Unternehmensberatung  •  Steuerberatung  •  Finanzdienstleistungen  •  Immobilien  •  ApothekenCOACH

Artikel vom Mai 2010

Hauser Wolfgang

Wem nützt die Griechenlandkrise?

von am 19.05.2010 in Kategorie Allgemein

Es ist im Grund genommen nur ein paar Monate her, da herrschte die gleiche Aufregung auf der US-Dollar-Seite: Die bösen, bösen Amerikaner mit ihrer fiesen Schuldenpolitik gefährden das Währungsgleichgewicht – hieß es da jahrelang von allen Seiten!
Der US-Dollar MÜSSE folgerichtig ins Bodenlose fallen! Richtig ist, der US-Dollar MUSS gar nichts! Und fallen erst recht nicht…

Und jetzt haben wir die umgedrehte Situation: Plötzlich stellt Europa fest, dass die Kritik in Richtung USA unberechtigt war und der eigene Sumpf zumindest gleich tief ist…und: Jetzt reagiert man ähnlich – man stopft die Löcher mit frischem Geld…nur: Eben wieder mal später als die USA, weshalb diese in den Punkten Währung und Wirtschaft wieder die Nase vorn haben….. und bitte schön, warum sollte daher der Euro an Vertrauen gegenueber dem Dollar einbuessen? Weil die EZB jetzt auch macht, was die US-Federal Reserve schon immer tut?

Die 16 Staaten des EURO-Raumes repräsentieren eine Bevölkerung von 329.000.000 Einwohnern. Griechenland hat rund 11 Mio. und somit einen Anteil von 3,3%. So Pleite kann Griechenland gar nicht sein, dass dies den EUR in seinen Grundfesten wirklich ernsthaft gefährden könnte. Natürlich gibt es noch andere Kanditaten mit einem ähnlichen Gefahrenpotential. Aber, die derzeitige Hysterie um diese 3,3% ist schon phänomenal. Man sollte nicht vergessen, dass es Massenstreiks, Demos und Straßenschlachten in Griechenland immer schon gegeben hat. Auch daran erkennt man die grundlegend differenzierte Mentalität im Vergleich zu mitteleuropäischen Staaten.

Wem nützt nun diese Hysterie? Nun in jedem Fall einmal den Spekulanten, die sich diese Chance der allg. Verunsicherung natürlich nicht nehmen lassen. Aber es nützt auch den Griechen selbst, denn sie werden durch diese nun nicht mehr aufschiebbaren Radikalmaßnahmen viel stärker aus der Krise herauskommen.

Es hilft aber auch den anderen EURO-Staaten, denn diese sehen nun ganz klar wie weit das Desaster gehen kann. Und, dass man mit Minimaßnahmen nichts erreicht. Große Schritte brauchen Mut und Entschlossenheit der Entscheidungsträger und die Rückendeckung der Bevölkerung. Diese Rückendeckung wird angesichts der Bilder aus Griechenland nun wesentlich wahrscheinlicher. Auch die EURO-Länder profitieren aus diesem Desaster, denn nun wird endlich gehandelt und dies führt zur Fortsetzung der Erfolgsgeschichte des EUROS.

Fazit: Die Krise in Griechenland ist gut für den EURO-Raum, denn nun wird ernsthaft gehandelt und die Früchte dieser Maßnahmen werden schon bald sichtbar werden. Die extreme Hysterie macht dem Laien Angst, aber sie ist produktiv für nachhaltige und längst überfällige Änderungen. Sehen Sie auch den aktuellen Währungs-Chart von EUR und USD << €-$ – Kurs >> (sehr aufschlussreich)

Diesen Artikel bookmarken Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • MisterWong
  • Y!GG
  • Webnews
  • Digg
  • del.icio.us
  • Reddit
  • Alltagz
  • Bloglines
  • blogmarks
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Infopirat
  • Linkarchiv
  • Linkarena
  • LinkedIn
  • MySpace
  • Oneview
  • Spurl
  • YahooMyWeb
Sadoghi Alice

Kindesunterhalt nach Scheidung

von am 19.05.2010 in Kategorie Recht

Die Tragweite der finanziellen Folgen einer Scheidung wird immer noch unterschätzt. Dies führt nicht selten zu unliebsamen Überraschungen in der persönlichen Finanzplanung. Je nach Anzahl und Alter der Kinder stellen deren Unterhaltsbeiträge – zusätzlich zur grundsätzlichen Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem geschiedenen Ehepartner – eine nicht zu vernachlässigende finanzielle Belastung dar.

