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Artikel vom März 2010

Schuster Florian

Freie Dienstnehmer – Lohnnebenkostenpflicht ab 2010

von am 24.03.2010 in Kategorie Steuer

Ab 1.1.2010 wurde für Dienstgeber die Form des freien Dienstnehmers im Vergleich zu „echten Dienstnehmern“ noch unattraktiver.
Bereits seit 1.1.2008 werden freie Dienstnehmer in die Arbeitslosenversicherung, in den Insolvenz-Entgelt-Fonds und in die betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse (“Abfertigung neu“) einbezogen und unterliegen der Arbeiterkammer-Umlagepflicht.

Ab 1.1.2010 sind für freie Dienstnehmer zusätzlich folgende Lohnnebenkosten zu entrichten:
1) Kommunalsteuer (3 %),
2) Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichfons (4,5 %) und
3) Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichfonds (bundesländerspezifisch unterschiedlich geregelt, etwa in Oberösterreich mit 0,36%M; Wien, Steiermark, Niederösterreich mit 0,40%; Salzburg mit 0,42% oder Tirol mit 0,43%).

Abgabenrechtlich wurde somit der freie dem echten Dienstnehmer weitestgehend gleichgestellt, was für Dienstgeber einen weiteren Kostenfaktor bedeutet. Dennoch kann der freie Dienstvertrag nach wie vor aus Dienstgebersicht eine sinnvolle und empfehlenswerte Alternative darstellen, da arbeitsrechtlich das Angestelltengesetz, das Urlaubsgesetz, das Arbeitszeitgesetz oder das Arbeitsverfassungsgesetz auf freie Dienstnehmer nicht zur Anwendung kommen.

Im Unterschied zum echten Dienstnehmer kann der freie Dienstnehmer aber – wie alle Selbständigen – ab 1.1.2010 den neuen 13 %igen Gewinnfreibetrag geltend machen und damit Einkommensteuer sparen. Hier wäre ein Gespräch mit Ihrem Steuerberater zur Steuerminimierung empfehlenswert.

Vergewissern Sie sich, ob für Sie der optimalste Weg gewählt wurde – steuerlich und rechtlich!

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Ridißer Johann

Kreditkonditionen – ist was günstig klingt auch wirklich günstig?

von am 23.03.2010 in Kategorie Finanzierungen

Lauscht man Gesprächen bezüglich Finanzierungskonditionen, dann wird sehr oft über die Höhe des Zins-Aufschlages (auch Zinsmarge oder Zins-Agio genannt) diskutiert und derjenige mit der niedrigsten Zinsmarge nimmt an, die besten Konditionen zu haben. Durch die alleinige Betrachtung des Zins-Aufschlages kann allerdings keinerlei Aussage über die Qualität der Finanzierung getätigt werden. Zur Beurteilung der tatsächlichen Kreditkondition ist es erforderlich alle dafür verantwortlichen Komponenten zu kennen.

Die wichtigste Komponente ist dabei die sog. Zinsbasis (auch Indikator genannt). Diese Zinsbasis kann in den Kreditverträgen sehr unterschiedlich gestaltet sein und die aktuelle Höhe oft nur von einem Experten ermittelt werden. Das folgende Beispiel zeigt, welche Konditionen-Unterschiede in der Praxis auftreten können, obwohl der Zinsaufschlag identisch ist:

Zinsaufschlag 1,25% 1,25% 1,25%
Zinsbasis 0,70% 2,91% 2,02%
. (3 m EURIBOR)___________ (SMR)______ (Zinsgleitklausel 40:60)
Gesamtzinssatz 1,95% 4,16% 3,27%
Zinsen p.a. (bei EUR 150.000) 2.925,- 6.240,- 4.905,-

Dies sind nur drei Euro-Beispiele von mehr als 20 Möglichkeiten. Alle drei Kredite sind EUR-Kredite. Ich denke, dass ich nicht extra erwähnen muss, welche Varianten von Banken grundsätzlich bevorzugt werden, wenn sie die Möglichkeit haben alleine mit ihren Kunden zu sprechen.

