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Artikel vom Juni 2010

Hauser Wolfgang

Warum der globale Aktienmarkt langfristig immer steigt

von am 17.06.2010 in Kategorie Investments

Bekanntlich steigen Aktien dann, wenn die dbzgl. Nachfrage steigt. Ein gewisser prozentueller Anteil des weltweiten Geldvolumens befindet sich stets in den Aktienmärkten. Natürlich mit entsprechenden Schwankungen. Verantwortlich für diese Schwankungen sind beispielsweise die Zuversicht der Anleger, die Attraktivität konkurrierender Anlagemöglichkeiten, etc.

Je größer nun das Geldvolumen in den Aktienmärkten ist, umso besser geht es den Aktienkursen. Diese simple Betrachtungsweise führt uns zur Frage, wie es denn in den kommenden Jahren mit dem Geldvolumen in den Aktienmärkten aussehen wird?

Dabei sind zwei Faktoren relevant:

  1. Die Geldmenge:
    Die Geldmenge ist weltweit exorbitant angestiegen. Viele Probleme wurden mit dem exzessiven Gelddrucken gelöst (bzw. verschoben). Die Bevölkerungsanzahl in den entwickelten Ländern steigt ebenfalls kontinuierlich seit Jahrzehnten.
  2. Der Zugang zu den Aktienmärkten:
    Die Globalisierung und die Technilogisierung führt weltweit dazu, dass immer mehr Menschen mit dem Thema “Aktien” konfrontiert werden und immer mehr Menschen völlig unkompliziert und unaufwändig Aktien handeln können. Laptop und Internetverbindung reichen aus um in wenigen Sekunden ortsungebunden Transaktionen tätigen zu können. Darüber hinaus werden die Volumina von Investmentsfonds immer größer.

Fazit:
Es ist auch in dem vor uns liegenden Jahrzehnt davon auszugehen, dass die globale Geldmenge weiter steigen wird. Darüber hinaus werden weltweit immer mehr Menschen aufgrund von Bildung und Wohlstand mit der Möglichkeit in Aktien zu investieren konfrontiert werden. Beides sind Zutaten die steigende Aktienkurse auslösen werden.

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Sadoghi Alice

Ehegattenunterhalt nach Scheidung

von am 17.06.2010 in Kategorie Recht

Der nacheheliche Ehegattenunterhalt im Rahmen einer Scheidung stellt eine aus finanzieller Sicht wesentliche Sanktion für die Verletzung von ehelichen Pflichten dar. Dem Grunde nach hat stets derjenige Ex-Ehepartner Unterhalt zu zahlen, der schuldig oder überwiegend schuldig geschieden wurde. Dies ist bei der Scheidung wegen schwerer Eheverfehlung derjenige, der eine solche begangen hat. Keine Regel ohne Ausnahme: Das Recht gewährt in seltenen Fällen auch demjenigen einen Unterhaltsanspruch, der Schuld an der Scheidung hat – und zwar im Rahmen des verschuldensunabhängigen Unterhalts.

Die Höhe des Unterhaltsbetrages hängt von der Art der Scheidung ab. Bemessen wird die Höhe stets vom monatlichen Nettoeinkommen (Bruttoeinkommen minus Steuern und Sozialabgaben) des Unterhaltspflichtigen. Ist dieser selbstständig wird das monatliche Nettoeinkommen anhand eines Durchschnittswertes der letzten drei Geschäftsjahre ermittelt.

Bei der Scheidung wegen schwerer Eheverfehlung ist ein angemessener Unterhalt zu bezahlen. Dabei ist auch die Leistungsfähigkeit des Berechtigten zu berücksichtigen. Alle tatsächlich erzielten aber auch zumutbar erzielbaren Einkünfte sind einzurechnen. Der Unterhaltsberechtigte hat sich um zumutbare Arbeit zu bemühen, um so selbst auch ein Teil seines Unterhalts zu finanzieren. Der Unterhaltsberechtigte erhält 33% des monatlichen Nettoeinkommens des Unterhaltsverpflichteten. Ist der Berechtigte selbst erwerbstätig, hat er Anspruch auf 40% des Familieneinkommens subtrahiert um das eigene Einkommen.

