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Artikel vom März 2010

Hauser Wolfgang

Happy Birthday lieber Bulle

von am 29.03.2010 in Kategorie Investments

Nun ist es genau ein Jahr her seit die Talfahrt an den internationalen Börsen zu Ende ging. Seither ist die Aufholjagd an den Börsen beeindruckend verlaufen. Schlecht für all jene Anleger welche die Nerven weggeschmissen haben und sich aus den Aktienmärkten verabschiedet haben, also Verluste realisiert haben. Unangenehm aber auch für all jene Anleger, welche den Weltuntergangspropheten geglaubt haben und die zahlreichen Einstiegschancen in den vergangenen zwölf Monaten nicht genutzt haben. Diese entgangenen Gewinne nennt man auch Opportunitätskosten.

Es entbehrt also nicht einer gewissen Pikanterie, wenn man auch Geld verlieren kann obwohl man gar nicht investiert ist!?

Erfahrungsgemäß macht dieses Phänomen des “zum richtigen Zeitpunkt nicht investiert seins” den größeren Anteil aus, wenn Anleger über zu geringe Erträge klagen.

Viele Anleger fragen sich nun richtigerweise, ob es denn jetzt nicht schon wieder zu spät sein könnte um in die Märkte zu investieren? Tja, da ist sie wieder die Königsfrage. Wenn Sie zu jener Gruppe gehören die prinzipiell von einer nachhaltigen “Normalisierung” der Wirtschaft irgendwann innerhalb der kommenden Jahre ausgehen, dann muss Ihnen bewusst sein, dass sich auch die Aktienkurse an den Börsen wieder dort befinden werden, wo sie es auch vor der Finanzkrise waren. Das würde für ein nach wie vor gewaltiges Aufholpotential sprechen.

Aufmerksame Leser unseres Newsblogs wissen es längst, dass der Anlageerfolg vor allem in der Fähigkeit begründet ist “antizyklisch zu investieren. Also immer dann, wenn sich die Mehrzahl der Anleger nicht dazu entschliessen kann.

Happy Birthday lieber Bulle. Mögen noch viele Bullenmarktjahre folgen.

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Illichmann Clemens

Patientenverfügungen – ein Beitrag zur Vermeidung von unnötigem Leid

von am 29.03.2010 in Kategorie Recht

Eine Patientenverfügung ermöglicht Personen Vorsorge für einen Zeitpunkt zu treffen, in welchem sie auf Grund ihrer psychischen Verfassung (wie Unfall, Krankheit oder Medikamenteneinfluss) selbst keine Entscheidungen mehr wirksam treffen können.

Durch die Patientenverfügung kann der spätere Patient vorweg für diese Fälle, in denen er selbst eine medizinische Behandlung nicht mehr ablehnen kann, vorbeugen. Durch den dezidierten Ausschluss von Behandlungsmethoden in bestimmten Situationen (meist abhängig von Art und Schweregrad der Krankheit) legt der Patient fest, welche medizinischen Behandlungen keinesfalls an ihm vorgenommen werden dürfen. Sofern die Patientenverfügung die vorgegebenen Formerfordernisse erfüllt, die Existenz der Patientenverfügung dem behandelnden Arzt zur Kenntnis gebracht wurde und keine Verdachtsmomente darauf schließen lassen, dass die Patientenverfügung unwirksam sein könnte, sind die Ärzte bei der Behandlung an den Willen des Patienten gebunden. Wesentlich ist jedoch, dass der Patient keine Verfügungen trifft, die strafrechtlich unzulässig sind (bspw. Euthanasie).

Die Patientenverfügung entfaltet ihre Wirksamkeit erst zu dem Zeitpunkt, in dem der Patient seine Einwilligung oder Verweigerung zu einer ärztlichen Behandlung nicht mehr selbst erteilen kann. Der Grund dafür liegt darin, dass vor jeder medizinischen Behandlung die Einwilligung des Patienten nach entsprechender Aufklärung eingeholt werden muss, um so seinem Selbstbestimmungsrecht des Patienten Rechnung tragen zu können. Wird bei einem urteils-, einsichts- und äußerungsfähigen Patienten keine wirksame Einwilligung eingeholt, muss sich der behandelnde Arzt strafrechtlich wegen eigenmächtiger Heilbehandlung oder zivilrechtlich wegen Verletzung der körperlichen Integrität verantworten.

Die Patientenverfügung ist alle fünf Jahre zu erneuern, um deren Verbindlichkeit weiterhin aufrecht zu erhalten.

Die Patientenverfügung ist somit ein sinnvolles Instrument um vielleicht später einmal eintretende, langwierige und mit Leid verbundene Krankheitsverläufe, welche keine Aussicht auf Besserung haben, zu verkürzen.