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Schneider Johannes

Bauherrenhaftpflicht – Rohbau – Bauwesen – richtige Absicherung bei Neubau od. Umbauarbeiten

von am 22.03.2010 in Kategorie Versicherungen

Das Frühjahr zieht in die Lande und damit beginnt für viele ein schon über längere Zeit geplanter Umbau oder Neubau des Wohnhauses, Gebäudes etc.

Wenn ein Hausbau oder ein Umbau eines Gebäudes ansteht, stellt sich für den Bauherrn meist auch die Frage, wie es mit dem Versicherungsschutz aussieht.
Ist eine eigene Bauherrenhaftpflicht nötig oder ist zum Beispiel bei einem Umbau die bereits bestehende Gebäudeversicherung ausreichend?
Welche Absicherungen sind wichtig?
Welchen Risiken ist man als Bauherr ausgesetzt?

Im Folgenden eine Übersicht der möglichen Absicherungen rund um den Bau:
1. Bauherrenhaftpflicht
2. Rohbauversicherung
3. Bauwesenversicherung

1. Bauherrenhaftpflicht
Zu der Frage, welchen Risken man als Bauherr ausgesetzt ist:
Durch die Bautätigkeit schafft der Bauherr eine Gefahrenquelle, durch welche bei Nichtbeachtung von den allgemeinen Sorgfalts- und auch Verkehrssicherungspflichten in einem Schadensfall eine Haftung entsteht.
Auch wenn der Bauherr durch die Beauftragung von Fachleuten und Fachfirmen einen Großteil seiner Risiken weitergeben kann, bleibt in einigen Fällen nach außen auch eine gesamtschuldnerische Haftung. Weiteres hat der Bauherr zumindest auch das Bonitätsrisiko der von ihm Beauftragten Fachleuten oder Firmen zu tragen.
Der Geschädigte kann in einem Schadensfall gegen das ausführende Unternehmen oder auch gegen den Bauherren direkt vorgehen.

Beispiele über Haftungen des Bauherren:

  • Schäden gegenüber Dritten Personen z.B. Passanten
    • Ein Gerüst fällt auf die Straße.
    • Ein Brett wird vom halbfertigen Dach von einem Wind herabgeweht und beschädigt ein Auto
    • Kinder verletzen sich beim Spielen auf der Baustelle, welche nicht ordnungsgemäß abgesichert ist.
  • Nachbarrechtliche Ansprüche
    • Der Bauherr haftet dem geschädigten Nachbarn gegenüber für alle Schäden, die durch die Errichtung eines Bauwerkes verursacht werden, verschuldensunabhängig. Der geschädigte Nachbar muss daher kein Verschulden des Bauherrn für den Entschädigungsanspruch nachweisen.z.B: beim Nachbar entstehen durch den Umbau Sprünge in der Wand.
  • Den Bauarbeitern gegenüber für Verletzungen, wenn ein Planungs- und Baustellenkoordinator nicht gesetzeskonform beauftragt wurde.

Wichtige Tipps für eine optimale Absicherung:

  • Abschluss einer Bauherren-Haftpflichtversicherung vor Baubeginn
  • Durchführung von Beweissicherungen an Nachbarobjekten vor Baubeginn
  • Kleine Umbauarbeiten sind über eine Haus und Grundbesitzhaftpflicht (Sparte der Gebäudeversicherung) abgesichert.
    Es ist aber unbedingt darauf zu achten, dass der Versicherungsschutz nur dann gegeben ist, wenn eine gewisse Bausumme nicht überschritten wird. (meist 70.000 bis 150.000 je nach Polizze) Bei Überschreitung der Bausumme besteht kein Versicherungsschutz mehr und es ist notwendig eine eigene Bauherrenhaftpflicht abzuschließen.

2. Rohbauversicherung
Eine Rohbauversicherung deckt Schäden welche durch:

  • ein Feuer (Brand, Blitzschlag, Expolsion…) oder
  • durch einen Sturm (wenn das Haus geschlossen ist – Fenster und Dach vorhanden sind) hervorgerufen werden
  • weiters Schäden an dritten Personen aus der Haftung des Haus und Grundbesitzes (Haus u. Grundbesitzhaftpflicht).
  • Neu am Markt ist, dass auch Leitungswasserschäden in der Rohbauversicheurg mitversichert werden können.

