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Finanzlexikon

Ausgabeaufschlag, Ausgabeaufgeld

So wird die Differenz zwischen dem Ausgabepreis beim Erwerb eines Fonds und dem Rücknahmepreis (Anteilswert) bezeichnet. Der Ausgabeaufschlag dient der Deckung der Vertriebskosten und wird in unterschiedlicher Höhe erhoben. Einige KAGs berechnen nach Höhe des Anlagebetrages gestaffelte Ausgabeaufschläge.

 
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