Artikel vom April 2012
Finanzielles Risiko für Hundehaltervon Sadoghi Alice am 12.04.2012 in Kategorie Recht |
Jedes Jahr schockieren Medienberichte über Angriffe von Hunden auf Menschen (meist auf Kleinkinder), die zumindest schwere Verletzungen zur Folge haben können. Die unter Hundehaltern noch immer weit verbreitete Auffassung, der „erste Biss sei frei“, da sie von der schlummernden Gefährlichkeit ihres Tieres nichts wussten, trifft nicht zu. Vielmehr haftet der Halter eines gefährlichen Tieres – meist (Kampf)hundes – nach den Regeln des Schadenersatzrechtes für sämtliche Schäden, die sein Hund bei einer solchen Attacke auf einen Menschen verursacht.
Neben dieser zivilrechtlichen Haftung besteht die Gefahr, dass der Hundehalter wegen fahrlässiger Körperverletzung/Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird, wenn er ein gefährliches Tier entgegen einer Rechtsvorschrift (zB Leinenzwang) hält, verwahrt oder führt.
Halter eines Tieres ist dabei, wer über die Verwahrung und Beaufsichtigung zu entscheiden hat. Im Regelfall ist dies der Besitzer.
Die Haftung des Tierhalters ist eine sogenannte Gefährdungshaftung. Er haftet daher, da er die „Gefahrenquelle Hund“ schafft, indem er sich einen solchen zulegt. Der Gesetzgeber betrachtet den Hund – wie andere Tiere – somit als an sich gefährlich. Der Halter haftet nur dann nicht, wenn er beweist, dass er für die erforderliche Verwahrung und Beaufsichtigung des Tiers gesorgt hat, er also die notwenigen Vorkehrungen wie Beißkorb, Leine, Käfig im Auto etc getroffen hat und der Hund dennoch zubeißen konnte. In der Praxis ist dieser Beweis des Hundeshalters schwer zu führen, sind es doch in der Regel die Fälle, in denen der Hund einen Menschen attackiert, weil er gerade nicht durch Beißkorb und Co gesichert ist.
Auch wenn die meisten Hundebesitzer ihre treuen Gefährten als harmlos einstufen, zeigen die Meldungen, dass dies nicht immer zutrifft. Das Ausmaß der Schadenersatzhaftung kann immens sein, denkt man daran, dass der Hund ein Kind verunstaltet oder dauerhaft beeinträchtigt. Es ist daher ratsam, Vorsorge zu treffen und die entsprechenden Vorschriften des Gesetzgebers stets zu beachten.
Hundehaftpflicht – Tierhalterhaftpflichtversicherung ein absolutes MUSS für jeden Hundebesitzervon Schneider Johannes am 12.04.2012 in Kategorie Versicherungen |
Wichtig für alle Hundehalter: Für Schäden welche durch den Hund verursacht werden, haftet nicht eine Private Haftpflicht Versicherung, sondern hier ist eine eigene Tierhalterhaftpflicht Versicherung von Nöten.
Jeder Hund, auch ein sehr braves, ruhiges Tier kann einen Schaden verursachen, und sei es beim unerwarteten Laufen über eine Straße. Grundsätzlich sollte jeder Hundebesitzer, egal wie klein od. groß der Hund ist eine Tierhalterhaftpflicht abschließen. Auch ein sehr kleiner Hund kann einen großen Schaden verursachen.
Dazu ein Beispiel: Der Hund läuft unerwartet über eine Straße und es kommt dadurch ein vorbeifahrender Radfahrer zu Sturz und verletzt sich schwer. Sämtliche Kosten (unbegrenzt) wie Schmerzensgeld, Regressforderungen der GKK, Verdienstentgang, Invaliditätszahlungen etc. sind bei Verschulden vom Hundehalter zu tragen.
Was ist die Aufgabe der Haftpflicht:
Diese bezahlt gerechtfertigte Schadenersatzansprüche Dritter Personen bzw. eine zweite wichtige Aufgabe ist die Abwehr von ungerechtfertigten Schadenersatzforderungen Dritter Personen welche an den Hundebesitzer, Verwahrer oder Verfüguignsberechtigten gestellt werden. Die Hundehaftpflicht leistet in denjenigen Fällen Schadenersatz, in denen der Halter gesetzlich zur Haftung verpflichtet ist. Das betrifft Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Achtung: nur Aufgrund besonderer Vereinbarung mit dem Versicherer besteht Versicherungsschutz aus Schäden an zum Belegen zugeführten Tieren.
Wer ist versichert:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Schadenersatzverpflichtung des jeweiligen Verwahrers, Betreuers oder Verfügungsberechtigten.
Was kostet nun eine Hundehaftpflicht?
