein starkes Motiv. Vielleicht auch gerade deshalb, weil viele Unternehmer in ihrem Vorleben als Dienstnehmer unter einem Mangel an Unabhängigkeit besonders gelitten haben.

Umso erstaunlicher ist es, dass sich bei vielen Unternehmen im Laufe der Zeit immer mehr Abhängigkeiten einschleichen. Abhängigkeiten gegenüber Banken (Besicherungen) sind allseits bekannt. Es gibt jedoch eine Vielzahl von Abhängigkeiten, welche auf den ersten Blick nicht als solche identifiziert werden. Abhängigkeiten gegenüber Lieferanten, anderen Gesellschaftern, Investoren bzw. Geldgebern, Mitarbeiter in Schlüsselpositionen, Rohstoffen und Materialien, Software-Lösungen, Nachbarn, Patenten, Know-how-Trägern, u.v.m.

Abhängigkeiten kosten immer Geld. Manchmal auch die Existenz. Es gehört also zu den wesentlichsten strategischen Überlegungen und Aufgaben, das gesamte Unternehmen und alle Unternehmensäste regelmäßig auf dessen Abhängigkeitspositionen zu überprüfen. Wir empfehlen eine Auflistung aller Abhängigkeitspositionen vorzunehmen und eine Bewertung der Positionen vorzunehmen. Ein Punktesystem von bspw. 1-5 hat sich stets bewährt. Dabei steht die “5″ für die höchste Form der Abhängigkeit. Neben der Position und der Bewertung kann nun eine Spalte der Strategie zur Wiedererlangung der Unabhängigkeit und die dafür vorgesehene Zeit gewidmet werden.

Viele Unternehmen denken beim Versuch das Geschäftsergebnis zu steigern meist nur an den Umsatz. Dabei wird die Rentabilität und Profitabilität eines Unternehmens insbesondere durch den konsequenten Abbau von Abhängigkeiten am signifikantesten gesteigert.

Je weniger direkte und indirekte Abhängigkeiten ein Unternehmen eingeht umso höher ist dessen Rentabilität und Profitabilität.

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Schuster Florian

Mehrkindzuschlag ab dem dritten Kind!

von am 15.02.2010 in Kategorie Steuer

Viele Eltern vergessen auf den Mehrkindzuschlag, welcher nun für das Jahr 2009 beantragt werden kann!
Erklären kann man dieses Versäumnis mit der komplizierten Antragstellung. Um den Mehrkindzuschlag zu erhalten, muss man ihn jedes Jahr beim Finanzamt beantragen.

Der Mehrkindzuschlag steht für jedes dritte und weitere Kind zu, für das Familienbeihilfe bezogen wird. Eine weitere Voraussetzung für die Gewährung des Mehrkindzuschlages ist die Höhe des Familieneinkommens. Das Einkommen der Eltern darf im Vorjahr 55.000 Euro nicht übersteigen. Es werden die Einkommen der beiden Elternteile zusammengerechnet, wenn im Vorjahr die beiden Partner mehr als sechs Monate im gemeinsamen Haushalt gelebt haben. Hat einer der beiden Elternteile ein negatives Einkommen (z. B. Verlust aus einer selbständigen Tätigkeit), kann das nicht mit dem positiven Einkommen des Partners verrechnet werden.

Beispiel:
Einkommen der Mutter: 60.000 €
Einkommen des Vaters (z. B. aus Gewerbebetrieb): – 6.000 €
Familieneinkommen: 54.000 €

Trotz eines Familieneinkommens unter 55.000 €, steht der Mehrkindzuschlag nicht zu. Da der Verlust des Vaters nicht mit dem Einkommen der Mutter verrechnet werden darf, beträgt das Familieneinkommen mehr als 55.000 €.
Der Mehrkindzuschlag beträgt 36,40 Euro monatlich für jedes dritte und weitere Kind, das ergibt im Jahr immerhin 436,80 Euro für drei Kinder!

