Vorsicht bei Veränderungen der Finanzierung von Anlegerwohnungen
Grundsätzlich sollte jede beabsichtige Veränderung im Zusammenhang mit einer Anlegerwohnung vor Umsetzung mit dem Steuerberater besprochen und abgestimmt werden. Das liegt im Wesentlichen daran, dass jede Abweichung von der ursprünglich dem Finanzamt vorgelegten Prognoserechnung negative steuerliche Konsequenzen haben könnte. Diesbezüglich entscheidet jedes Finanzamt autark, weshalb keine allgemeingültigen Regeln aufgestellt werden können.
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