Ein unterhaltspflichtiger Mann, der monatlich netto € 2.000 verdient, hat demnach für seine nicht erwerbstätige Ex-Ehegattin € 660 Ehegattenunterhalt zu bezahlen. Hat er darüber hinaus zwei Kinder im Alter von 5 und 9 Jahren, hat er für diese 12% (16% für das fünfjährige Kind minus 1% für die Unterhaltspflicht für das weitere Kind minus 3 % für die Unterhaltspflicht gegenüber der Ex-Ehegattin) und 14 % (18% für das neunjährige Kind minus 1% für die Unterhaltspflicht für das weitere Kind minus 3 % für die Unterhaltspflicht gegenüber der Ex-Ehegattin), das heißt € 240 und € 280 zu bezahlen. Er leistet insgesamt Unterhalt im Ausmaß von € 1.180. Ihm selbst verbleibt ein Betrag von € 820.

Besteht die Gefahr, dass der Unterhaltsverpflichtete durch die Bezahlung des angemessenen Unterhalts seinen eigenen Unterhalt gefährdet, etwa weil er auch für Kinder, einen anderen geschiedenen Ehegatten oder einen ehemaligen eingetragenen Partner zu sorgen hat, schuldet er lediglich den so genannten Billigkeitsunterhalt, der unter 33 % liegt. Der Unterhaltsberichtigte muss hierbei auch Erspartes zur Befriedigung seiner Lebensbedürfnisse verwerten.

Ist das Verschulden bei Scheidung wegen schwerer Eheverfehlung gleichteilig, so hat der einkommenslose Ehegatte gegenüber dem anderen ebenso Anspruch auf Billigkeitsunterhalt, der aber nur einen Teil seines Bedarfs decken soll. Für den Rest hat er selbst aufzukommen.

Beim verschuldensunabhängigen Unterhalt erhält der schuldige geschiedene Ehegatte Unterhalt, wenn ihm eine Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinsamen Kindes oder aufgrund der bisherigen Haushaltsführung und allfälligen Kindererziehung oder Pflege eines Angehörigen unzumutbar ist. Die Höhe dieses Unterhalts ist der sogenannte Lebensbedarf. Ist dies jedoch unbillig, etwa wegen kurzer Ehedauer oder besonders schwerwiegender Eheverfehlung des Berechtigten mindert sich der Anspruch und kann auch gänzlich entfallen.

Generell ist bei der Bemessung jedes Unterhalts darauf zu achten, dass dem Unterhaltspflichtigen das Existenzminimum zur eigenen Lebensführung verbleibt. Dieses beläuft sich derzeit auf € 783.

In der Regel wird der Unterhaltsbeitrag monatlich geleistet, eine einmalige Kapitalabfindung kann jedoch ebenso vereinbart werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten ist grundsätzlich unbefristet. Er kann jedoch verwirkt werden, wenn der Berechtigte schwere Verfehlung gegen der Verpflichteten begeht oder bei ehrlosem und unsittlichem Lebenswandel. Der Unterhaltsanspruch erlischt, wenn der Unterhaltsberechtigte erneut heiratet. Geht er lediglich eine Lebensgemeinschaft ein, ruht er.

Literaturtipp: Alice Sadoghi, Jetzt erst Recht – Verlobung, Ehe & Lebensgemeinschaft
erschienen im ProLibris Verlag 2010

Buchtipp

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Schulz Christian

Antizyklisch oder..? Marketing der neue Frühindikator der Wirtschaft?

von am 16.06.2010 in Kategorie Marketing

Liebe Leserinnen und Leser,

uns Marketingleuten wird ja gerne nachgesagt, dass wir immer so positiv denken und immer so begeistert und so emotionalisiert und einfach so herrlich unbekümmert sind. Prinzipiell gebe ich den so Empfindenden natürlich Recht, denn mal abgesehen davon, dass es sich so einfach leichter lebt, sind wir wohl auch so.

Nun ist der Sommer ins Land gezogen, zumindest wenn wir den regnerischen Mai einfach vorspulen und da erlauben sich doch so immer gut gelaunte Marketingleute, die Auftragslage in der Marketingbranche als Frühindikator zu bezeichnen! Also ich, ich finde das unverschämt!