Beide Eltern sind ihren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig (§ 140 ABGB). Sie haben die Pflicht, anteilig Beitragsleistungen für den Unterhalt ihrer Kinder zu leisten (so genannte Anspannungstheorie). Der Elternteil, der den Haushalt führt, leistet dadurch seinen Beitrag. Der andere Elternteil ist geldunterhaltspflichtig. Demnach hat derjenige Elternteil, bei dem sich die Kinder nach einer Scheidung nicht überwiegend aufhalten, Unterhaltsbeiträge zu bezahlen. Für die Bemessung des Geldunterhaltes ist neben den Bedürfnissen des Kindes – unter Berücksichtigung seiner Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten – auch die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen zu berücksichtigen. Dabei wird einerseits auf fixe Unterhaltsbeträge, den Regelbedarf, andererseits auf Prozentsätze abgestellt.

Der Regelbedarf ist jener nach Alter des Kindes gestaffelte Betrag, den jedes Kind in Österreich unabhängig von den konkreten Lebensverhältnissen seiner Eltern an Nahrung, Kleidung, Wohnung, Freizeitgestaltung, Sport etc hat. Die derzeit geltenden ständig adaptierten Sätze sind folgende:

Bei einem Alter von Regelbedarfssatz
0 bis 3 Jahren € 177,00
bis 6 Jahren € 226,00
bis 10 Jahren € 291,00
bis 15 Jahren € 334,00
bis 19 Jahren € 392,00
bis 28 Jahren € 492,00

Zu diesem Normalbedarf kann Sonderbedarf etwa für Zahnspangen, Schullandwochen, Sportausrüstung usw. kommen, der nur dann zusätzlich zu bezahlen ist, wenn der Unterhalt nicht ohnehin bereits im oberen Bereich des Regelbedarfs angesiedelt ist.

Neben dem Regelbedarf ist als zweite Bemessungskomponente die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen heranzuziehen. Dabei werden von der Judikatur folgende Prozentsätze herangezogen:

Bei einem Alter von Prozentsatz
0 bis 6 Jahren 16% des monatlichen Nettoeinkommens
6 bis 10 Jahren 18% des monatlichen Nettoeinkommens
10 bis 15 Jahren 20% des monatlichen Nettoeinkommens
ab 15 Jahren 22% des monatlichen Nettoeinkommens

Sind mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden, sind folgende Abzüge vorzunehmen:

für jedes weitere Kind unter 10 Jahren 1%
für jedes weitere Kind über 10 Jahren 2%
für den geschiedenen Ehegatten, je nach Eigeneinkommen 0 bis 3%

Bei besonders gut verdienenden Unterhaltspflichtigen wird eine Luxusgrenze eingezogen. Mehr als das zweieinhalbfache des Regelbedarfs wird aus pädagogischen Gründen nicht zugesprochen.

Je nach Eigeneinkommen des Kindes mindert sich der Unterhaltsbeitrag. Ist das Kind selbsterhaltungsfähig, ist kein Unterhalt mehr zu bezahlen. Das ist nicht notwendigerweise mit 18 Jahren der Fall, sondern erst dann, wenn das Kind in der Lage ist, für seinen Lebensunterhalt selbst aufzukommen. Betreibt das Kind etwa ein Studium zielstrebig und erfolgreich, ist auch das noch zu finanzieren. Die Familienbeihilfe ist jedoch unterhaltsmindernd anzurechnen.

Wer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt – etwa weil er es unterlässt, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, und dadurch bewirkt, dass der Unterhalt oder die Erziehung des Unterhaltsberechtigten gefährdet wird – macht sich strafbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten bestraft (§ 198 StGB).

Literaturtipp: Alice Sadoghi, Jetzt erst Recht – Verlobung, Ehe & Lebensgemeinschaft
erschienen im ProLibris Verlag 2010

Diesen Artikel bookmarken Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • MisterWong
  • Y!GG
  • Webnews
  • Digg
  • del.icio.us
  • Reddit
  • Alltagz
  • Bloglines
  • blogmarks
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Infopirat
  • Linkarchiv
  • Linkarena
  • LinkedIn
  • MySpace
  • Oneview
  • Spurl
  • YahooMyWeb
Hauser Wolfgang

Buchtipp – rechtliche & finanzielle Folgen von Verlobung, Ehe u. LG mit viel Humor

von am 18.05.2010 in Kategorie Allgemein

Sind Sie verheiratet, verlobt, verliebt, single, geschieden, das alles mehr oder weniger frisch, leben Sie in einer Lebensgemeinschaft oder beabsichtigen Sie in kürze von dem einen in den anderen Zustand zu wechseln? Dann gilt es für Sie sich zu informieren – Jetzt erst Recht, Verlobung, Ehe & Lebensgemeinschaft.

