Den Besitzer von Aktien bezeichnet man als Aktionär. Er ist im Rahmen seiner Aktien Teilhaber einer Aktiengesellschaft und ist am Risiko, also am Gewinn oder Verlust seiner Aktiengesellschaft, in Höhe seines Einsatzes beteiligt. Aktien können an der Börse nur über zugelassene Makler ge- oder verkauft werden. Vermögenswerte einer Unternehmung wie Hauptgesetz des allgemeinen Privatrechtes (Zivilrecht, bürgerliches Recht). Das allgemeine Privatrecht hat Rechtsverhältnisse zum Gegenstand, die für alle „Bürger“ bedeutsam sind (z.B. Rechtsfähigkeit, Handlungsfähigkeit, Eherecht, Erbrecht, Eigentum, Besitz, Pfandrecht, Schuldrecht), zum Unterschied von den Sonderprivatrechten (z.B. Handelsrecht, Arbeitsrecht) Das an einen Wechsel angeklebte Blatt zur Anbringung von Bürgschaften, Indossamenten und sonstigen Vermerken, wenn auf der Rückseite des Wechsels kein Platz mehr ist. Die Allonge muss fest mit dem Wechsel verbunden sein *Anlage- und *Umlaufvermögen. Sie stehen auf der „Aktivseite“ (linken Seite) der *Bilanz Jene Bankgeschäfte, bei denen die Bank Gläubiger wird (z.B. Kreditgewährungen). Gegensatz: *Passivgeschäfte Annahmeerklärung (Unterschrift) des *Bezogenen auf dem Wechsel, durch die er Wechselhauptschuldner wird. Als Akzept wird auch der angenommene *Wechsel bezeichnet *Bezogener, der den *Wechsel angenommen hat (Wechselhauptschuldner) Bestimmungen, die in Ergänzung zu gesetzlichen Vorschriften und vertraglichen Vereinbarungen (z.B. Kreditvertrag) dem Geschäftsverkehr zwischen dem Kunden und der Bank zugrunde gelegt werden Die „Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträgen“ enthalten alle für die Rechtsbeziehung zwischen Bausparer und Bausparkasse wesentlichen Vertragsbestimmungen. Änderungen dieser Bedingungen können nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde, dem Bundesministerium für Finanzen, erfoglen.
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