Die Rohbauversicherung wird prämienfrei für bis zu 3 Jahren am Versicherungsmarkt angeboten, welche dann bei Einzug in das Gebäude in eine normale Eigenheimversicherung übergeht.

3. Bauwesen
Die Bauwesen ist eine Art Kaskoversicherung über den Bau. Diese deckt Schäden am Bauwerk selbst.
Grundsätzlich sind wie oben beschrieben über die Rohbauversicherung Sachschäden durch Feuer und Sturm versichert. Jedoch gibt es in diesem Bereich einige Deckungslücken in Bezug auf unerwartete Schäden wie zum Beispiel Wassereintritt, Hochwasser, Unwetter etc. welche keinen Versicherungsschutz in der Rohbaudeckung aufweisen.
Wenn durch solche Ereignisse das Bauwerk beschädigt wird, haftet nicht die ausführende Baufirma. Im schlimmsten Fall könnte es passieren, dass knapp vor der Fertigstellung des Baues od. Umbaues ein Unwetter das Werk halb vernichtet und der Bauherr die bis dahin angefallenen Kosten zusätzlich zu den Wiederherstellungskosten begleichen muss.

Ein Tipp diesbezüglich: Besuchen Sie vor Baubeginn einen Berater von KAPITAL & SICHERHEIT und besprechen die Sache mit einem Experten. Im Verhältnis zum Bau kostet eine perfekte Absicherung sehr wenig Geld.

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Hauser Wolfgang

Wie Banken EUR-Zwangskonvertierungen provozieren und wie sich Kreditnehmer konkret davor schützen können

von am 09.03.2010 in Kategorie Ad-hoc-News, Finanzierungen

Als wir vor einigen Tagen diesen Beitrag angekündigt haben, wussten wir noch nicht, dass sich die neue Format - Ausgabe ebenfalls mit diesem Thema beschäftigen würde. Wir zitieren somit Martin Kwauka in seiner Kolumne “Geldtipp der Woche” mit dem Thema “Umschulden in den EUR kann sehr teuer werden”

…für den Kunden heißt das erhöhten Alarm, wenn die Bank demnächst freundlich zu einem Beratungsgespräch einlädt, um einen Umstieg in den EUR schmackhaft zu machen. Es ist leicht vorstellbar, wie das ablaufen wird: Zuerst ist die Rede vom aktuell stark verkleinerten Zinsvorteil des Frankens, anschließend wird mit den unsicheren Zeiten im Allgemeinen sowie der Schwäche des Euros und der jüngsten Stärke des Frankens im Speziellen Angst gemacht. Schließlich wirbt die Bank mit einem spesengünstigen Offert zur Konvertierung des Kredites in die Heimatwährung. Das Interesse der Bank ist klar: Die Bank will das eigene Risiko reduzieren. Das heißt aber noch lange nicht, dass der Wechsel in den EUR jetzt auch gut für ihre Kunden ist

Unsere tägliche Beratungs- und Betreuungspraxis bestätigt, dass Banken besonders gerne mit der Angst arbeiten. Womit sollen sie denn sonst agieren? Würden die Banken Fremdwährungskredite erfolgreich in den EUR konvertieren können, wenn sie den Kreditnehmern wahrheitsgemäß sagen würden, dass

