Privatstiftungen
Es ist eine weit verbreitete Fehlmeinung, dass Stiftungen nur für Superreiche infrage kommen. Tatsächlich wurden seit Schaffung des österreichischen Privatstiftungsrechts im Jahr 1993 in Österreich bisher bereits mehr als 3.000 Privatstiftungen gegründet.
Die weitaus überwiegende Zahl der österreichischen Privatstiftungen sind Familienstiftungen, die vor allem deshalb gegründet wurden, um das von den bisherigen Generationen geschaffene Vermögen im Interesse und zur finanziellen Absicherung der Familie und deren Nachkommen zusammenzuhalten und vor einer Zersplitterung durch Erbgänge zu bewahren. Dass Stiftungen darüber hinaus auch einige interessante steuerliche Vorteile bieten, ist ein zusätzlicher Anreiz zur Stiftungsgründung.
Die Entscheidung zur Gründung einer Privatstiftung muss allerdings wohlüberlegt sein, da der Stifter mit dem Akt der Stiftung das Eigentum am gestifteten Vermögen (z.B. Unternehmensanteile, Liegenschaften, Kunstwerke, Kapitalvermögen etc.) aufgibt und auf die eigentümerlose Körperschaft „Privatstiftung“ überträgt, die von einem zumindest dreiköpfigen Stiftungsvorstand geleitet wird. Im Mittelpunkt der Stiftungsgründung steht dabei die Stiftungsurkunde, in der vor allem der Stiftungszweck, die Begünstigten der Stiftung sowie die Rahmenbedingungen für die zukünftige Leitung der Stiftung sowie für die Verwaltung und Verwendung des Stiftungsvermögens festgelegt werden. Um auch den Begünstigten gewisse Einflussmöglichkeiten zu sichern, kann ein Begünstigtenbeirat geschaffen werden.
Gerne beraten wir Sie als Ihr Steuerberater in allen Fragen des Privatstiftungsrechts und der steuerlichen Aspekte von Privatstiftungen und unterstützen Sie vor allem auch bei der Entscheidungsfindung für oder gegen eine Stiftungsgründung.
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Ihre Vorteile im Überblick
- Beratung bei der Entscheidungsfindung zur Gründung einer Privatstiftung
- Darstellung der steuerlichen Vor- und Nachteile
- Beratung bei Gründung der Stiftung
- Unterstützung bei der Abfassung der Stiftungserklärung
- Führung der Stiftungsbuchhaltung
- Erstellung der Jahresabschlüsse und der jährlichen Steuererklärungen der Privatstiftung
- Laufende steuerliche Beratung der Privatstiftung, des Vorstands, der Stifter und der Begünstigten
- Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlussprüfung
- Übernahme von Vorstandsmandaten in Privatstiftungen

