Versicherung von E-Bikes
Elektrofahrräder, auch E-Bikes genannt, erleben derzeit einen enormen Boom und viele E-Bikebesitzer stellen sich die Frage wie diesbezüglich der Versicherungsschutz geregelt ist.
Es gibt zwei Arten von Elektrofahrrädern:
– Elektrofahrräder mit beschränkter Tretunterstützung unterliegen der Privathaftpflichtversicherung
– Elektrofahrräder mit unlimitierter Tretunterstützung unterliegen der KFZ-Haftpflichtversicherung
Elektrofahrräder mit beschränkter Tretunterstützung
Dies sind der Großteil aller am Markt erhältlichen E-Bikes und haben die Eigenschaft, dass der Elektromotor anspringt, wenn der Fahrer in die Pedale tritt.