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Schneider Johannes

Was tun im Schadensfall – Autounfall – Verhaltensregeln und Tipps für den Fall der Fälle..

von am 29.03.2010 in Kategorie Versicherungen

Die nachfolgenden Tipps sollen Ihnen bei einem eingetretenen Schadensfall helfen gewisse wichtige Verhaltensregeln zu beachten.

Was ist nach Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten? (Obliegenheiten):

  • Hilfeleistungspflicht: bei verletzten Personen erste Hilfe zu leisten
  • Schadenminderungspflicht: sofort alle Maßnahmen treffen um den Schaden so gering wie möglich zu halten
  • Anzeigepflicht: bei verletzten Personen
  • Schadenmeldepflicht: den eingetretenen Schaden unverzüglich melden (Details siehe unterhalb)
  • keine Schadenanerkennung dem Gegenüber abzugeben (Beteiligten) oder einen bedingten Zahlungsbefehl in Rechtskraft erwachsen zu lassen. Die Klärung der Verschuldensfrage ist Aufgabe des Versicherers.

Nachfolgend im Detail die wichtigsten Verhaltensregeln im Schadensfall:

KFZ-Haftpflicht:

  • Unfallstelle nicht verlassen und verändern
  • Absicherung der Unfallstelle
  • bei verletzten Personen “Erste Hilfe” leisten
  • bei verletzten Personen polizeiliche Anzeigepflicht
  • Unfallbericht aufnehmen – hier unbedingt den Europäischen Unfallbericht verwenden.
  • eine genaue Unfallskizze anfertigen und wichtig,
  • der Unfallbericht soll/muss von allen Unfallbeteiligten unterfertigt werden!
    Das unterschreiben des europäischen Unfallberichtes bedeutet kein Schadenanerkenntnis.

Achtung: werden fremde Sachen beschädigt und der Geschädigte ist nicht vor Ort (Parkschäden, Beschädigung von Straßenschildern….) besteht polizeiliche Anzeigepflicht! Andernfalls gilt dies als Fahrerflucht.

Unfall im Ausland:

Hier gelten die gleichen Verhaltensregeln wie oberhalb erläutert.
Wir empfehlen jedoch bei einem Unfall im Ausland in jedem Fall die Polizei zu verständigen. Auch bei reinen Sachschäden.
In einigen Staaten ist man sogar dazu verpflichtet, denn die behördliche Unfallbestätigung ist für einen allfälligen Grenzübertritt notwendig.
Ein wichtiger Hinweis in Bezug auf die polizeilichen Protokolle: Unterschreiben Sie im Ausland nie polizeiliche Unfallprotokolle, wenn Sie nicht wissen was im Protokoll steht!

In einigen Ländern ist es sehr schwierig, aufgrund des Kennzeichens die Haftpflichtversicherung festzustellen. Aus diesem Grund sollten alle Daten (Nummer der Grünen Karte, Kennzeichen, Name und Adresse des Versicherten und der Versicherung) genau notiert werden.

KFZ – Kasko:

  • Polizeiliche Anzeigepflicht (unverzüglich) bei: Wildschaden, Parkschaden, Vandalismus, Diebstahl und Brand
  • Unverzügliche Schadensmeldung an den Versicherer (Online oder in Papierform)
  • Vor der Reparatur des Fahrzeuges muss die Zustimmung des Versicherers eingeholt werden. Schadensbesichtigung durch einen Sachverständigen (am besten über die Werkstätte)
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Ridißer Johann

CHF-Kursentwicklung – Grund zur Sorge?

von am 29.03.2010 in Kategorie Finanzierungen

Der EUR/CHF-Kurs hat in den letzten Tagen seinen historischen Tiefpunkt erreicht und liegt aktuell bei ca. 1,43. Als Kreditnehmer einer Finanzierung in Schweizer Franken könnte man sich nun die Frage stellen, ob man sich bezüglich dieser Entwicklung Sorgen machen muss.
Die folgende Darstellung zeigt die Ergebnisse einer CHF-Finanzierung (in unserem Beispiel EUR 150.000,- mit einer Laufzeit von 25 Jahren und einem Einstiegskurs von 1,64) unter der Annahme, dass der EUR/CHF-Kurs um 30,0% auf 1,26 fällt und sich bis zum Ende der Kreditlaufzeit nicht wieder erholen würde (was mehr als unwahrscheinlich ist und wir in keinster Weise erwarten).

