Autohaftpflicht – Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer

Artikel vom 20.01.2014, veröffentlicht in Kategorie Allgemein, Versicherungen

Lt. Plan der Regierung, werden ab 1. März 2014 alle Fahrzeugbesitzer aufgrund der Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer zur Kassa gebeten.  Die spürbare Erhöhung betrifft alle Fahrzeuge, egal ob das Fahrzeug schon angemeldet ist, oder das Fahrzeug neu angemeldet wird.  Lt. Plan wird sich die Erhöhung zwischen 13 bis 30% höherer Steuerleistungen zu Buche schlagen.

Auch Halter kleinerer PKW`s mit einer Motorleistung von 25 bis 95 Kilowatt müssen mit Erhöhungen von ca. 12 bis 15% rechnen.

Dazu ein Beispiel – PKW mit 110 KW:

Aktuell:            52,02 Euro monatlich
Neu:                   59,53 Euro monatlich
Erhöhung:        7,50 Euro monatlich

Die motorbezogene Versicherungssteuer wird bei allen Fahrzeugen bis zu einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen und Motorrädern automatisch mit der Haftpflichtversicherungsprämie eingehoben.

Anmerkung: Hier handelt es sich um die „motorbezogene Versicherungssteuer“ dazu kommt noch die normale Versicherungssteuer in der Höhe von 11% der Haftpflichtprämie. (Man sollte wissen – wohin die Gelder fließen..)

Ein Steuerspartipp zur motorbezogenen Versicherungsteuer:

Die Steuer wird auf jährlicher Basis berechnet. Bei einer unterjährigen Zahlweise z.B.  monatlich, rechnet die Finanz 10% Unterjährigkeitszuschlag. D.h. die Steuer erhöht sich bei monatlicher Zahlung, man kann es fast nicht glauben, um 10%! Daher kann man einiges an Steuern sparen, wenn man eine jährliche Zahlweise vereinbart. (natürlich Vorausgesetzt es ist finanziell machbar).