Was sich mit 2016 bei der Grunderwerbsteuer ändert
Im Rahmen der vor kurzem präsentierten Steuerreform 2015/2016 kommt es zu einer Neuregelung der Grunderwerbsteuer. Während bisher bei unentgeltlichen Erwerbsvorgängen von Grundstücken samt darauf errichteten Gebäuden im weit gezogenen „Familienkreis“ (insbesondere bei Schenkungen und Erbschaften) die Grunderwerbsteuer vom 3-fachen Einheitswert berechnet wurde, wird die Grunderwerbsteuer in Zukunft auch im „Familienkreis“ vom tatsächlichen Verkehrswert berechnet.
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