Auftrag des Kontoinhabers, Rechnungsbeträge, die in verschiedener Höhe (z.B. Telefon, Gas, Strom) fällig werden, zu Lasten seines Kontos laufend durch den Forderungsberechtigten (Gläubiger) abbuchen (einziehen) zu lassen. Wird auch Einzugsauftrag oder Einziehungsauftrag genannt.
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Finanzlexikon |