Das passt doch gar nicht in die gesamteuropäische Jammerei: In Griechenland hat man gehört, dass sich die Produktion eines einschlägig bekannten Anisschnapses die letzten Monate vervielfacht hat, weil man nirgendwo sonst noch 40% auf seine Geldanlage bekommt. In Spanien müssen die Toreros nun schon mit 45 in Rente gehen, damit die Arbeitslosenzahlen abgebaut werden und Deutschland spart auf einmal wie der Teufel, weil’s – wenn man die Statements der Politiker in den Medien verfolgte – ja eine fürchterlich plötzliche Krise gibt, die so alles betrifft.

Und auf einmal eine positive Schlagzeile: „Marketing Barometer verspricht beständiges Wirtschaftswetter“, so titelt der „Marketing Club Frankfurt“. Und gestern noch ein anderer Guru aus der Marketingbranche der praktisch blauen Himmel auf die Regenzeit prophezeit – noch dazu Engländer – wo´s da eh die ganze Zeit regnet.

Ja jetzt werden wir wieder bemüht, wir positiv emotionalisierten Marketingleute.
Wir sind erwünscht, wenn’s was Positives geben soll!

Und wissen Sie was das Erstaunliche ist: Alle Betriebs- und Volkswirtschaftler haben es irgendwann im Studium durchgekaut: Antizyklisch – sinnvoll – investieren um Dellen auszumerzen und nicht sinnlos kürzen, wo es eh schon knapp ist…

In diesem Sinne: Antizyklisch bleiben!

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Ridißer Johann

Die Fremdwährungsfinanzierung aus Sicht der Bank

von am 16.06.2010 in Kategorie Finanzierungen

Seit ca. 1995 gibt es in Österreich auch für Konsumenten die Möglichkeit Kredite in Fremdwährung bei Banken aufzunehmen (der Staat und größere Unternehmen konnten immer schon in Fremdwährung finanzieren und werden das auch weiterhin tun.)

Geldinstitute profitieren grundsätzlich von dieser Kreditform. Einerseits weil das Risiko für die Bank durch entsprechende Reserven und zusätzliche Sicherheiten eingedämmt wird, andererseits weil der Zinsertrag für die Bank wesentlich höher ist als bei einer herkömmlichen Finanzierung, was daran liegt dass eine FW-Finanzierung üblicherweise als sog. endfälliger Kredit, bei dem der Kreditbetrag über die gesamte Laufzeit gleich hoch bleibt, vergeben wird.

Auch Kreditnehmer genießen – bei richtiger Konzeption – viele Vorteile dieser Finanzierungsform. Allen voran steht dabei der voraussichtlich geringere Zinsaufwand im Vergleich zu einer entsprechenden Euro-Finanzierung. Das bedeutet, dass bei FW-Krediten die monatlichen Kreditrückzahlungen in der Regel deutlich geringer sind.

Bei der Vergabe von FW-Krediten geht die Bank selbst kein Risiko ein, weil der Kredit für den Kunden in Form eines FW-Kredites für die Bank refinanziert wird. Das bedeutet, dass die Bank selbst einen FW-Kredit in gleicher Höhe bei einer anderen Bank aufnimmt. Der Verdienst für die Bank liegt dabei in der Differenz der Zinssätze welche die Bank bzw. der Kreditnehmer bezahlen.

Beispiel für einen Kredit in CHF in Höhe von EUR 100.000,- (angenommene Zinsbasis: CHF 3m-LIBOR = 2,0%):
Der Kreditnehmer bezahlt 3,5% Zinsen (CHF-LIBOR + 1,5% Aufschlag)
Die Bank bekommt den Kredit um 2,0% Zinsen (CHF-LIBOR + 0,0%)
Die Differenz, also der Aufschlag in Höhe von 1,5% (auch Agio genannt) ist somit der Verdienst für die Bank pro Jahr.

