Unternehmensberatung  •  Steuerberatung  •  Finanzdienstleistungen  •  Immobilien  •  ApothekenCOACH

Finanzlexikon

Auszahl(ungs)plan

Der Anleger kann sich aus seinem Investmentvermögen, das eine bestimmte Höhe haben muss (i.d.R. mehr als € 30.000.), regelmäßig Beträge auszahlen lassen. Er kann sich entscheiden, ob neben den erwirtschafteten Erträgen auch Teile seines Vermögens ausgezahlt werden sollen (Auszahlplan mit Kapitalverzehr) oder ob ihm nur die von seinem Kapital erwirtschafteten Erträge zufließen sollen (Auszahlplan mit Kapitalerhalt). Siehe Bürgschaft Bürgschafts- oder Garantieerklärung einer Kreditunternehmung für Verbindlichkeiten von Kunden.

 
Die KAPITAL & SICHERHEIT Gruppe: Unternehmensberatung | Steuerberatung | Finanzdienstleistung | ApothekenCOACH | IMMO-VERMÖGEN
Copyright © KAPITAL & SICHERHEIT Holding Gmbh | Datenschutz