Beantragung beim Finanzamt
Hat man nur Einkünfte aus einem Dienstverhältnis oder einer Pension, wird der Mehrkindzuschlag auf der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung (wird oft von Steuerpflichtigen als „Jahresausgleich“ bezeichnet) beantragt. Auf der ersten Seite der Erklärung ist das entsprechende Feld anzukreuzen.
Erzielt man neben den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch andere Einkünfte (wie z. B. aus Vermietung oder Gewerbebetrieb), so muss man den Mehrkindzuschlag in der Einkommensteuererklärung beantragen. Auch auf diesem Formular findet man das anzukreuzende Kästchen auf der ersten Seite.
Ist weder die Einreichung einer Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung, noch einer Einkommensteuererklärung sinnvoll, so kann auch ein formloser Antrag auf Auszahlung des Mehrkindzuschlages beim Finanzamt eingereicht werden. Dieser Antrag sollte lediglich die Sozialversicherungsnummer beinhalten. Als Orientierungshilfe können Sie das Formular E 4 auf der homepage des Bundesministeriums für Finanzen – www.bmf.gv.at – heranziehen.

Sollten Sie es bisher versäumt haben, den Mehrkindzuschlag anzufordern, so können Sie ihn für fünf Jahre rückwirkend beantragen. Versäumen Sie es nicht – es zahlt sich wirklich aus!

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Schneider Johannes

Private Vorsorge für Kinder

von am 15.02.2010 in Kategorie Versicherungen

Die private Kindervorsorge steckt in Österreich in den „Kinderschuhen“!

Laut einer Umfrage, welche eine große österreichische Versicherung aktuell durchführen ließ, ist für nahezu jedes dritte Kind keine ausreichende Vorsorge vorhanden. Laut einer Studie halten mehr als 40 % aller Österreicher eine private Kindervorsorge für nicht notwendig. Dies ist ein erschreckendes Ergebnis, wenn man sich einige Zahlen ansieht oder sich mit den Lücken des staatlichen Vorsorgesystems für Kinder näher auseinandersetzt.

In diesem Zusammenhang gibt es drei Bereiche welche man sich näher ansehen sollte.

Unfall:
Pro Jahr haben mehr als 120.000 Jugendliche einen Unfall in Freizeit oder Sport welcher nicht durch die Sozialversicherung gedeckt ist. Kinder haben keinen Anspruch auf eine Rente, wenn der Unfall in der Freizeit passiert.

Krankheit:
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Elternbegleitung in Krankenhäusern. Rund 200.000 Kinder müssen sich alljährlich in stationäre Spitalsbehandlung begeben.

Ausbildungsvorsorge:
Ein immer wichtigerer Teil der Vorsorge ist das Thema der gesicherten Ausbildungsvorsorge.
Sehr viele Menschen unterschätzen den Kapitalbedarf, welcher für die heranwachsenden Generation bevorsteht. Sei es für die Ausbildung, den Einstieg ins Berufsleben und oder in späterer Folge für die Gründung einer Familie.

Sehr viele Eltern unterschätzen die obengenannten Risiken. Dabei kann schon mit geringen Beträgen und speziell ausgewählten Produkten sehr viel erreicht werden. Der Markt bietet hier unterschiedlichste Möglichkeiten und Modelle an. Jedoch ist es sehr wichtig, sich gerade im Bereich der Kindervorsorge die Produkte genau anzusehen und die Sinnhaftigkeit gewisser Leistungen zu hinterfragen. Es gibt hier sehr große Preis– Leistungsunterschiede. Es wird sehr oft mit vielen Zusatzleistungen geworben welche aber im Einzelfall nicht notwendig sind, sondern nur viel Geld kosten.
Das Produktmanagement der KAPITAL & SICHERHEIT® analysiert laufend den Markt und die Produkte und wählt unter den vielen Angeboten die besten Produkte aus.

Nachfolgend einige Tarifbeispiele:

Kinderbegleitkosten bei Krankenhausaufenthalt:
Prämie ca. 8,- Euro im Monat:
Bezahlung der Begleitkosten bei einem Krankenhausaufenthalt des Kindes bis zum 18 Lj. Egal ob Eltern oder Großeltern das Kind im Krankenhaus begleiten.
Sonderklasse für das Kind bei einem Unfallbedingten Krankenhausaufenthalt.
Sonderklasse für das Kind bei speziellen Kinderkrankheiten.
Option bezüglich einer begünstigten Umstellung des Tarifes auf eine komplette Sonderklasse ohne Gesundheitsprüfung bis zum 40 Lebensjahr.