Gerade in der Tierhalterhaftpflicht-Versicherung gibt es unter den verschiedenen Angeboten große Preisunterschiede.
Soloverträge gibt es von ca. 25 Euro bis ca. 125 Euro jährlich je nach Anbieter.
Wenn man im Besitz eines Eigenheimes ist, ist meist ein Hund prämienfrei im Eigenheimversicherungsvertrag mitversichert. Sollte man zwei od. mehrere Hunde besitzen, ist es notwendig für jeden Hund eine eigene Versicherung abzuschließen.
Eine andere Möglichkeit ist es, die Tierhalterhaftpflicht in die Haushaltsversicherung mit einzubinden. Die Kosten sind in etwa die selben wie bei einem Solovertrag.
Zusammengefasst- auf was ist zu achten:
- auch wenn vom Gesetzgeber keine Haftpflicht vorgeschrieben ist (je nach Bundesland) – empfiehlt es sich eine Tierhalterhaftpflicht abzuschließen
- jeder Hund ist separat zu versichern
- gesetzliche Vorschriften müssen eingehalten werden (Beißkorb, Leinenzwang..) ansonsten gefährdet man den Versicherungsschutz (Obliegenheitsverletzung)
- Listenhunde (in der Umgangssprache Kampfhunde) sind bei einigen Anbietern vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Bei Unsicherheiten sollte man sich unbedingt vom Versicherer eine schriftliche Bestätigung bezüglich vorhandenen Versicherungsschutz einholen.
Sparquote sinkt in Österreich – unintelligentes Verhaltenvon Hauser Wolfgang am 12.04.2012 in Kategorie Immobilien-Investments |
Die Statistiker haben es dieser Tage verlautbart, die Sparquote der Österreicher ist gesunken. Haben die Österreicher historisch betrachtet immer einen weltmeisterlichen Anteil des Nettoeinkommens zur Seite gelegt, so ist dies derzeit nur mehr Mittelmaß.
Es gibt zwei große Motivatoren warum Menschen, Geld zur Seite legen. Einerseits die Chance auf gute Erträge bzw. Zinsen. Diese Motivation hat sich in den letzten Jahren bei vielen Anlegern abgekühlt. Andererseits die Sorge vor der Zukunft. Wenn schlechtere Zeiten erwartet werden. Also zusammengefasst die Vorfreude auf Gewinne (Gier) und die Angst bzw. Unsicherheit sind die entscheidenden Motive.
Der nun attestierte Rückgang der Sparquote ist daher nicht nachvollziehbar, insbesondere auch deshalb nicht, weil die Arbeitslosenquote weltmeisterlich gering ist und in vielen Bereichen (wie zB. niedrige Kreditzinsen) viel Geld erspart bleibt. Der enorme Rückgang muss eine andere Ursache haben. Es ist eine Mischung aus Hoffnungslosigkeit (bringt eh nichts), Opferhaltung (es ist alles ungerecht) und Gleichgültigkeit.
Ein höchst unintelligentes Verhalten. Warum?
Die Menschen müssten doch erkennen, dass die beste Maßnahme für mehr Sicherheit und Unabhängigkeit (von Willkür der Gesellschaft bzw. Politik), im Aufbau bzw. Ausbau des persönlichen Vermögens ist. Vermögen wird gebildet durch Einsatz von Mitteln und daraus resultierenden Zinsen. Selbst wenn die Zinsen 10% betragen würden, vergessen viele Menschen, dass die anderen 90% des daraus resultierenden Vermögens durch die Eigenleistung erreicht wird.
Setzt jemand keine Eigenmittel mehr ein bzw. hört jemand auf zu sparen, dann opfert dieser nicht nur die Zinsertrags-Chancen, sondern auch für den Kapital- bzw. Vermögensaufbau viel gewichtigere Basis (90%)! Und das ist nicht clever!