Wird der Verdienst für die Bank geschmälert, dann sinkt logischerweise auch das Interesse der Geldinstiute, solche Kredite zu vergeben wenn Sie gleichzeitig für Kredite in Euro wesentlich mehr lukrieren könnten. In den Jahren bis 2008 war dies nicht der Fall, weshalb es auch niemals zur Diskussion stand FW-Kredite womöglich nicht mehr anzubieten. Seit dem Beginn der Bankenkrise (Finanzkrise) müssen Banken mehr für die Refinanzierung ihrer FW-Kredite bezahlen (d.h. sie bekommen das Geld nicht mehr um LIBOR + 0,0%, sondern nur mit einem zusätzlichen Aufschlag). Hinzu kommt, dass die Verwaltung von FW-Krediten für Banken teurer geworden ist als für reine Rückzahlungsmodelle in Euro.

Die wiederum logische Konsequenz daraus ist, dass Bankinstitute nun nicht nur ausschließlich Euro-Kredite anbieten sondern auch versuchen möglichst viele bestehende Fremdwährungsfinanzierungen in Euro zu konvertieren bzw. umzustellen.

Zu beachten ist, dass Angebote von Banken und Sparkassen selbstverständlich und prinzipiell immer das eigenen Interesse vorangig widerspiegeln

Man sollte es den Banken generell nicht übel nehmen, wenn sie jene Produktvarianten anbieten, welche für sie selbst den größten Ertrag bringen. Dass diese Kreditangebote nicht gleichzeitig auch so vorteilhaft für Konsumenten sein können liegt in der Natur der Sache.

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Illichmann Clemens

Gewährleistung und Garantie

von am 16.06.2010 in Kategorie Recht

Gewährleistung ist die bei entgeltlichen Verträgen gesetzlich angeordnete Haftung des Schuldners für Mängel an Leistungen, welche im Zeitpunkt ihrer Erbringung vorliegen, auch wenn sie später hervorkommen. Demgegenüber besteht im Handel oftmals die „Hersteller- oder Händler-Garantie“. Dabei handelt es sich meist um eine modifizierte Gewährleistungszusage. Oftmals werden hier die Garantieleistungen und –fristen zu Gunsten des Verbrauchers abgeändert. Sofern es sich nicht um Verbraucher handelt, kann die Gewährleistung grundsätzlich auch ausgeschlossen werden.

Ein Gewährleistungsanspruch besteht sowohl bei Sachmängeln als auch bei Rechtsmängeln. Dies beispielsweise wenn der Käufer nicht die vereinbarte Rechtsstellung erhält, da ein Dritter Rechte diesbezüglich an der Sache geltend macht.

Ausgeschlossen ist die Gewährleistung bei jenen Dingen, bei welchen der Mangel offensichtlich ist. Ebenso gibt es einen Gewährleistungsanspruch bei Liegenschaften, wenn beispielsweise Pfandrechte aus dem Grundbuch zu entnehmen sind.

Die gesetzliche Frist zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen beträgt bei beweglichen Sachen zwei Jahre, bei unbeweglichen drei Jahre (Viehmängel sechs Wochen). Gerechnet wird ab dem Zeitpunkt der Übergabe. Unter bestimmten Umständen läuft die Frist bei versteckten Mängeln erst mit deren Erkennbarkeit. Um die Frist zu wahren, ist mit Klage vorzugehen oder eine diesbezügliche Vereinbarung mit dem Übergeber zu schließen. Die Geltendmachung im Sinne einer Rüge ist allein nicht ausreichend. Hat der Verkäufer die Verbesserung auf Grund eines Mangels vorgenommen oder zumindest versucht, beginnen die Fristen zumindest im Rahmen der Verbesserung von Neuem zu laufen.

Tritt der Mangel innerhalb der ersten sechs Monate auf, gilt die Vermutung, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestanden hat. Der Verkäufer kann dabei das Gegenteil beweisen. Nach Ablauf der sechs Monate trägt der Käufer die Beweislast dafür, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestanden hat.

