Sozialversicherung
Kaum ein anderes Rechtsgebiet, mit dem Unternehmen regelmäßig zu tun haben, ist ähnlich kompliziert wie das Thema Sozialversicherung. Es gibt eine Unzahl von Regelungen und Vorschriften zu beachten und diese unterliegen einem ständigen Wandel. Es vergeht kein Jahr ohne dass neue Vorschriften in Kraft treten. Diese nicht genau zu beachten kann erhebliche finanzielle Folgen für ein Unternehmen haben. Die professionelle Beratung in Sozialversicherungsfragen erhält daher einen immer höheren Stellenwert.
Als Ihr Steuerberater überprüfen wir, ob die Beitragsvorschreibungen des Versicherers korrekt sind. Wir kümmern uns um die Einhaltung aller melderechtlichen Besonderheiten und leiten die notwendigen Formulare an die zuständigen Stellen weiter. Ein wichtiger Teil der Sozialversicherungsberatung ist die Durchsicht von Gesellschafts-, Anstellungs- oder Werkverträgen und die Prüfung ihrer sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen. Gemeinsam mit dem Rechtsanwalt werden Vertragsbestimmungen in Ihrem Interesse optimiert und „wasserdicht“ formuliert.
Grundsätzliche Fragen zum Pensionsrecht können in einem Beratungsgespräch relativ rasch geklärt werden. Gerne beraten wir Sie aber auch beim Nachkauf von Schul- oder Studienzeiten, um eine höhere Pension oder einen früheren Antritt zu erreichen.
Internationales Sozialversicherungsrecht
Immer häufiger sind angestellte oder selbstständige Mitarbeiter außerhalb Österreichs tätig. Damit entstehen zahlreiche neue sozialversicherungsrechtliche Fragen. Das Recht welchen Landes ist anzuwenden? Wo werden die Beiträge entrichtet? Als Ihr Steuerberater kennen wir die richtigen Ansprechpartner und wissen, welches Recht zur Anwendung kommt, welche Übergangsbestimmungen gelten und welche Formulare und Amtswege notwendig sind.
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Ihre Vorteile im Überblick
- Kontrolle der Beitragsabrechnungen
- Einhaltung der Meldebestimmungen
- Korrekte Abwicklung neuer Beschäftigungsformen
- Prüfung von Verträgen
- Beratung bei Pensionsfragen
- Klärung der sozialversicherungsrechtlichen Grundlagen bei Tätigkeit im Ausland