Anlegerwohnungen – wegen Sparpaket sogar noch interessantervon Ridißer Johann am 12.04.2012 in Kategorie Immobilien-Investments |
- Besteuerung von Gewinnen bei Verkauf einer Wohnung in Höhe von 25%
Was hier so dramatisch klingt hat in der Praxis bei weitem nicht so große Auswirkungen. Berechnungen zeigen, dass die Kapitalrendite bei 20jähriger Betrachtung nicht einmal um einen Prozentpunkt verringert wird (in unserer Beispielrechnung sank die Rendite von 8,5% um lediglich 0,75% auf 7,75%). Das liegt daran, dass der steuerliche Aspekt nur einen der vielen Vorteile einer Anlegerwohnung ausmacht und ja auch sämtliche anderen steuerlichen Vorzüge nach wie vor bestehen bleiben. - Vorsteuerabzug bleibt – nur der Durchrechnungszeitraum verlängert sich
Die Änderungen in diesem Bereich betreffen nur Anleger, die ihre Wohnung früher als geplant verkaufen. Der Vorsteuerabzug (Rückerstattung der 20%igen Umsatzsteuer) bei Kauf der Wohnung kann nach wie vor in Anspruch genommen werden. Nur der sog. Durchrechnungszeitraum wird von 10 auf 20 Jahre ausgedehnt. Wer also seine Immobilie vor dem 20. Jahr wieder veräußert (was sinnvollerweise nur äußerst selten passiert), der muss aliquot die Vorsteuer zurückzahlen. Auch wenn jemand seine Wohnung bereits nach beispielsweise 15 Jahren wieder verkaufen würde, sind die Auswirkungen auch hier vergleichsweise gering, weil man ja nur mehr ein Viertel der Vorsteuer (fünf Zwanzigstel) zurückzahlen muss. Die neue Regelung beeinflusst dabei die erzielbare Rendite um nur wenige Zehntel-Prozentpunkte.
Resümee:
Die Bestimmungen des Sparpakets haben auf Käufer von Anlegerwohnungen nur äußerst geringe Auswirkungen – ganz im Gegenteil. Wer sein Geld in Sicherheit bringen möchte ist mit einem Investment in diese speziellen Immobilien nach wie vor bestens geschützt. Legt man die Erfahrungen der Vergangenheit auf die zukünftige Entwicklung von Mietwohnungen um, dann darf man mit Recht davon ausgehen, dass Immobilienbesitzer höhere Kosten in Form von Mietpreisanpassungen an die Mieter weiter geben werden, was wiederum Anlegern höhere Erträge bescheren würde. Langfristig gesehen würde das dann dazu führen, dass das jetzt beschlossene Sparpaket zum Vorteil für alle Besitzer von Anleger- bzw. Vorsorgewohnungen wird.
E-Bikes – ein neuer Trend – wie richtig versichern?von Schneider Johannes am 12.04.2012 in Kategorie Versicherungen |
Eine Haftpflichtversicherung ist für E-Biker nicht vorgeschrieben, aber unbedingt anzuraten.
Der Frühling ist ins Land eingekehrt und es wird wieder heftig über den Versicherungsschutz – Versicherungspflicht der E-Biker diskutiert.
Wichtig dabei ist, E-Bike ist nicht gleich E-Bike, wenn es um die Versicherungspflicht geht. Es kommt auf die Ausstattung an. Die Elektroräder (lt. KOSUMENT-Test 8/2011) sind so genannte Pedelecs. Bei diesen Rädern muss der Benutzer in jeden Fall in die Pedale treten. Der Elektromotor unterstützt die Muskeln, ersetzt diese aber nicht. Bei diesen Rädern schaltet der Motor ab, wenn eine Geschwindigkeit von mehr als 25 Kilometer pro Stunde gefahren wird. Diese E-Bikes gelten als Fahrräder und benötigen daher keine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung.
Auch wenn keine Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist, sollte man aber auf gar keinen Fall darauf verzichten. Das Haftungsrisiko ist vorhanden – ein Zusammenstoß mit einem Fußgänger, anderen Radfahrer oder auch Autofahrer kann zu enormen Schadenersatzansprüchen führen und die eigene Existenz gefährden.
Wie versichert man nun am besten sein E-Bike:
1.) Haftpflicht:
Versicherungsschutz bei einem wie oberhalb beschriebenen E-Bike mit max. Geschwindigkeit von 25 km/h besteht grundsätzlich über jede Privathaftpflichtversicherung. Achten Sie aber unbedingt über eine ausreichende Versicherungssumme. Diese solle mindestens über 1 bis 2 Mio. betragen.
Eine Privathaftpflichtversicherung kann als Einzelvertrag abgeschlossen werden bzw. ist diese in den allermeisten Haushaltsversicherungsverträgen inkludiert. Dabei muss man beachten, welche Personen in dem Vertrag mitversichert gelten. (Versicherungsnehmer, Lebensgefährte und die im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder, wenn diese noch kein eigenes Einkommen beziehen..)
Neu am Markt sind auch spezielle Produkte für E-Bikes mit Haftpflichtversicherungssummen von 6, 12 bis 25 Mio Euro.
2.) Kaskoversicherung:
Kaskoversicherungen für E-Bikes sind neu am Markt. Eine Kaskoversicherung bezahlt Schäden am Fahrrad welche durch Unfall, Diebstahl oder speziellen Elementarschäden entstehen. Eine Kaskoversicherung ist sicherlich kein “must have” zum Unterschied der Haftpflicht sondern eher als Luxus zu sehen.
Aktuelle Umfrage April 2012von Wallner Nicole am 12.04.2012 in Kategorie Allgemein |
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