Ein Investmentfonds darf, so sieht es das KAGG vor, in Wertpapiere eines Emittenten – Ausstellers nicht mehr als 5 % seines Vermögens investieren. Ausnahmsweise sind 10 % gestattet. Ziel dieser Vorschrift ist es, dem Grundsatz der Risikodiversifikation Rechnung zu tragen.
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