Kfz Kaskoversicherung – OGH bestätigt Totalschadenklausel
Gerade in der kalten Jahreszeit bei Schneefall und Eis ist es oft schnell geschehen und das Fahrzeug muss in die Werkstätte – Totalschaden. In so einem Fall greift die Totalschadenklausel. Diese Klausel besagt, dass ein Totalschaden vorliegt, wenn die voraussichtlichen Kosten der Wiederherstellung zuzüglich des Restwertes die Wiederbeschaffungskosten überstiegen.
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