UNISEX Tarife – günstige Prämien noch bis 21.12.2012
Unter Bezugnahme auf die EU-Gleichstellungsrichtlinie aus dem Jahr 2004 entschied der EuGH im März letzten Jahres, dass in der Tarifkalkulation nicht mehr zwischen Männern und Frauen unterschieden werden darf. Diese so genannten Unisex-Tarife sind ab dem 21. Dezember 2012 für alle neuen Versicherungsverträge verpflichtend.
Vor allem bei Männern werden Prämien teurer
Bei den neuen Unisex-Tarifen kommt es zu einer Quersubventionierung zwischen den Geschlechtern. Es profitiert jeweils das Geschlecht mit dem höheren Risiko: bei den Rentenversicherungen die Frauen, bei den Ablebens- und Risikoversicherungen die Männer. Frauen müssen in der Risiko-Ablebensversicherung in Zukunft mehr bezahlen.
Auf diesen Umstand wurde in der Tarifgestaltung von Lebens- und Rentenversicherungen bisher Rücksicht genommen. So leben Frauen im Durchschnitt länger als Männer und beziehen daher auch die Leistungen aus einer Rentenversicherung länger als Männer. Das Prinzip lautete: höhere Prämie für eine höhere (längere) Leistung.
Dasselbe galt bisher auch für die Berufsunfähigkeits- und die Pflegerentenversicherung, bei der Männer gegenüber Frauen in der Prämie besser gestellt waren.
Anders bei der Risiko-Ablebensversicherung. Hier zahlten bisher Frauen aufgrund der geringeren Sterbewahrscheinlichkeit weniger als Männer.
Wer profitiert von den derzeitigen Tarifen?
Versicherungslösung | Mann | Frau |
Rentenversicherung | + | |
Berufsunfähigkeitsversicherung | + | |
Pflegerentenversicherung | + | |
Risiko-Ablebensversicherung | + |
Prämieneinsparungen für die Zukunft sind möglich, wenn noch schnell gehandelt wird:
Männer und Frauen profitieren noch bis 21.12.2012 von geschlechtsabhängigen Prämien-Vorteilen. Sichern Sie noch rasch Ihren Prämienvorteil, nehmen Sie mit Ihrem Betreuuer Kontakt auf.