Finanzstrafverfahren
Bei Verdacht auf Hinterziehung von Steuern oder Sozialabgaben können Finanzbehörden ein Finanzstrafverfahren einleiten. Dabei handelt es sich um eine Form des Strafverfahrens, die eine strafrechtliche Verurteilung zur Folge haben kann.
Der Großteil der Finanzstrafverfahren wird von Verwaltungsbehörden und nicht von Gerichten abgewickelt. Als Ihr Steuerberater verteidigen wir Sie im verwaltungsbehördlichen Verfahren und unterstützen Sie in dieser heiklen Situation im Umgang mit den Finanzbehörden. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung auf Verhandlungen und persönliche Einvernahmen, verfassen Schriftsätze, halten bei mündlichen Verhandlungen das Plädoyer für Sie und ergreifen bei negativen Entscheidungen die geeigneten Rechtsmittel dagegen.
Eine gut geplante und sorgfältig umgesetzte Verteidigung ist entscheidend für den Ausgang des Finanzstrafverfahrens. Da die Zahl der eingeleiteten Verfahren stark gestiegen ist, ist ein Finanzstrafverfahren für uns keineswegs eine außergewöhnliche Situation. Mit unserer Routine in diesem Bereich stellen wir sicher, dass das Verfahren fair abläuft und Ihre Interessen voll gewahrt bleiben.

