Übertretung Verkehrsvorschrift – Verwaltungsstrafverfahren – Rechtsschutz?

Artikel vom 20.05.2014, veröffentlicht in Kategorie Versicherungen

Stellen sie sich vor bzw. vielleicht ist es Ihnen schon passiert, dass eine Strafverfügung wegen einer Übertretung einer Verkehrsvorschrift ins Haus flattert und man sich fragt, kann dies stimmen? Das gibt es nicht… Ich doch nicht…

Was tun?

Wenn die angedrohte Strafe einen gewissen Mindestbetrag (siehe unterhalb) übersteigt, ist es das Einfachste, dass sie die Angelegenheit ihrem Rechtsschutz übergeben. Sprich Ihrem Rechtsanwalt, welcher die Sache über die Rechtsschutzversicherung abhandelt.

Viele Versicherungsnehmer wissen nicht, dass in den meisten Fahrzeug-Rechtsschutzversicherungen auch für solche Fälle Versicherungsschutz besteht. Das Grundpaket des Kfz Rechtsschutzes besteht im Regelfall aus drei Teilen:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz – für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen eines erlittenen Personen-, Sach- oder Vermögensschadens, insofern diese aus der Verwendung des versicherten Fahrzeuges entstehen.
  • Straf-Rechtsschutz – für die Verteidigung im Strafverfahren vor Gerichten oder Verwaltungsbehörden wegen eines Verkehrsunfalles oder der Übertretung von Verkehrsvorschriften.
  • Führerschein-Rechtsschutz – für die Vertretung im Verfahren wegen Entziehung der Lenkerberechtigung (nicht bei Alkohol…)

Ergänzung bei einem allumfassenden Rechtsschutz:

  • KFZ-Vertrags-Rechtsschtz – für vertragliche Streitigkeiten (Werkstätte, Leasing, Verkäufer…)

Wenn nun eine Strafverfügung eintrifft und ich der Meinung bin, diese sei ungerechtfertigt – kann diese, wenn gewisse Voraussetzungen bestehen, über den Strafrechtsschutz angefochten werden.

Im Detail:
In Verwaltungsstrafverfahren besteht Versicherungsschutz dann, wenn mit Strafverfügung eine Freiheitsstrafe angedroht wird oder eine Geldstrafe, welche je nach Bedingungen mindestens 0,4% bei neueren Verträgen 0,15% der Versicherungssumme ausmacht. Zum Beispiel Versicherungssumme 45.000,- davon 0,4 % = …….. Euro.

Bagatellstrafen sind daher nicht vom Versicherungsschutz umfasst. Aber wenn`s wirklich um viel geht, kann die Rechtsschutzversicherung sehr gute Dienste leisten.