Betriebshaftpflicht – Umwelthaftung
Unternehmen die mit gefährlichen Stoffen (Beispiel: Öle, Pflanzenschutzmittel, Abfälle, Lacke….) arbeiten oder diese transportieren, sollen zukünftig besonders vorsichtig sein.
Mit Sommer letzten Jahres ist das neue Bundes-Umwelthaftungsgesetz (B-UHG) in Kraft getreten.
Nach diesem Gesetz muss der Unternehmer verschuldensunabhängig sämtliche Kosten von gesetzlich angeordneten Vermeidungs- und Sanierungstätigkeiten tragen, wenn der Unternehmer nicht nachweisen kann, dass
der Schaden durch einen
Dritten trotz geeigneter Sicherheitsvorkehrungen verursacht wurde oder
durch eine Tätigkeit entstanden ist, die die Behörde angeordnet hat.