Verkehrsunfall – wie verhalte ich mich richtig?

Artikel vom 20.01.2014, veröffentlicht in Kategorie Versicherungen

Gerade in der kalten Jahreszeit kann es mal schnell passieren, dass man in einem Unfall verwickelt wird oder auch selber einen Unfall verursacht. Viele Fahrzeuglenker wissen oft im ersten Moment nicht, was in so einem Fall genau zu tun ist. Dazu kommt natürlich noch die Nervosität und die Unsicherheit.

Je genauer man weiß, egal ob man zu einem Unfall dazukommt od. selbst beteiligt ist, desto besonnener und ruhiger wird das Ganze ablaufen. Dafür ist es aber notwendig, sich in einer ruhigen Minute Gedanken darüber zu machen und sich den Ablauf einzuprägen.

Das wichtigste ist  – Helfen ist Pflicht!

  1. Es müssen prinzipiell alle Unfallbeteiligten und auch Personen, die zuerst zu dem Unfallgeschehen treffen, am Unfallort verbleiben und helfen. Dazu zählt:
    1. Wenn notwendig einen Notruf an Rettung, Feuerwehr oder Polizei absetzten. Bei Unfällen mit Verletzten ist immer die Polizei zu verständigen. Reine Sachschäden erfordern keine Anwesenheit der Polizei.  Achtung, aber bei Schäden an Unbekannt (Parkschäden od. Beschädigung von öffentlichen Einrichtungen) ist die Polizei zu verständigen.
    2. Die Unfallstelle absichern – Warnblinkanlage einschalten; Warndreieck aufstellen…
    3. Erste Hilfeleistung bei Verletzten

     

  2. Meldung an die Versicherung 
    1. Bei Sachschäden, wenn keine Polizei den Schaden aufnimmt, füllen Sie gemeinsam mit dem/den Unfallbeteiligten einen Unfallbericht aus. Es ist ratsam einen „europäischen Unfallbericht“ ins Auto (Handschuhfach) zu geben. Auch auf den Schadenshergang, eventuell mit Skizze, nicht vergessen – dies ist vor allem bei Unfällen, wo das Verschulden nicht eindeutig ist, sehr wichtig. Sollten Sie kein Formular (europäischen Unfallbericht) haben, ist es wichtig alle Daten und Hergang des Unfalles auf einem normalen Zettel festzuhalten. Unterschriften von beiden Unfallgegnern nicht vergessen.
    2. Keine Schuldanerkenntnis abgeben – die Klärung der Verschuldensfrage obliegt ausschließlich der Versicherung.
    3. Anschließend melden Sie den Unfall entweder direkt Ihrer Versicherung oder bei Ihrem persönlichen Berater oder auch direkt bei KAPITAL & SICHERHEIT.