Bei Mängeln stehen dem Käufer nachstehende Rechtsbehelfe zur Verfügung, bei welchen primäre und sekundäre Rechtsbehelfe unterschieden werden. Die primären kommen vorrangig zur Anwendung:

  1. Primäre Gewährleistungsbehelfe:
    Verbesserung
    (Nachtrag des Fehlenden, Nachbesserung oder Reparatur bei behebbaren Mängeln) oder Austausch der Sache
  2. Sekundäre Gewährleistungsbehelfe (bei Unmöglichkeit der Verbesserung oder übermäßig großem Aufwand oder Verzug betreffend Punkt 1.):
    Preisminderung
    oder Wandlung (Wandlung nicht bei geringfügigem Mangel)

Die Gewährleistungsansprüche bestehen lediglich am ursprünglichen Erfüllungsort, beispielsweise beim KFZ-Betrieb. Im Rahmen einer Verbesserung sind im diesem Zusammenhang stehende Nachteile (Begleitschaden) wie zum Beispiel ein Leihwagen für den Zeitraum der Reparatur des Fahrzeugs nicht umfasst.

Sollte ein Verschulden des Übergebers am Mangel vorliegen, kann alternativ auch Schadenersatz verlangt werden (Verjährungsfrist hierfür drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger!). Im Unterschied zur Gewährleistung können an dieser Stelle auch Begleitschäden geltend gemacht werden.

Bei Auftreten von Mängeln an einer Sache ist jedenfalls die umgehende Rüge zu empfehlen um nicht Gefahr zu laufen die spätere Beweisführung zu erschweren. Bei Verweigerung von einem der vorgenannten Gewährleistungsbehelfe ist aber letztlich mit einer fristgerechten Klage vorzugehen.

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Ridißer Johann

Richtig investieren in Immobilien – die Anlegerwohnung

von am 16.06.2010 in Kategorie Immobilien, Investments

Der Erwerb von Immobilien bzw. Grundbesitz war schon immer eines der größten Erstrebnisse der Menschenund dies zurecht. Denn nur dadurch ist es den Menschen gelungen ihr Vermögen – auch in Krisenzeiten – oft über viele Generationen zu erhalten. Dies galt sowohl für die Könige und Monarchen der Antike, den Fürsten und Großgrundbesitzern im Mittelalter als auch für die Oberschicht. Im Unterschied zu damals ist es heute aber nicht nur mehr den Mächtigen vorbehalten in dieses Segment zu investieren und sicheres Vermögen aufzubauen – und das ist gut so.

Unter den mittlerweile vielen Möglichkeiten in Immobilien bzw. Grundbesitz zu investieren (Offene und Geschlossene Immobilienfonds, Bauherrenmodelle, Zinshäuser, Immobilienaktien, Vorsorgewohnungen, etc.) ist die wohl mit Abstand interessanteste Variante die Investition in eine Anlegerwohnung. Warum das so ist und welche Faktoren bei der Auswahl beachtet werden sollten werde ich im Folgenden erläutern.

Warum ist die Anlegerwohnung besonders interessant?
Anlegerwohnungen sind deshalb besonders interessant, weil diese – bei Einhaltung der entsprechenden Kriterien – nicht nur ein ausgesprochen sicheres sondern auch ein besonders ertragreiches Investment darstellen. Möglich wird dieser “Wunschtraum” aller Anleger, nämlich Sicherheit und hohe Rendite in einem einzigen Investment zu vereinen, u.a. auch durch die einzigartigen steuerlichen Rahmenbedingungen, welche der österreichische Staat Investoren zur Verfügung stellt. Diesbezüglich möchte ich gleich das Vorurteil aus der Welt schaffen, dass Anlegerwohnungen nur für Personen interessant seien, welche sich aktuell in einer hohen Steuerklasse befinden – dies ist definitiv nicht der Fall!

Die Kriterien für eine gute Anlegerwohnung
Werden die folgenden wesentlichen Kriterien bei der Investition in eine Anlegerwohnung entsprechend berücksichtigt, kommt man als Anleger in den Genuss der bereits beschriebenen Vorteile. Bei Vernachlässigung auch nur einzelner Parameter kann das hingegen auch zur Trübung der Freude über dieses Investment führen, was sehr schade wäre, in der Praxis aber immer wieder passiert.

  • ANLEGERWOHNUNG ist nicht gleich ANLEGERWOHNUNG
  • Einhaltung der Funktionsweise
  • Grundbücherliches Eigentum
  • Hohe Rentabilität (auch bei worst case Szenario)
  • Vermietungssicherheit
  • Werthaltigkeit
  • Ausnützung der steuerlichen Möglichkeiten
  • Service für den Investor (was hat dieser selbst zu tun?)