Das Buch stellt einen Ratgeber zum Thema Partnerschaft dar. Ohne dabei die Juristensprache zu bemühen oder Paragraphen zu zitieren werden die wesentlichen Rechtsfolgen, die im Zusammenhang mit Partnerschaft entstehen können, für den juristischen Laien anschaulich und mit einer Brise Humor dargestellt.

Wussten Sie dass Geschenke im Fall der Auflösung einer Verlobung zurückgestellt werden müssen oder die Schwiegereltern, die in der Hoffnung auf die Verehelichung ihrer einzigen Tochter das Dachgeschoß ausbauen, Schadenersatzansprüche gegen den Verlobten haben können, wenn es sich dieser plötzlich anders überlegt?

Ausführlich erklärt werden die Rechte und Pflichten der Ehegatten während aufrechter Ehe, aber auch die unterschiedlichen Möglichkeiten, durch Scheidung wieder aus der Ehe auszutreten. Besonderes Augenmerk wird dabei den finanziell oft in der Tragweite unterschätzten Scheidungsfolgen gewidmet und auch anhand von Beispielen berechnet, welche Unterhaltszahlungen auf den Unterhaltspflichtigen zukommen können.

Schließlich wird auch ein Blick auf die Lebensgemeinschaften geworfen, wobei dabei nicht nur die Rechtsfolgen der verschiedengeschlechtlichen, sondern die seit Jänner 2010 bestehenden neuen Rechte und Pflichten für gleichgeschlechtliche Partnerschaften veranschaulicht werden.

Das Buch ist eine absolute Pflichtlektüre für diejenigen, die erwägen, ihren Familienstatus zu ändern, um diese Entscheidung bestens beraten zu treffen und sich nicht blindlings in Rechtsverhältnisse zu stürzen, die sie mitunter ihr Leben lang verpflichten. Für all diejenigen, die glücklich und zufrieden mit ihrem derzeitigen Familienstand sind, stellt der Ratgeber eine mitunter amüsante Informationsquelle dar, die dazu führen kann, die Vorteile des gelebten Partnerschaftsmodelles wieder wertzuschätzen.

erhältlich: bei ProLibris

Diesen Artikel bookmarken Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • MisterWong
  • Y!GG
  • Webnews
  • Digg
  • del.icio.us
  • Reddit
  • Alltagz
  • Bloglines
  • blogmarks
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Infopirat
  • Linkarchiv
  • Linkarena
  • LinkedIn
  • MySpace
  • Oneview
  • Spurl
  • YahooMyWeb
Ridißer Johann

Fremdwährungskredite – Umstiegsangebote von Banken im Interesse von Konsumenten?

von am 18.05.2010 in Kategorie Finanzierungen

Die Bemühungen der Banken und Sparkassen möglichst viele Kreditnehmer zu einer Konvertierung in den EURO zu bewegen erhalten durch die aktuelle EURO-Schwäche Rückenwind. Ein Großteil der Fremdwährungskreditnehmer wird mittels Brief zu einem persönlichen Termin in die Bank eingeladen. Dagegen ist selbstverständlich nichts einzuwenden, denn die Institute sind ja auch seitens der FMA (Finanzmarktaufsicht) dazu verpflichtet regelmäßig über die Entwicklung der Finanzierungen zu informieren. Dennoch ist größte Vorsicht geboten!

In welchem Interesse handelt die Bank?
Konsumenten sollten sich bei jedem Kontakt mit einem Geldinstitut die Frage stellen, mit welchem Gesprächsergebnis das Unternehmen einen Vorteil erzielen würde (dies gilt grundsätzlich für alle Unternehmen, die konkrete Produkte anbieten). Dabei ist es nur natürlich, dass auch Banken möglichst hohe Gewinne erzielen möchten und daher logischerweise versuchen jene Produkte an den Mann bzw. an die Frau zu bringen, die sich für sie auch lohnen. Das darf man der Bank nicht übel nehmen, denn sie muss ja im eigenen Interesse bzw. im Interesse der Eigentümer (meist Aktionäre) handeln, um möglichst hohe Erträge für sie zu erzielen.

