Klausel auf Wertpapieren, die besagt, dass alle Leistungen aus diesem Wertpapier an den Inhaber des Wertpapiers zu zahlen ist (Inhaberwertpapier). Vom Gesetzgeber vorgeschriebene Wartefrist bei der *Kraftloserklärung von Urkunden. Sie beträgt z.B. bei Sparurkunden 6 Monate, beim Wechsel 2 Monate.
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