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Illichmann Clemens

Konsumentenschutz: Unternehmensgründer als Verbraucher?

von am 13.01.2012 in Recht

Entsprechend dem Konsumentenschutzgesetz genießen Verbraucher grundsätzlich einen erhöhten Schutz im geschäftlichen Verkehr. Dem Verbraucher steht im Konsumentenschutzrecht der Unternehmer gegenüber, nämlich jenen Personen, für die das Geschäft zum Betrieb eines Unternehmens gehört (§ 1 Abs. 1 Z 1 KSchG). Verbraucher sind alle Personen auf die diese Beschreibung nicht zutrifft. Das Konsumentenschutzgesetz gilt allerdings nur im Verhältnis zwischen Verbraucher und Unternehmer.

Bis ein Unternehmer sein Unternehmen gegründet hat, ist es oft ein langer Weg. Eine Vielzahl von Vorbereitungen müssen getroffen und Verträge geschlossen werden. Personen, die Geschäfte vor Aufnahme des Betriebes ihres Unternehmens schließen, welche die Unternehmenstätigkeit somit erst ermöglichen sollen, zählen auch zu den Verbrauchergeschäften (§ 1 Abs. 3 KSchG). Erst ab der Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit gilt die Person nicht mehr als Verbraucher. Dies hat der Oberste Gerichtshof in einem aktuellen Erkenntnis bestätigt (OGH, 8Ob 98/11m).

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