  • sie sofort nach Konvertierung in den EUR den Kredit um ~10% aufgestockt haben, also mit einem gewaltigen Verlust einverstanden wären
  • sich die Währung in der Kreditrestlaufzeit – die oft noch bis zu 20 Jahre dauern kann – nur ein einziges mal wieder in die andere Richtung drehen muss damit sich die aktuelle Währungsabweichung ganz ohne Aufwand auf eleganteste Weise von selbst lösen würde
  • die Zinsen sofort um ~ 25% ansteigen würden und das trotz historisch extrem geringer Differenz zwischen CHF und EUR (~0,4%)
  • sich die Zinsen nach Normalisierung der Marktlage den meisten Expertenmeinungen nach wieder auf dem Niveau der letzten 20 Jahre befinden werden (~1,75% p.a.) und Kreditnehmer ggf. hunderte von EUR pro Monat mehr zu zahlen hätten
  • die Kündigung des Tilgungsträgers zum jetzigen Zeitpunkt einen etwar 50%-igen Verlust des eingesetzten Kapitals ausmachen kann
  • es durchaus normal ist, wenn ein Tilgungsträger auch während bester Wirtschaftslage in den ersten Jahren nicht die Gewinnzone erreicht, da es ja die anfänglichen Kosten aufzuholen gilt
  • es bei einer Kreditsumme von 100.000 EUR ggf. zu einem Verlust für den Kreditnehmer von rund 30.000 EUR kommen würde
  • es die Bank ist, die hier profitiert und nicht der Kreditnehmer?

Es ist offensichtlich, dass mit solchen oder ähnlichen Aussagen wohl kein Kreditnehmer zur Konvertierung in den EUR bereit wäre. Also braucht es andere Argumente. Erfahrungsgemäß trifft der Kreditnehmer auf Bankpersonal, welches speziell geschult wurde mit einem Feuerwerk an Angstszenarien zu agieren. Das erhöht die Glaubwürdigkeit dieser Argumente, macht sie aber dadurch um nichts richtiger! Ziel ist es sofort eine Unterschrift des Kreditnehmers zu erwirken. Dies sollten Sie in keinem Fall tun, sondern wie folgt vorgehen:

  • überprüfen Sie ob ein persönlicher Termin überhaupt erforderlich ist; vielleicht kann die Bank Ihre Mitteilung auch schriftlich formulieren und zusenden
  • nehmen Sie den Banktermin ggf. gemeinsam mit Ihrem Berater wahr
  • nehmen Sie das zu unterfertigende Schriftstück mit und lesen Sie es zu Hause in aller Ruhe durch
  • ziehen Sie zur Entscheidungsfindung einen AllfinanzCOACH oder FinanzierungsBROKER von KAPITAL & SICHERHEIT hinzu
  • notieren Sie sich alle Äußerungen des Bankmitarbeiters, das verhindert etwaige unseriöse Machenschaften im Voraus
  • vereinbaren Sie zu Beginn des Gesprächs, dass Sie alle Argumente und Begründungen des Bankmitarbeiters schriftlich haben wollen und nichts mündlich formuliert werden sollte, was Sie nicht in Ruhe nachlesen können
  • lassen Sie sich aus Sicht des Bankmitarbeiters die Vorteile und Nachteile einer eventuellen Konvertierung in den EUR schriftlich geben. Konkret und in Zahlen ausgedrückt.

Wenn Sie so vorgehen, dann werden eventuell anstehende Bankgespräche seriös und angenehm verlaufen.

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Bankenmanagement

Warum der Staat mit Fremdwährungskrediten keine Freude hat

von am 05.03.2010 in Kategorie Ad-hoc-News, Finanzierungen

Wenn der Staat und die Banken die gleiche Sprache sprechen, dann ist man gut beraten, wenn man die Message genau hinterfrägt und überprüft. Was steckt dahinter wenn der Staat, also die Finanzmarktaufsicht (FMA), die Banken dabei indirekt unterstützt künftig keine Fremdwährungskredite zuzulassen?

Fakt ist, dass der Staat mit Besicherungskapital aushelfen muss, wenn Banken “schwächeln”. Für diese Garantien erhält der Staat einerseits Zinsen von den Banken und andererseits schlechtere Zahlen im Bereich des Haushaltsdefizites. Dies wiederum erfordert vom Staat nachhaltige Maßnahmen, welche zur Sanierung des Haushaltsdefizites beitragen. Diese (unangenehmen) Maßnahmen müsste nun die Politik direkt dem Volk verkünden bzw. verkaufen. Der einfachere Weg ist nun die Banken dabei zu unterstützen mehr Geld zu verdienen, was wiederum u. a. mit unattraktiveren Kreditmodellen und Konditionen (tilgendes Eurodarlehen) für Kreditnehmer äußerst elegant gelingt.

