Kfz Haftpflicht – Leihwagen JA / NEIN?
Sie werden unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt und Ihr Fahrzeug ist für längere Zeit in der Werkstätte. Dann stellt sich die Frage „Wird mir während der Reparatur meines Autos ein Leihwagen vom Unfallverursacher bezahlt?„
Die Antwort ist: „es hängt vom eigenen Versicherungsvertrag ab“ – je nachdem welche Variante „mit oder ohne Leihwagenverzicht“ gewählt wurde. Nun wird es kompliziert…
In Österreich gibt es den sogenannten Spalttarif bei der Kfz Haftpflichtversicherung. Dies bezieht sich auf die Ersatzkosten für einen Leihwagen. Sie können beim Abschluss einer Kfz Haftpflichtversicherung entscheiden, will ich einen Verzicht auf Ansprüche auf Ersatz von Mietwagenkosten (einschließlich Taxi und Verdienstentgang) wegen der Nichtbenützbarkeit des Autos oder keinen Verzicht. Bei einem Verzicht erhalten Sie einen Prämiennachlass von 20% der Haftpflichtprämie. Zu 95% wird dieser Tarif gewählt.
D.h. beim Spalttarif verzichtet der Versicherungsnehmer auf den Ersatz von Mietwagenkosten und erhält dafür einen Prämiennachlass.
Das mag etwas komisch klingen, da ja bei einem unverschuldeten Unfall die Ansprüche (Kosten) an die gegnerische Versicherung gerichtet werden. Die Rechtsprechung in Österreich stimmt dem aber so zu.
Zusammenfassend gibt es also zwei Varianten der Kfz-Haftpflicht:
- Mit Leihwagenverzicht (Standard – 20 % Rabatt)
- Ohne Leihwagenverzicht (interessant für Firmen, Freiberufler, Einzelunternehmer….)
Es ist also beim Abschluss der Haftpflichtversicherung abzuwägen, welche Variante im eigenen Fall sinnvoller ist.