Betriebsprüfung

Jedes Unternehmen – egal ob KMU oder Konzern – wird von der Abgabenbehörde mehr oder weniger regelmäßig geprüft. Für die Auswahl der Prüfungsfälle gibt es drei mögliche Kriterien:

  • Sie wurden schon besonders lange nicht (oder überhaupt noch nie) geprüft
  • Sie haben die Aufmerksamkeit des Finanzamtes erregt
  • Sie wurden durch Zufallsauswahl zur Prüfung vorgeschlagen

Nur die Ruhe – wir helfen!

Der Betriebsprüfer muss sich bei Ihnen oder Ihrem Steuerberater vor der Prüfung anmelden. In der Regel werden die letzten drei Jahre, für welche Sie bereits Steuererklärungen eingereicht haben, geprüft. Der Betriebsprüfer wird sich bereits vor Beginn der Betriebsprüfung über Ihr Unternehmen informieren.

In einem Vorbereitungsgespräch werden wir gemeinsam mit Ihnen vor der Prüfung mögliche Diskussions- und Angriffspunkte des Betriebsprüfers ausfindig machen und wirksame Gegenstrategien entwickeln. Sie haben nicht nur steuerliche Pflichten, sondern auch Rechte. Wichtig dabei ist auch die Frage, ob eine Selbstanzeige erstattet werden soll, um Straffreiheit für evtl. abgabenrechtliche Versäumnisse der Vergangenheit zu erlangen.

Bei der üblichen Besichtigung Ihres Betriebes durch den Betriebsprüfer sind wir selbstverständlich anwesend, um allfällige Fragen zu beantworten. Die Betriebsprüfung endet mit der sogenannten Schlussbesprechung, an der meistens auch der Vorgesetzte des Prüfers teilnimmt. Natürlich stehen wir Ihnen auch bei diesem Gespräch zur Seite, wobei Ihre Anwesenheit gar nicht zwingend notwendig ist – wir erledigen diese Besprechung für Sie.

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