Ermittlungs-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen – Hilfe ab der ersten Ermittlung
Als Unternehmer ist man verantwortlich, dass alle Vorschriften (bekannt od. unbekannt) eingehalten werden. Passiert etwas oder wird dem Unternehmer nur vorgeworfen, gegen gewisse Vorschriften verstoßen zu haben ist die Konsequenz die Einleitung eines Strafverfahrens. Die herkömmliche Betriebsrechtsschutzversicherung mit der Sparte „Strafrechtsschutz“ greift wenn eine Deckung gegeben ist, ab Anklage.
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