Reicht der Zettel an der Windschutzscheibe? So machen Sie bei einem Parkschaden alles richtig

Herr W. erhält eine Strafe von mehr als 500 Euro, weil man ihm vorwirft, beim Ausparken den Seitenspiegel des daneben geparkten Autos beschädigt zu haben und dabei nicht angehalten und auch nicht unverzüglich den Vorfall bei der nächsten Polizeidienststelle gemeldet zu haben.
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