Gegen Mobbing am Arbeitsplatz können und sollten dann rechtliche Schritte in Erwägung gezogen werden, wenn die eigenen Bemühungen dagegen gescheitert sind. Bei Mobbing handelt sich keineswegs nur um einen „speziellen“ Umgang miteinander, sondern um rechtlich relevantes und nachhaltig diskriminierendes Handeln, welches der im Arbeitsrecht verankerten Fürsorgepflicht des Arbeitgebers widerspricht. Die Fürsorgepflicht erstreckt sich überdies auf Arbeitskollegen, deren Verhalten vom Dienstgeber nicht unterbunden wird. Ein Verstoß dagegen ist die Basis für allfällige Ansprüche des gemobbten Dienstnehmers gegenüber dem Dienstgeber. Oftmals führt dauerhaftes Mobbing auf längere Zeit zu psychischen Krankheiten des Betroffenen wie beispielsweise ein Burn-out-Syndrom.
Mobbing kann sowohl zu Unterlassungs-, als auch Schadenersatzansprüchen führen, die von Schmerzengeld für psychische Leiden bis zu Verdienstentgang wegen eines durch Mobbing berechtigten Austritts des Dienstnehmers aus dem Dienstverhältnis reichen. Wichtig ist, dass Mobbing zeitgerecht als solches erkannt wird und man zunächst versucht, selbst dagegen Maßnahmen zu ergreifen (Gespräch mit Dienstgeber und/oder Kollegen etc.). Sollten die getroffenen Schritte nicht zum Ziel führen, ist dringend rechtlicher Beistand (Rechtsanwalt) aufzusuchen um die Angelegenheit auf direktem Weg – nötigenfalls gerichtlich – für den Betroffenen zu regeln.




