Jahr Betrag in EUR Kurs Betrag in CHF durchschn. Zinsdifferenz
zw. EUR/CHF
Zinsdiff.
kumuliert
Vorteil zu
EUR-Kredit
2005 150.000,- 1,64 246.000,- 1,50% 2.250,-  
2030 195.000,- 1,26 246.000,- 1,50% 56.250,- 11.250,-

Das Ergebnis zeigt, dass sogar bei einem 30%igen Kursrückgang, welcher noch dazu genau am Ende der Laufzeit des Kredites eintritt bzw. solange anhält, noch immer ein deutlicher Vorteil zugunsten der CHF-Finanzierung im Vergleich zu einem Kredit in EUR gegeben wäre.
Konkrete Verluste würden nur dann entstehen, wenn man zum Zeitpunkt niedriger Kurse in EURO konvertieren würde.

Aktuell ist der Kurs des CHF erst um ca. 14,7% vom oben angegebenen Einstiegskurs gefallen. Es gibt also noch einen sehr großen Spielraum nach unten. Beim o.a. Beispiel würde erst bei einem CHF-Kurs am Ende der Laufzeit von unter 1,19 ein Verlust gegenüber einer EUR-Finanzierung entstehen.

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Scurek Marco

Spritpreis um 0,35 € / Liter

von am 29.03.2010 in Kategorie Allgemein

Fast täglich kann man aus den Medien, von Autofahrerclubs oder diversen anderen Informationsquellen entnehmen, dass der Endverbraucher hinsichtlich der Spritpreise der Geneppte ist.

Wer kennt ihn nicht – den Bekannten, Arbeitskollegen, Nachbarn …

Unter allerhöchsten persönlichen Einsatz, durchaus unter Inkaufnahme eines kleinen Umwegs – ein Auge auf die Straße gerichtet, dass andere gleich dem eines Kameleons, stets die Seiten nach der Schnäppchentankstelle absuchend.

Endlich! Da ist sie – 5 Cent Unterschied … JA ! Er hat`s doch gewusst. Wie er denken auch viele andere und das gibt ihm ausreichend Zeit, während des Anstehens in der endlosen Schlange, seinen Erfolg voll auszukosten. Der 60l Tank, mit dem er die ca. ein Monat auskommt, wird vollgemacht und 3 Euro wechseln nicht den Besitzer. So landen in den nächsten 30 Jahren immerhin 1.080 Euro im “Sparschwein”.

Billigtankstellen ansteuern hilft also beim Sparen rund um das Auto. Soviel Aufmerksamkeit dem Spritpreis gewidmet wird, umso fahrlässiger wird mit der Wahl von KFZ-Versicherungen vorgegangen.

Betrachtet man beispielsweise die günstigste und teuerste derzeit am Markt verfügbare KFZ-Haftpflicht + Kasko Versicherung für einen VW Golf 66KW, so ergibt sich alleine daraus ein Einsparungspotential von 53,75 EUR pro Monat. Diese Einsparung auf die Tankfüllung umgerechnet bedeuten einen Spritpreis von 0,35 EUR / Liter!

Nehmen Sie sich die Zeit und vergleichen Sie Ihren Versicherungsanbieter mit den Angeboten der Mitbewerber am Markt. Ein Wechsel ist einfach und ohne Risiko möglich. Führen Sie sich vor Augen, Sie ersparen sich durch die neue und somit günstigere Versicherung wesentlich mehr Geld, als Sie es mit den herkömmlichen Unterschieden bei den Tankstellen erreichen könnten.

Nun viel Erfolg bei dem Termin mit Ihrem AllfinanzCOACH® und beim Sparen.

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Sellacher Wolfgang

Österreichische Immobilienaktien – ein kurzer Überblick

von am 29.03.2010 in Kategorie Investments

Österreichische Immobilienaktien haben seit Ausbruch der “Wirtschaftskrise” einen schlechten Ruf. Doch sind alle Immoaktien wirklich so schlecht?

Bis zur Krise konnte man mit österreichischen Immobilienaktien wenig falsch machen. Die Werte stiegen zum Teil sehr stark. Nach Skandalen um Immofinanz und Meinl European Land rasselten die Kurse in den Keller. Seit März 2009 haben sich die Kurse österreichischer Immobilienaktien teilweise wieder verdoppelt.
Damit konnten die Aktien, die im österreichischen Immobilienindex iATX vertreten sind, die europäischen Immobilienwerte klar abhängen. Trotzdem sind die österreichischen Immobilienaktien im Vergleich zu ihrem Buchwert auch heute noch billig. Das bedeutet, die Immobilientitel haben noch Aufholpotential.

