Internationale Steuerberatung
Das Zusammenwachsen der europäischen Wirtschaft, zunehmender Im- und Export, stark wachsende Auslandsinvestitionen sowie die größere Mobilität von Unternehmen und Unternehmern erfordern immer öfter die Berücksichtigung ausländischer Steuervorschriften. Internationale Steuerberatung ist daher mittlerweile zum Regelfall in der Arbeit von Steuerberatern geworden.
Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland kommt es grundsätzlich zur unbeschränkten Steuerpflicht, d.h. es werden alle in- und ausländischen Einkünfte in Österreich besteuert. Die ausländischen Einkünfte könnten damit (je nach Steuerrecht des Landes) im In- und Ausland doppelt besteuert werden. Dies gilt auch umgekehrt: Gibt es in Österreich keinen Wohnsitz oder keinen gewöhnlichen Aufenthalt, werden die Einkünfte mit speziellem Anknüpfungspunkt ans Inland in Österreich besteuert (z.B. Einkünfte in Zusammenhang mit inländischen Liegenschaften, im Inland ausgeübten Tätigkeiten etc.). Zur Vermeidung der doppelten Besteuerung von Einkünften gibt es mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen, die z.B. einen bestehenden inländischen Besteuerungsanspruch reduzieren oder ausschließen können.
Der Bedarf nach internationaler Steuerberatung ist keinesfalls auf große Unternehmen beschränkt. Auch immer mehr Klein- und Mittelbetriebe erbringen Wirtschaftsleistungen jenseits der Grenzen.
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Ihre Vorteile im Überblick
- Steueroptimierungen durch die Verlagerung von Vermögen ins In- bzw. Ausland
- Abklärung von Steuerrisiken bzw. Steuervorteilen im Zusammenhang mit Auslandstransaktionen
- Prüfung der Optimierungsmöglichkeiten durch Ausnützung von Doppelbesteuerungsabkommen

