Motorradversicherung in den Wintermonaten – Geldsparmöglichkeiten

Artikel vom 15.03.2011, veröffentlicht in Kategorie Versicherungen

Die meisten Motoradfahrer wintern ihr Bike in den Wintermonaten in der Garage ein.  Spätestens dann stellt sich der Biker die Frage: Wieso zahle ich Versicherung bzw. motorbezogene Versicherungssteuer („KFZ-Steuer”), wenn ich das Motorrad nicht benutze?

Zum Geldsparen in den Wintermonaten gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Kennzeichenhinterlegung
Das Kennzeichen wird bei Einwinterung vom Fahrzeug entfernt und bei einer Kfz-Anmeldestelle hinterlegt. Für den Zeitraum der Hinterlegung wird vom Versicherer keine Haftpflichtprämie und keine motorbezogene Versicherungssteuer vorgeschrieben.

Wenn man eine Kaskoversicherung hat, solle man darauf achten, dass der Versicherungsschutz nicht vollständig stillgelegt wird. Die meisten Versicherer stellen für diesen Zeitraum den Kaskoschutz gegen eine geringe Prämie auf eine sogenannten „Garagenkasko“ um.  Versicherungsschutz besteht dann gegen Diebstahl und Feuer.

Vorteil:
Man spart sich die Kosten für die Haftpflicht und die Steuer.

Fristen:
Gemäß Versicheurgssteuergesetz muss das Kennzeichen mindsestens 45 Tage (ohne den Tag der Hinterlegung und Ausfolgung) hinterlegt sein, damit man sich die Motorbezogene Versicherungssteuer spart.

Abwicklung:
Die Kennzeichen müssen bei einer Anmeldestelle hinterlegt werden. Dies bedeutet einen gewissen Aufwand.

2. Vertag mit Winternachlass

Dies ist eine einfache Möglichkeit Prämien zu sparen. Der Versicherungsnehmer bekommt bereits bei Vertragsabschluss einen sogenannten „Winternachlass” auf die gesamte Jahresprämie angerechnet. Dafür verzichtet er auf eine Prämienrückvergütung bei einer Hinterlegung.

Wird das Kennzeichen aber dennoch hinterlegt, bekommt man für den Zeitraum der Hinterlegung die Motorbezogene Versicherungssteuer gutgeschrieben.

Vorteile:
Keine Wege, kein Papierkram
Keine Unterbrechung des Versicherungsschutzes, das Bike ist immer fahrbereit!