Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert (Rücknahmepreis) zuzüglich des Ausgabeaufschlags. Zu diesem Preis können Fondsanteile erworben werden. Gerichtliches oder außergerichtliches („Stiller Ausgleich“) Verfahren zur Sanierung der wirtschaftlichen Verhältnisse eines Schuldners durch Gewährung von Nachlässen seitens seiner Gläubiger, das der Leistungsfähigkeit des Schuldners gerecht wird und die Interessen der Gläubiger berücksichtigt. Zu Geschäften, die nicht zu seinem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören (z.B. Belastung von Liegenschaften), braucht der Ausgleichsschuldner die Zustimmung des *Ausgleichsverwalters Gerichtlich bestellter Verwalter zur kaufmännischen Abwicklung eines gerichtlichen Ausgleichsverfahrens.
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