Umstiegsangebote von Banken als aktuelles Beispiel
Ein sehr gutes Beispiel sind Angebote einiger Banken, die für den Umstieg von einer Fremdwährungsfinanzierung in einen EURO-Kredit “besonders günstige Konditionen” gewähren. Dabei wird auf einmalige, geringfügige Spesen verzichtet, um den enstehenden Verlust bei Konvertierung nicht in den Vordergrund stellen zu müssen. Nicht selten werden bei solchen Umstellungen auch gewinnbringende Tilgungsträgerkonzepte abgebrochen und somit unwiderruflich zerstört bzw. Kapital von Konsumenten vernichtet.

Richtungsweisendes OGH-Urteil im Sinne von Konsumenten
Das aggressive Vorgehen der Geldinstitute, welche augenscheinlich im eigenen Interesse und somit gegen die Interessen der Kreditnehmer handeln, hat dazu geführt, dass Konsumenschutzorganisationen das Treiben genau überwachen. In diesem Zusammenhang ist es der Arbeiterkammer Tirol gelungen ein richtungsweisendes Urteil des OGH zu erreichen, welches für alle Kreditnehmer in ganz Österreich von Bedeutung ist. In dieser rechtskräftigen Entscheidung vom März 2010 wird es Banken u.a. untersagt Konditionen von Fremdwährungskrediten abweichend vom ursprünglichen Vertrag zu verändern bzw. Konvertierungen ohne Einwilligung des Konsumenten durchzuführen.

Sollten Sie daher von Ihrer Bank eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch erhalten bzw. schon erhalten haben, empfehlen wir Ihnen diesen Termin nicht wahrzunehmen, bevor Sie sich nicht ausführlich mit Ihrem AllfinanzCOACH® bzw. FinanzierungsBROKER® von KAPITAL & SICHERHEIT® beraten haben.

Diesen Artikel bookmarken Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • MisterWong
  • Y!GG
  • Webnews
  • Digg
  • del.icio.us
  • Reddit
  • Alltagz
  • Bloglines
  • blogmarks
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Infopirat
  • Linkarchiv
  • Linkarena
  • LinkedIn
  • MySpace
  • Oneview
  • Spurl
  • YahooMyWeb
Hauser Wolfgang

Sicherheit in unruhigen Zeiten

von am 18.05.2010 in Kategorie Investments

Gerade in unruhigen Zeiten ist die Nachfrage nach sicheren Anlagemöglichkeiten besonders hoch. Was ist heute überhaupt noch sicher, heißt es da oft? Wie kann ich mein Vermögen vor Entwertung, Abwertung oder Verlusten schützen?

Viele denken dabei an Immobilien. Grundbücherlich gesicherte Immobilien. Das ist richtig. Was aber gibt es sonst noch für Möglichkeiten? Alles kann (und sollte) man auch nicht in Immobiillenwerte investieren.

In turbulenten Zeiten geht es unter anderem um Geschwindigkeit. Der Wechsel von einem Finanzprodukt in ein anderes. Wenn dies nicht möglich ist, weil der Anleger in starren bzw. fix gebundene Laufzeiten steckt, so ist das definitiv ein nicht erfreuliches Risiko.

Meist unterschätzt, aber dennoch eines der geeignetesten Investmentprodukte (nicht nur) in diesen Zeiten ist ein Investmentfondskonzept! Die Vorteile im Überblick:

  1. Investmentfonds sind Sondervermögen (also wandern nicht in die Konkursmasse)
  2. Gute Investmentfonds haben viele Freiheiten und können in vielen verschiedenen Anlagekategorien (Geldmarkt, Anleihen, Aktien, Immobilien, usw.) investieren.
  3. Investmentfonds sind flexibel somit immer in jenen Anlageklassen investiert, welche gerade gute Ertragschancen haben.
  4. Gute Investmentfonds können bei Bedarf auch bis zu 100% in Cash gehen. D.h., dass bei schlechtem bzw. risikoreichen Umfeld das Fondsvolumen nicht investiert ist und sich daher auch nicht verringern kann.
  5. Gute Investmentfondskonzepte auch bei Inflationsgefahr guten Schutz bieten können. Sachwerte (div. Aktien und Immobilien, etc.) sind ggf. in wenigen Momenten im Depot

Es gibt also keinen Grund dafür, sich den Meinungen anzuschließen, welche behaupten, dass es keinerlei Sicherheit gäbe.