Kommen die Banken wieder rasch zu hohen Gewinnen, ist es auch für Banken rasch möglich die Staatsgarantien zurückzugeben. Dies wiederum hilft dem Staat die Haushaltsdefizitproblematik (Staatsbilanz) einfacher und rascher in den Griff zu bekommen. Für die Politik ist es allemal einfacher und angenehmer die Banken als “böse Buben” hinzustellen, als sich hier selbst unbeliebt zu machen.

Jeder bestehende Kreditnehmer mit Fremdwährung muss sich nun die Frage stellen, ob er sich durch eine Konvertierung in eine tilgende EUR- Finanzierung für diesen außerordentlichen Beitrag zur Budgetsanierung hergeben möchte? Schließlich geht es hier nicht um ein paar wenige Peanuts (Kleinigkeiten), sondern um richtig viel Geld.

Das propagierte AUS bei Fremdwährungskrediten bezieht sich lediglich auf neue Kredite. Bestehende und bereits laufende Fremdwährungkredite können selbstverständlich beibehalten werden und die Vorteile weiterhin nutzen.

Lesen Sie in unserem nächsten Beitrag, mit welchen Methoden es Banken versuchen Kreditnehmer in eine EUR-Finanzierung zu “motivieren” bzw. “zwangszubeglücken”… und wie Sie sich als Kreditnehmer am besten davor wappnen.

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Bankenmanagement

Kreditkonvertierung in den EURO – Gewinn oder Verlust?

von am 01.03.2010 in Kategorie Ad-hoc-News

Ist eine Konvertierung in den EURO sinnvoll?

Seit einigen Tagen nehmen wir eine erneute Welle an Bemühungen seitens der Banken wahr, Kreditnehmer zu einer Konvertierung in den EUR zu “motivieren”. Eine Konvertierung in den EUR ist für Banken unbestritten gewinnbringend und vorteilhaft. Aber wie sieht das für die Kreditnehmer aus?

Lassen wir doch Fakten sprechen, anhand einer endfälligen CHF- Finanzierung. Was passiert konkret bei einer Konvertierung in den EUR und gleichzeitiger Umstellung in ein tilgendes Darlehen? Dabei gilt es drei Bereiche (Währung, Zinsen, Tilgungsträger) zu berücksichtigen.

Finanzierungsumstellung Beispiel

Zum Vergrößern bitte Bild anklicken.

GESAMTVERLUST für den KREDITNEHMER bei oben genannten Szenario wären ~30.000 EUR. Dies bei einer Darlehenshöhe von 100.000 EUR!

Der Währungsverlust von 9.364 EUR und der Tilgungsträgerverlust von ~7.000 EUR sind sofort wirksam. Die angenommene Zinsen-Mehrbelastung von 13.671 EUR basiert auf der Annahme, dass die Zinsdifferenz zwischen CHF und EUR so gering bleiben würde wie es derzeit der Fall ist. Viele Experten erwarten jedoch in absehbarerZeit erneut die gewohnte Zinsdifferenz von ~1,75%, welche bei oben genanntem Beispiel zu einer Mehrzinsbelastung von ~38.000 EUR führen würde.

Dieses Beispiel beruht auf vorsichtigen Annahmen welche natürlich künftig in die eine wie in die andere Richtung abweichen können.

Obwohl die endfällige Fremdwährungsfinanzierung von vielen seit Anbeginn schlecht gemacht wird, sprechen die vergagngenheitsbezogenen Zahlen aber auch die gemachten Erfahrungen der Kreditnehmer eine eindeutige Sprache.

Sollten Sie von Ihrer Bank eine “Empfehlung” zur Konvertierung in den EUR erhalten, so machen Sie diesen Schritt nicht, bevor Sie sich nicht ausführlich mit Ihrem AllfinanzCOACH® bzw. FinanzierungsBROKER® von KAPITAL & SICHERHEIT® beraten haben.

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