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Finanzlexikon

Ausschüttung

Die ordentlichen und außerordentlichen Erträge, die das Fondsmanagement erwirtschaftet, sammeln sich im Fondsvermögen an und werden i.d.R. einmal im Jahr, u.U. auch öfter, an die Anleger in Form einer Ausschüttung ausgezahlt. Unter ordentlichen Erträgen sind beispielsweise Dividenden oder Mieteinnahmen zu verstehen, außerordentliche Erträge entstehen u.a. durch die Veräußerung von Wertpapieren oder Grundstücken. Der Anteilswert (Rücknahmepreis) verringert sich am Ausschüttungstag exakt um den Ausschüttungsbetrag, da sich das Fondsvermögen entsprechend verringert. Bei thesaurierenden Fonds gibt es keine Ausschüttung, die Erträge bleiben im Fondsvermögen bestehen.

 
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