In den nächsten Artikeln werde ich die o. a. Kriterien genauer beschreiben …

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Schuster Florian

Essensbons im Visier der Finanz

von am 16.06.2010 in Kategorie Steuer

Sie sind klein, aus Papier und tragen wesentlich zur Mitarbeiterzufriedenheit bei: die Essenbons. Da sie auch Missbrauchspotential in sich bergen, sind sie in letzter Zeit immer mehr ins Blickfeld der Finanzverwaltung gerückt und werden bei der gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) untersucht.

In unmittelbarer Nähe

Als Dienstgeber kann man seinen Mitarbeitern Essenbons bis zu einem Betrag von € 4,40 pro Mahlzeit steuerfrei gewähren. Wichtig dabei: Das Essen muss in einem Gasthaus oder Restaurant am Arbeitsplatz oder unmittelbar in der Nähe des Arbeitsplatzes abgegeben werden.

In jüngster Vergangenheit kontrolliert die Finanzverwaltung verstärkt, mit welchen Restaurants und Gaststätten „Essenbons“-Arrangements getroffen wurden. Wenn man als Arbeitgeber Essenbons für Restaurants gewährt, die nicht in der Mittagszeit erreicht werden können, droht die Nachversteuerung.

Private Feier auf Firmenkosten

Um eine „missbräuchliche“ Verwendung von Essensmarken handelt es sich auch dann, wenn ein Mitarbeiter zu einer privaten Feier in die betriebsnahe Gaststätte einlädt und den Wirt mit 80 Essenbons bezahlt. Das war ein typischer Fall einer Nachzahlung bei einer jüngeren GPLA-Prüfung. Damit ist eine Voraussetzung für die Steuerfreiheit, dass Mitarbeiter die Essenbons an arbeitsfreien Tagen nicht einlösen können.

Essenbons sind steuerfrei, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden. Für den Dienstgeber bieten sie eine Möglichkeit der Mitarbeitermotivation und für den Dienstnehmer bedeuten sie steuerfreies „Zubrot“.

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Schulz Christian

Auf ein Wort: EINFACH!

von am 16.06.2010 in Kategorie Marketing

Ja liebe Leserinnen und Leser,

dieser Artikel beschäftigt sich mal wieder mit den Herausforderungen des Alltags, die wir alle auf die eine oder andere Art und Weise kennen.

Ich bin mir sicher, einige von Ihnen kennen das auch:

Der Morgen war schon etwas emotionsüberflutet da Sie feststellen mussten, dass das facilitymanagement den floor bereits um 5.30 Uhr saugt. Sie kommen gerade aus einem meeting, dass nächste briefing steht vor der Tür und am Nachmittag hat Ihr marketingconsulter noch ein brainstorming gefixt. Klar aber erst wenn Sie – by the way – endlich das Problem mit Ihrer Bank gelöst haben. Denn die hat sich mal wieder um die Anpassung Ihrer Wertpapiere an die Marktgegebenheiten nicht gekümmert und so haben Sie in der letzten Baisse ganz sauber einen output nach downstairs gehabt. Klar Ihr brain sagt Ihnen: it´s enough! Aber vorher sollten Sie noch schnell mit dem Steuerberater Kontakt aufnehmen, damit der den output von der letzten Baisse irgendwie in die EBIL saven kann.

So, alles klar?

Stellen Sie sich mal vor, wie es eigentlich gewesen wäre, wenn früh nur gesaugt worden wäre und die nette Hausmeisterin hätte Sie mit einem gelächelten – “bon giorno seniore“ begrüßt? Danach hätten Sie genüsslich die Wirtschaftszeitung bei einem Zweispänner gelesen und daran gedacht, dass die letzte Börsentalfahrt Ihnen einen Gewinn gebracht hat und Sie sich jetzt auf ein Treffen mit einem Fachmann freuen können, denn der will Ihnen eigentlich nur das Ergebnis bzw. eine Lösung zeigen, vielleicht sogar ein Marketingmann … und zwar für Ihr Unternehmen …

…einfach oder?

… Mandant bei KAPITAL & SICHERHEIT müsste man sein …

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