Der Anlageausschuss ist ein Gremium, welches die KAG selbst oder das Fondsmanagement berät. Die Vertragsbedingungen für Publikumsfonds sehen die Einrichtung dieses Gremiums vor, bestellt wird es durch den Aufsichtsrat der KAG. Vom Anlageausschuss wird die Anlagepolitik der jeweiligen Fonds bestimmt. Im Vordergrund stehen die Interessen der Anteilseigner.
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