Sachverständigengutachten
Für unternehmerische Entscheidungen ebenso wie in Konfliktfällen aller Art sind detaillierte und fachlich erstklassige Analysen von großer Bedeutung. Diese werden in der Regel in Form von Sachverständigengutachten erstellt.
Für alle Sachverständigengutachten auf den Gebieten des Buchführungs- und Bilanzwesens, des Abgabenrechts und generell im Bereich des Rechnungswesens und betriebswirtschaftlicher Fragen sind wir als Ihr Steuerberater als Sachverständiger prädestiniert und gemäß der Berufsordnung für Wirtschaftstreuhänder zur Erstellung von Gutachten aus diesen Themengebieten berechtigt. Die gutachterliche Tätigkeit kann im Auftrag eines Gerichts im Rahmen eines Strafverfahrens, Zivilverfahrens oder Außer-Streit-Verfahrens erfolgen. Außerdem werden wir als Gutachter in schiedsgerichtlichen Verfahren bestellt oder erstellen für Unternehmen und Privatpersonen Privatgutachten.

