Patientenrechtsschutz im Fall des Falles

Wenn Ihnen als Patient Rechtsstreitigkeiten entstehen, wie zum Beispiel Konflikte mit Spitalsbetreibern oder ärztliche Kunstfehler passieren, ist das im Regelfall im Rahmen des Schadenersatz-Rechtsschutzes bzw. des Vertrags-Rechtsschutzes versichert. Dies ist jedoch nur ein eingeschränkter Versicherungsschutz in diesem Bereich. Einige Gesellschaften bieten daher den Patientenrechtsschutz erweitert mit Zusatzbausteinen an.
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