§3 Z 15 EStG – kleine Vorsorge aus unversteuertem Geld
”Kleinvieh macht auch Mist” – dieser Spruch gilt für die sogenannte “Zukunftssicherung” im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge. Es geht hier um Kleinbeträge, jedoch eröffnet dieses Modell, für den Unternehmer wie auch für die Mitarbeiter/innen eine Reihe von Vorteilen. Jährlich können bis zu 300,- Euro steuerfrei anstatt eines direkten Lohnbezuges in eine Vorsorge einbezahlt werden.
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