Man darf aber auch nicht vergessen, dass Buchwerte keine harte Währung sind. Die Zahlen beruhen immer nur auf Schätzgutachten – und es können auch immer wieder Abwertungen vorgenommen werden, die den Buchwert nach unten korrigieren.
Österreichische Immobilienaktien
haben gewiss ihre Vor- und Nachteile. Aber eines darf man nie aus den Augen verlieren: Es handelt sich um Aktien.
Wie bei allen Aktien steht der Rendite auch ein möglicher Totalverlust gegenüber.

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Hauser Wolfgang

Liquiditätsprobleme trotz steuerlich gutem Ergebnis

von am 26.03.2010 in Kategorie Unternehmen

Kommt es bei Unternehmen zu Liquditätsengpässen obwohl das steuerliche Jahresergbnis gut war, so sehen sich manche Unternehmen achselzuckend mit diesem Phänomen konfrontiert. Dann heißt es etwa: “Ich weiß nicht wo das ganze Geld hin ist, laut letztem Jahresgewinn müsste doch viel übriggeblieben sein!?”

In solche Situationen drohen all jene Unternehmen zu geraten, welche die Finanzierungslaufzeiten nicht den Abschreibungszeiten anpassen. In der Praxis heißt das, dass die Kreditlaufzeiten oder auch Leasingslaufzeiten oftmals deutlich kürzer gestaltet werden, als es die Nutzungsdauer oder die Abschreibungsdauer vorsehen würde.

Wird eine Kreditrückzahlung beispeilsweise binnen fünf Jahren angestrebt obwohl die Nutzungsdauer acht Jahre betragen würde, so sind die steuerlich wirksamen Aufwände pro Jahr wesentlich geringer als die tatsächlich geleisteten. Verantwortlich für zu kurze Finanzierungszeiten sind einerseits die Banken, die hier das persönliche Risiko reduzieren und anderseits die Unternehmer selbst, weil oft zu ehrgeizige Kreditrückzahlungszeiten bzw. Tilgungszeiten angestrebt werden.

Unsere Empfehlung lautet daher die Kreditlaufzeiten der Nutzungsdauer anzugleichen. Auch dann, wenn ggf. die steuerliche Abschreibung kürzer ist als die tatsächliche Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer muss jedoch verlässlich kalkulierbar sein, denn sonst kann sich der Spieß auch umdrehen.

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Bankenmanagement

Empfehlungen der FMA an Banken und Sparkassen

von am 24.03.2010 in Kategorie Ad-hoc-News, Finanzierungen

Am 22. März 2010 hat die FMA (Finanzmarktaufsicht) nun in schriftlicher Form Empfehlungen für Banken und Sparkassen für die Vergabe von Finanzierungen herausgegeben. Dabei wird von der FMA betont, dass es sich nicht um gesetzliche Verordnungen, sondern lediglich um Empfehlungen handelt, welche die Bankinstitute im eigenen Ermessen anwenden können.

Im folgenden Auszug aus den Empfehlungen wird deutlich, dass endfällige Finanzierungen mit Tilgungsträger für langfristige Immobilienfinanzierungen (z.B. Häuslbauer, Eigentumswohnungen, Anleger- bzw. Vorsorgewohnungen, etc.) durchaus empfohlen werden, was beweist, dass der FMA sehr wohl bewusst ist, dass diese Kreditform wesentliche Vorteile für Kreditnehmer beinhaltet:


12. Endfällige Kredite (mit Ausnahme von Fremdwährungskrediten mit Tilgungsträger-Komponenten – siehe oben II.) sollen nur in begründeten Fällen, die der europäischen banküblichen Realität entsprechen und bei denen die Tilgung des Kredits durch ein vordefiniertes und grundsätzlich gesichert zur Verfügung stehendes Realisat gewährleistet werden kann, vergeben werden.

Beispielhaft seien folgende Fälle genannt:

  1. Finanzierungen von Anleger- bzw. Vorsorgewohnungen
  2. Lebenszeitkredite / Generationenkredite, die auf einer Liegenschaft besichert werden und bewusst nicht getilgt werden
  3. Lebenswertkredite: Ein „reverse mortgage“ -Produkt für Pensionisten mit Besicherung auf der Liegenschaft, wobei keine Tilgung zu Lebzeiten erforderlich ist
  4. Lombardkredite
  5. Vorfinanzierung von Versicherungsauszahlungen (Einmalerläge)
  6. Kredite gegen Verpfändung sonstiger Vermögenswerte wie z.B. Gold, Schmuck, Kunstgegenstände
  7. Finanzierung von Beteiligungsmodellen
  8. Vorfinanzierung von Verlassenschaften
  9. Sonstige Finanzierungen an vermögende Privatkunden (z. B. Liegenschaftsverkauf einer hochpreisigen Liegenschaft ist nur in einem längerfristigen Zeitraum durchführbar).
    ….

Quelle: www.fma.gv.at

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