Dient der Realisierung der Anlageziele. Bei der Anlagepolitik werden entschieden: Auswahl und Mischung der Wertpapiere nach Art, Ländern, Branchen, Unternehmen usw. Über Anlagetechniken, die Höhe der Bargeldpositionen, Termingeschäfte, soweit sie erlaubt sind. Vermögensteile eines Unternehmens, die auf Dauer dem Geschäftsbetrieb dienen, wie Grundstücke, Gebäude, Außtattung und Beteilungen.
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Finanzlexikon |