Unfallvorsorge:
Prämie ca. 6,- Euro /Monat
Leistung bei einer dauernden Invalidität durch einen Unfall bis 250.000,00 je nach Invaliditätsgrad.

Ausbildungsvorsorge:
Hier gibt es verschiedenste maßgeschneiderte Vorsorgelösungen. Zum Beispiel eine Fondspolizze mit gesichertem Kapitalaufbau. Bei diesem speziellen Produkt wird im Falle eines Ablebens des Versorgers, vom Versicherer die noch ausständigen Prämien einmalig in den Vertrag einbezahlt. Somit ist für das Kind der vorgesehene Kapitalaufbau abgesichert. Wichtig bei dieser Art von Vorsorge für die Kinder ist die Flexibilität in Bezug auf Teilentnahmen oder Anpassungen an die aktuelle Familiensituation.

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Hauser Wolfgang

Macht Sparen wirklich Spaß?

von am 15.02.2010 in Kategorie Investments

Was man nicht alles mit dem Wort “Sparen” in Verbindung bringt! Energie sparen, Kalorien sparen, usw. Wie man sieht ist das Wort “Sparen” nicht immer positiv besetzt. Es schwingen Eigenschaften wie “mühsam” und “Verzicht” mit.

Will man aber beim Ansparen von Geld erfolgreich sein, so spielt die Motivation eine große Rolle. Am Beginn des Sparvorhabens ist natürlich jeder Sparer motiviert, sonst würde dieser nicht damit beginnen.

Aus unserer Erfahrung macht den Erfolg beim Sparen vor allem zwei Dinge aus:

1. Kontinuität:
Es gibt prinzipiell zwei Herangehensweisen beim Sparen. Die eine lautet wie folgt: “Ich Spare dann, wenn am Montasende noch etwas übrig ist.” Dass naturgemäß die Gefahr groß ist, dass am Ende des Monats nichts mehr zum Sparen übrig bleibt ist allgemein bekannt. Beispielsweise der Sprit für das Auto. Wo man ja auch nicht sagt: “Wenn am Monatsende noch was vom Geld übrig ist, dann tanke ich wieder…!” Oder beim Wohnen. Kreditrate oder Miete. Zu sagen: “Wenn am Monatsende noch Geld übrig ist, werde ich die Miete überweisen…!” … dies hätte natürlich unangenehme Konsequenzen.
Die zweite Variante lautet: “Ich gebe dem Sparen eine höhere Priorität und spare einen fixen, ambitionierten, regelmäßigen (monatlichen) Betrag. Egal was kommt. Ich behandle dieses Thema gleich wie andere hochpriorisierte Ausgabenpositionen.

2. Ertragreich:
Natürlich muss sich das Sparen auch auszahlen. Werden vom Anleger ausschließlich wenig ertragreiche Anlageformen gewählt, dann ist es nachvollziehbar, dass sich die Begeisterung zwischenzeitlich in Grenzen halten wird. Gerade bei monatlichen Sparplänen welche auf längere Zeit konzipiert sind, kann durch den Cost Average Effekt das Risiko auch bei dynamischeren Anlageformen in Grenzen gehalten werden. Wenn der Anleger sodann den enormen Unterschied im Ergebnis sieht, dann ist es immer wieder schön mitanzusehen, welch positiver Enthusiasmus entwickelt wird.

Fakt ist in jedem Fall, dass die Kombination aus “kontinuierlichem Sparen” gepaart mit der Wahl von “ertragreichen Anlageformen” zu erstaunlichen Vermögenszuwachs führt. Der clevere Anleger ist sich dessen bewusst und versucht alle kontraproduktiven bzw. demotivierenden Aspekte von vornherein auszuschließen. Wir wünschen gutes Gelingen.

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