Preisaufschlag auf den Nennwert eines Wertpapiers, auch “Agio” genannt. Zum Beispiel: Der Nennwert eines Wertpapiers beträgt 100,- €, verkauft wird es jedoch zu 102,- €; in diesem Falle beträgt das Aufgeld 2,- €. Ausdrückliche Erklärung des Verpfänders, in die Einverleibung des Pfandrechtes auf die verpfändeten Liegenschaften im Grundbuch einzuwilligen.
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