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Chronlogie: Februar2017

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Versicherungsschutz für Keller, Dachboden und andere Räume

Versicherungsschutz für Keller, Dachboden und andere Räume

Hin und wieder stellt sich die Frage, ob auch die Dinge im Kellerabteil oder am Dachboden versichert sind. Grundsätzlich gilt die Versicherung in den vom Versicherungsnehmer bewohnten Räumen des Gebäudes, welches in der Polizze als Versicherungsort (Risikoadresse) angeführt ist. Außerhalb der vom Versicherungsnehmer bewohnten Räumlichkeiten sind auch Gegenstände versichert, die sich im Lagerkeller, Dachboden oder Ersatzraum (Nebengebäuden) befinden.

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