Diesen Artikel bookmarken Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • MisterWong
  • Y!GG
  • Webnews
  • Digg
  • del.icio.us
  • Reddit
  • Alltagz
  • Bloglines
  • blogmarks
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Infopirat
  • Linkarchiv
  • Linkarena
  • LinkedIn
  • MySpace
  • Oneview
  • Spurl
  • YahooMyWeb
Illichmann Clemens

Wertminderung von Fahrzeugen nach Verkehrsunfall

von am 17.05.2010 in Kategorie Recht

Allgemein bekannt ist, dass jene Person, die einen Verkehrsunfall verursacht, die Kosten der Reparatur des gegnerischen Fahrzeuges zahlen muss. Dies erfolgt meist durch Übernahme der Reparaturkosten der Fachwerkstatt. Möglich ist aber auch eine Ablöse dieser Kosten.

Zu beachten ist aber, dass trotz fachgerechter Reparatur eines Fahrzeuges eine Wertminderung eintritt, welche ebenfalls vom Unfallgegner zu ersetzen ist. Diese Wertminderung ist kaum objektivierbar, da das reparierte Fahrzeug zumeist keinerlei nachweisbare unfallkausale Mängel aufweist. Diese Wertminderung, welche auch als „merkantiler Minderwert“ bezeichnet wird, liegt im subjektiven Empfinden von Kaufinteressenten, welche im Zweifel lieber ein Fahrzeug erwerben würden, welches noch keinen Unfallschaden hatte. Auch wenn die Beschaffenheit des Fahrzeuges nach der Reparatur keinerlei Mängel aufweist, wirkt sich das subjektive Empfinden in Bezug auf den Unfall negativ auf den Kaufpreis aus.

Diese Wertminderung muss vom Unfallgegner, sofern das Fahrzeug ein Alter von bis zu 6 Jahren nicht überschreitet, ersetzt werden.

Die Kilometerleistung des Fahrzeuges darf dabei nicht übermäßig hoch sein und hängt der Ersatz des „merkantilen Minderwertes“ auch von der Schadenshöhe, von der Häufigkeit des Fahrzeuges am Markt und von der Käufermentalität ab. Von den genannten Kriterien ist auch die Höhe des Ersatzes abhängig. Als Richtwert können hierbei 5 % der Reparaturkosten in Ansatz gebracht.

Mangels Kenntnis wird der merkantile Minderwert nach Verkehrsunfällen oft nicht geltend gemacht und kann damit der eingetretene Wertverlust des Fahrzeugs vom Unfallgegner nicht ausgeglichen werden.

Diesen Artikel bookmarken Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • MisterWong
  • Y!GG
  • Webnews
  • Digg
  • del.icio.us
  • Reddit
  • Alltagz
  • Bloglines
  • blogmarks
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Infopirat
  • Linkarchiv
  • Linkarena
  • LinkedIn
  • MySpace
  • Oneview
  • Spurl
  • YahooMyWeb
Hauser Wolfgang

Gewinnmargen steigern

von am 17.05.2010 in Kategorie Unternehmen

Der schnellste Weg Unternehmensgewinne zu steigern ist ohne Zweifel die Gewinnmargen zu steigern. Welche Einflussfaktoren wirken sich nun am stärksten auf die Gewinnmargen aus? Neben den kostenseitgen Positionen liegen vor allem im Produktbereich die interessantesten Potentiale.

So empfiehlt es sich dringendst die Deckungsbeträge eines jeden einzelnen Produktes konkret zu ermitteln. Geringe Deckungsbeiträge sind immer ein Indiz dafür, dass es eine große Anzahl von Mitbewerbern am Markt gibt. Dies führt zu Preiskämpfen welche jeweils in Bemühungen mündet die Quantität bzw. die Stückzahl entsprechend zu erhöhen. Dass, das ein Spiel mit dem Feuer ist, versteht sich von selbst.

Ziel muss es sein ein Segment zu bedienen, welches höhere Deckungsbeiträge zulässt. Hohe Deckungsbeiträge erfordern meist nur eine geringer Frequenz bzw. Quantität. Sich diese Produktbereiche zu erarbeiten, erfordert eine starke Fokussierung und Bündelung der Energie auf eben genau diese Segmente. Hier darf man nichts dem Zufall überlassen.

Je höher der Reiz einer Dienstleistung oder eines Produktes ist, umso geringer ist die Preissensibilität der Käufer bzw. Kunden. Ideale Konstellation ist dabei ein hoher Reiz in Kombination mit einer geringen Nachahmungsmöglichkeit von Mitbewerbern.

