Im 3. Finanzmarktförderungsgesetz wird diese Form der privaten Altersvorsorge geregelt, die es ermöglicht, durch Anlage in besondere Investmentfonds Alterssicherung zu betreiben. AS – Fonds unterliegen speziellen Anlagevorschriften: Innerhalb festgelegter Grenzen dürfen AS – Fonds in die drei Kategorien Aktien, Rentenpapiere und Immobilien investieren. Ziel ist ein ausgewogenes Portfolio, in dem sicherheitsorientierte Investments mit renditestarken Anlagen kombiniert werden. Im Einzelnen dürfen ASFonds u.a. nicht weniger als 51 % in Substanzwerten anlegen, nicht weniger als 21 % und nicht mehr als 75 % des Fondsvermögen in Aktienwerte investieren, maximal 30 % des Fondsvermögen in Immobilienfonds oder direkt in Immobilien anlegen, ein Währungsrisiko von maximal 30 % eingehen und Derivative Finanzinstrumente ausschließlich zur Absicherung einsetzen. Gleichzeitig müssen Spar-Auszahlpläne und Vermögensumschichtungen bereits vor dem Erreichen des Pensionsalters, in jedem Fall spätestens nach der Laufzeit, möglich sein.
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