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Chronlogie: Juli2010

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Elementarversicherung Naturkatastrophen – Hochwasser – Unwetter – Hagel

Wie uns die vergangenen Jahre gezeigt haben, ist ein entsprechender Versicherungsschutz in diesem Bereich unumgänglich. Ein fehlender oder falscher Versicherungsschutz kann bei großen Schäden existenzbedrohend sein. In der Sparte Sturm „Sturmschaden-Versicherung“ besteht Versicherungsschutz gegen Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch.

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Betriebliche Altersvorsorge – Pensionsrückstellungen in Gefahr

Anlässlich einer Betriebsprüfung im Jahr 2009 hat ein Betriebsprüfer die Anerkennung der Rückstellung für Pensionszusagen an zwei beteiligten Gesellschaftern (zu je 50%) verweigert.
Dies wurde vom UFS (Unabhängiger Finanzsenat) bestätigt. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Arten von Pensionszusagen.
– Pensionszusagen welche dem Betriebspensionsgesetz (BPG) unterliegen (dies sind Zusagen die dem Arbeitnehmer im Rahmen eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber gemacht werden) und – Pensionszusagen außerhalb des Betriebspensionsgesetzes (BPG) (Zusagen an Geschäftsführer welche keine Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit beziehen) Bei oben genannten Fall handelte es sich um eine Zusage außerhalb des Betriebspensionsgesetzes Das Betriebspensionsgesetz regelt unter anderem die Sicherung von Leistungen und Anwartschaften aus Pensionszusagen zur gesetzlichen Pensionsversicherung ergänzende Alters-, Invaliditäts und Hinterbliebenenversorgung.

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