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Finanzlexikon

Abbuchungsermächtigung

Vollmacht, die man einem Dritten einräumt, vom eigenen Konto Geldbeträge “abzubuchen”. Dieses Verfahren ist weit verbreitet und findet insbesondere bei wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen Anwendung; zum Beispiel bei Strom-, Gas- und Wasserabrechnungen, bei Miete, Versicherungen usw.Der Kontoinhaber hat ein 6-wöchiges Widerspruchsrecht; d.h. der Kontoinhaber kann, wenn ihm eine Abbuchung nicht gefällt, ohne Begründung den abgebuchten Geldbetrag zurückfordern. Die Bank muss dann die Abbuchung zurücknehmen und den abgebuchten Betrag wieder dem Konto gutschreiben.

 
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