Leider bewegen sich viele Unternehmen in Bereichen, in denen sie sich mit unrentablen Produkten und Dienstleistungen sämtliche Ressourcen blockieren und dadurch kaum Energie bzw. und kaum mehr Mittel für die wirklich rentablen Geschäftsfelder mehr bleiben.

Am Beginn der Verbesserung der Rentabilität im Unternehmen steht immer die Analyse. Zuerst muss gemessen werden bzw. analysiert werden, wie hoch sind tatsächlich die Deckungsbeiträge der einzelnen Produkte bzw. Dienstleistungen. erst wenn diese Erkenntnisse klar vorliegen, können die richtigen Maßnahmen ergriffen werden. Wir wünschen gutes Gelingen.

Diesen Artikel bookmarken Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • MisterWong
  • Y!GG
  • Webnews
  • Digg
  • del.icio.us
  • Reddit
  • Alltagz
  • Bloglines
  • blogmarks
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Infopirat
  • Linkarchiv
  • Linkarena
  • LinkedIn
  • MySpace
  • Oneview
  • Spurl
  • YahooMyWeb
Schneider Johannes

Betriebshaftpflicht – Umwelthaftung

von am 17.05.2010 in Kategorie Unternehmen, Versicherungen

Unternehmen die mit gefährlichen Stoffen (Beispiel: Öle, Pflanzenschutzmittel, Abfälle, Lacke….) arbeiten oder diese transportieren, sollen zukünftig besonders vorsichtig sein.
Mit Sommer letzten Jahres ist das neue Bundes-Umwelthaftungsgesetz (B-UHG) in Kraft getreten.
Nach diesem Gesetz muss der Unternehmer verschuldensunabhängig sämtliche Kosten von gesetzlich angeordneten Vermeidungs- und Sanierungstätigkeiten tragen, wenn der Unternehmer nicht nachweisen kann, dass
der Schaden durch einen

  • Dritten trotz geeigneter Sicherheitsvorkehrungen verursacht wurde oder
  • durch eine Tätigkeit entstanden ist, die die Behörde angeordnet hat.

Erweiterung der Anspruchsberechtigten:
Der Kreis der Anspruchsberechtigten hat sich erweitert. Waren bislang nur die geschädigten oder gefährdeten Grundeigentümer und Anrainer anspruchsberechtigt, so können nun auch Umweltschutzorganisationen gegen das Unternehmen offiziell vorgehen.

Neue Schadenkategorie:
Eine neue Schadenkategorie „Biodiversitätsschäden“ kann nun zu tragen kommen. Darunter ist zu verstehen, dass auch Ersatz für Schäden an geschützten Tier- und Pflanzenarten sowie an natürlichen Lebensräumen zu leisten sein wird. Kann die geschädigte Fauna oder Flora nicht mehr in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden, ist durch sogenannte „ergänzende Sanierung“ an anderer Stelle das biologische Gleichgewicht wieder herzustellen.

Beides bedeutet ein neues hohes Risiko für den Unternehmer, welches unbedingt in den Versicherungsschutz der Betriebshaftpflichtversicherung integriert gehört.

Was ist zu tun wenn ein Schaden passiert:
Bei unmittelbarer Gefahr oder Schädigung ist umgehend die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zu informieren und alles zu unternehmen um eine Ausdehnung der Gefahr zu verhindern.
Bei einer Unterlassung der Meldung drohen Verwaltungsstrafen bis zu 3.500,00 Euro.
Bei Unterlassung einer erforderlichen Sanierung drohen Verwaltungsstrafen bis zu 35.000,00 Euro.

Empfehlung:
Unternehmen welche mit “gefährlichen” Stoffen zu tun haben, sollen auf alle Fälle die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung überprüfen, ob Umweltschäden inkl. der Umweltsanierungskosten im Versicherungsschutz inkludiert sind.
In der herkömmlichen Betriebshaftpflicht sind diese Schäden nicht automatisch mitversichert.

Diesen Artikel bookmarken Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • MisterWong
  • Y!GG
  • Webnews
  • Digg
  • del.icio.us
  • Reddit
  • Alltagz
  • Bloglines
  • blogmarks
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Infopirat
  • Linkarchiv
  • Linkarena
  • LinkedIn
  • MySpace
  • Oneview
  • Spurl
  • YahooMyWeb
 
Die KAPITAL & SICHERHEIT Gruppe: Unternehmensberatung | Steuerberatung | Finanzdienstleistung | ApothekenCOACH | IMMO-VERMÖGEN
Copyright © KAPITAL & SICHERHEIT Holding Gmbh | Datenschutz