Kfz Haftpflicht – Reise ins Ausland – grüne Karte

Artikel vom 24.04.2013, veröffentlicht in Kategorie Versicherungen

Reise mit dem Auto – grüne Karte ja/nein:
In den meisten europäischen Staaten ist das amtliche Fahrzeugkennzeichen als Nachweis einer gültigen Versicherung ausreichend, in manchen wie zB. Albanien oder Mazedonien ist das Mitführen der so genannten „Grünen Karte“ gesetzlich vorgeschrieben. Die „Grüne Karte“ bescheinigt bei Fahrten ins Ausland das Bestehen einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung.

Jedoch gibt es noch einige Länder wo das mitführen der „grünen Karte“ Pflicht ist:

Albanien
Bosnien-Herzegowina
Mazedonien
Moldawien
Montenegro
Ukraine
Weißrussland

Meine Empfehlung ist, die „Grüne Karte“  auch in jenen Ländern mitzuführen, in denen sie gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Es kommt immer wieder vor, dass sie bei Kontrollen im jeweiligen Land verlangt wird.

Prüfen Sie aber unbedingt, ob die Karte noch gültig ist (diese sind zeitlich immer begrenzt). Sollte diese keine Gültigkeit mehr haben am Besten unverzüglich eine neue Karte anfordern.

Große grüne Karte:

Sollte eine Reise mit dem Auto in außereuropäische Territorien (z.B. Russland, Türkei) gehen, ist das Mitführen der kostenpflichtigen „Großen Grüne Karte“ erforderlich, die vor Reiseantritt abzuschließen ist.

Beachten Sie, dass Sie ohne der großen Grünen Karte in diesen Ländern keinen Versicherungsschutz haben.